Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheit über Nachhaltigkeitsinformationen
An die VONOVIA SE, Bochum
Wir haben auftragsgemäß eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheit hinsichtlich der Angaben im beigefügten ESG-Factbook der VONOVIA SE, Bochum (im Folgenden die „Gesellschaft“), für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (im Folgenden der „Bericht“) durchgeführt.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Bericht
Die Erstellung und Darstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den im Bericht dargestellten Kriterien (im Folgenden die „Kriterien“) liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Zudem sind die gesetz- lichen Vertreter für die Auswahl und Vertretbarkeit der Kriterien verantwortlich. Die Verantwortung umfasst auch die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung der für die ordnungsgemäße Erstellung und Darstellung des Berichts relevanten Kontrollen, und die Verwendung einer angemessenen Grundlage für die Erstellung sowie die Vornahme von Schätzungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Unabhängigkeit und Qualitätsmanagement der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards 1 „Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis“ (IDW QMS 1 (09.2022)) an, welcher von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlangt, ein Qualitätsmanagementsystem, das den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Anforderungen entspricht, auszugestalten, einzurichten und durchzusetzen.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Tätigkeit eine Beurteilung mit gewisser Sicherheit über die Angaben im Bericht abzugeben.
Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die im Bericht verwiesen wird.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) vorgenommen. Danach haben wir den Auftrag so zu planen und durchzuführen, dass wir mit gewisser Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die Angaben im Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien aufgestellt worden sind.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies beinhaltet die Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Angaben im Bericht unter Einbezug der Kriterien.
Im Rahmen unseres Auftrags haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgeführt:
- Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern
- Befragung von Mitarbeitern, die in die Aufstellung des Berichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über ausgewählte Angaben im Bericht
- Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben im Bericht unter Zugrundelegung der Kriterien
- Analytische Beurteilung ausgewählter Angaben im Bericht
- Beurteilung der Darstellung der ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung
Urteil
Auf der Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer gewissen Sicherheit sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die Angaben im Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien aufgestellt worden sind.
Verwendungsbeschränkung
Unser Vermerk ist an die Gesellschaft gerichtet. Der beigefügte Bericht wurde für spezielle Zwecke der Gesellschaft erstellt und ist möglicherweise für andere Zwecke nicht geeignet.
Köln, den 24. April 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Theres Schäfer
Wirtschaftsprüferin
ppa. Thomas Groth