Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in Mio. €

01.01.–30.09.2021

01.01.–30.09.2022

01.07.–30.09.2021

01.07.–30.09.2022*

Periodenergebnis

3.869,1

2.211,7

1.189,0

341,3

Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste

20,6

75,8

7,5

31,5

Steuern auf Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste

-6,3

-23,4

-2,4

-9,9

Realisierte Gewinne/Verluste

-0,1

-25,9

-1,9

-13,4

Steuern auf realisierte Gewinne/Verluste

2,4

10,3

1,4

4,8

Ergebnis aus Cashflow Hedges

16,6

36,8

4,6

13,0

Änderungen der Periode

-70,2

-322,5

-32,2

-79,8

Steuereffekt

8,6

16,1

3,6

Ergebnis aus dem Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung

-61,6

-306,4

-28,6

-79,8

Posten, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden können

-45,0

-269,6

-24,0

-66,8

Änderungen der Periode

65,9

-55,9

4,0

-53,7

Steuern auf Änderungen der Periode

-0,9

1,9

1,5

Ergebnis der EK-Instrumente zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis

65,0

-54,0

4,0

-52,2

Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste

48,5

230,2

9,2

32,5

Steuereffekt

-16,1

-74,7

-3,1

-10,6

Ergebnis der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen

32,4

155,5

6,1

21,9

Posten, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden können

97,4

101,5

10,1

-30,3

Sonstiges Ergebnis

52,4

-168,1

-13,9

-97,1

Gesamtergebnis

3.921,5

2.043,6

1.175,1

244,2

davon entfallen auf:

Anteilseigner von Vonovia

3.834,9

1.871,0

1.162,2

231,2

Hybridkapitalgeber von Vonovia

22,4

7,6

Nicht beherrschende Anteilseigner

64,2

172,6

5,3

13,0

  1. *Aufgrund des Abschlusses der Kaufpreisallokation der Deutsche WohnenGruppe, ergab sich rückwirkend für den 30. September 2021 eine um 123,6 Mio. € angepasste Einschätzung der Bewertung von miterworbenen Gemeinschafts und assoziierten Unternehmen, welche zu 15,6 Mio. € auf nicht beherrschende Anteilseigner entfiel und den Goodwill erhöhte. Rückwirkend erfolgte ebenso die finale Allokation auf die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche die zu berücksichtigende Wertminderung um 390,4 Mio. € zum 31. Dezember 2021 erhöhte.

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