Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

2025 nach Ländern

Kennzahlen

Einheit

2023

2024

2025

Deutschland

Österreich

Schweden

Arbeitssicherheit

Abdeckungsgrad Arbeitnehmer durch OH&S 1)

in %

100

100

100

100

100

100

Arbeitsbedingte Todesfälle 2)

Anzahl

0

0

0

0

0

0

Arbeitsbedingte Todesfallrate (ODR) 3)

in %

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Arbeitsbedingte Unfälle gesamt 4)

Anzahl

354

491

438

434

1

3

davon Arbeitsunfälle kaufmännischer
Bereich

Anzahl

141

178

143

142

1

0

davon Arbeitsunfälle handwerklich-technischer Bereich

Anzahl

213

313

295

292

0

3

Unfallrate 5)

LTIFR

24,8

27,0

24,7

26,3

2,0

4,0

Ausfallzeiten 6)9)

in Tagen

9.045

9.146

10.855

10.805

28

22

Ausfallzeiten 7)9)

in %

0,3

0,3

0,5

0,5

0,0

0,0

Abwesenheit 8)9)

in Tagen

189.804

189.076

160.762

154.752

3.459

2.551

Abwesenheit 10)

in %

6,3

6,2

7,0

7,2

5,7

2,7

  1. 1)Berechnungslogik nach ESRS S1–14. Eigene Arbeitnehmer (nach Köpfen), die von den Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen des Unternehmens erfasst werden. Bei Vonovia werden die Unfallzahlen der Fremdarbeitskräfte aktuell noch nicht erfasst.
  2. 2)Berechnungslogik nach ESRS S1–14. Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen/Erkrankungen der eigenen Arbeitnehmer (nach Köpfen). Werte für die Arbeitnehmer der Wertschöpfungskette erhebt Vonovia derzeit noch nicht.
  3. 3)Berechnungslogik nach GRI 403–9. Todesfälle/Anzahl der Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer (Occupational Death Ratio – ODR).
  4. 4)Für 2023 und 2024 wurden meldepflichtige Arbeitsunfälle wie folgt berücksichtigt: In Deutschland ab einer Ausfallzeit von mindestens vier Arbeitstagen, in Österreich ab mehr als drei Tagen vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit sowie in Schweden ab einem meldepflichtigen Schweregrad der Verletzung. Ab 2025 werden alle arbeitsbedingten Unfälle mit mind. einem Ausfalltag gemäß ESRS S1‑14 einbezogen. In Schweden ab meldepflichtigem Schweregrad der Verletzung.
  5. 5)Berechnungslogik nach GRI 403–9. Anzahl der Arbeitsunfälle mit mindestens einem Ausfalltag pro 1 Mio. Arbeitsstunden (= LTIFR). Für 2023 und 2024 basieren Arbeitsstunden auf Sollarbeitszeit, ab 2025 gemäß ESRS S1–14 auf tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
  6. 6)Nur Fehlzeiten durch arbeitsbedingte Arbeitsunfälle. Berufskrankheiten können nicht ausgewertet werden, da der Grund für eine Krankheit in Deutschland, Österreich und Schweden nicht angegeben wird. Für 2023 und 2024 basierend auf Werktagen, ab 2025 gem. ESRS S1–14 kalendertagsbasiert.
  7. 7)Summe der arbeitsunfallbedingten Abwesenheitstage (Werktage) aller Arbeitnehmer/Summe der geleisteten Arbeitstage aller Arbeitnehmer. Für 2023 und 2024 basierend auf werktagsbezogenen Abwesenheitstagen und dem Verhältnis zu Soll‑Arbeitstagen; ab 2025 kalendertagsbasierte Ermittlung der Abwesenheitstage und Bezug der Kennzahl auf tatsächlich geleistete Ist‑Arbeitstage.
  8. 8)Abwesenheit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit jeglicher Art (nicht beschränkt auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten). Ohne genehmigte Abwesenheiten wie Urlaube, Elternzeit, ohne Dauerkranke.
  9. 9)Die Werte für 2023 wurden im Rahmen einer Datenüberprüfung im letzten Berichtsjahr angepasst.
  10. 10)Summe der erkrankungsbedingten Abwesenheitstage aller Arbeitnehmer/Summe der geleisteten Arbeitstage aller Arbeitnehmer (= Absentee Rate).