Menschenrechtliche Sorgfalt und Lieferkette
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Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte
Der europäische Rechtsrahmen, in dem sich Vonovia mit ihrem Geschäftsmodell bewegt, ist auf den Märkten in Deutschland, Österreich und Schweden streng reguliert und kontrolliert. Dies gilt insbesondere für die grundgesetzlich verankerten Menschenrechte, die für Vonovia auch unabhängig vom Rechtsrahmen einen hohen Stellenwert haben. Sie einzuhalten und zu fördern spiegelt sich in unserem Selbstverständnis und unserem Leitbild wider.
Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die angekündigte europäische Regulierung steigen die Gestaltung von Lieferketten und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten in ihrer Bedeutung für das Unternehmen. In unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte kommunizieren wir unsere klare Haltung für eine pluralistisch-demokratische Gesellschaft und null Toleranz gegenüber Menschenrechtsverletzungen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zu den Prinzipien des UN Global Compact, dem wir im Jahr 2020 beigetreten sind.
Verantwortung in der Lieferkette
Wertschöpfungsketten sind oft global und komplex – Transparenz über die eigene Lieferkette zu schaffen ist für viele Unternehmen bereits eine Herausforderung. Nahezu 100 % unserer unmittelbaren Lieferanten haben ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union.
Das Geschäftsmodell von Vonovia sieht den Bau, die Instandhaltung und die Modernisierung von Wohnraum vor. Wir sind uns der gesellschaftlichen Verantwortung, die wir als Unternehmen in diesem wichtigen Sektor tragen, bewusst. Unser Ziel ist stets, die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu vermeiden oder zu verringern.
Unter Menschenrechtsgesichtspunkten sind besonders der Abbau von Rohstoffen und die Herstellung von Baustoffen in unserer vorgelagerten Lieferkette relevant. Ebenfalls risikobehaftet ist die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards auf den Baustellen. Ein Teil der Tätigkeiten im handwerklich-baulichen Bereich in Deutschland wird über unseren eigenen Technischen Service – und somit von eigenen Mitarbeitenden – durchgeführt. Auf diese Weise verringert sich die Abhängigkeit vom Angebot externer Baufirmen und – durch die etablierten Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich – auch das Risiko der Nichteinhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Standards.
Wir streben volle Transparenz in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und aller relevanten Standards in unserer gesamten Lieferkette an. Auch unsere Stakeholder erwarten diese Transparenz zunehmend – von der Rohstoffgewinnung bis zum Vertrieb. Daher verpflichten wir externe Partner und Dienstleister dazu, die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:
- den Geschäftspartnerkodex,
- die Allgemeinen Einkaufsbedingungen,
- Allgemeine Vertragsbedingungen der Vonovia SE für Bauleistungen,
- Allgemeine Vertragsbedingungen für Planungsleistungen sowie
- einzelvertragliche Vereinbarungen im Rahmen eines strukturierten Lieferantenmanagements.
Zusammenarbeit mit und Überprüfung von unseren Lieferanten
Unser Geschäftspartnerkodex für Vertragsbeziehungen in Deutschland und Österreich muss von allen Lieferanten im In- und Ausland bereits vor Vertragsabschluss unterzeichnet werden. Im Geschäftspartnerkodex regeln wir alle wesentlichen Anforderungen, die zur Einhaltung der Menschenrechte erforderlich sind, von der Rechtskonformität über die Gewährleistung gesetzlicher Standards bei den Arbeitsbedingungen und die Zusicherung von Vereinigungsfreiheit bis zum Ausschluss von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Er wird regelmäßig aktualisiert, das nächste Mal im Jahr 2023.
Der Geschäftspartnerkodex der BUWOG (Österreich) wurde im Berichtsjahr einem Review unterzogen und insbesondere in Bezug auf das Hinweisgebersystem angepasst. Auch unsere schwedische Tochter Victoriahem verfügt über einen eigenen Kodex, der regelmäßig überprüft und an die übergeordneten Anforderungen angepasst wird. Im 1. Quartal 2023 hat Victoriahem sowohl den Supplier Code of Conduct als auch den Verhaltenskodex für eigene Mitarbeitende auf Aktualisierungsbedarf überprüft.
Der Einsatz nachhaltiger Materialien und Produkte (siehe Nachhaltige Materialien und Produkte) beim Neu- und Umbau nimmt Einfluss auf Klima und Umwelt. Verbaute Rohstoffe sind wertvolle Ressourcen, die auf unterschiedliche Art und Weise der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden können. Bei allen Neu- und Umbauprojekten soll daher der gesamte Lebenszyklus eingesetzter Materialien, auch in der Zusammenarbeit mit Lieferanten, betrachtet werden. Um die Beschaffung nachhaltiger Baustoffe zu fördern, verpflichten wir unsere Partner zur Berücksichtigung der Anforderungen unseres Produkthandbuchs. In Schweden haben wir darüber hinaus spezifische Umweltkriterien definiert, die alle neuen Lieferanten, mit denen wir zusammenarbeiten, erfüllen müssen. Bestehende Lieferantenvereinbarungen werden bis 2025 aktualisiert oder laufen bis dahin aus.
Einen weiteren wichtigen Baustein im nachhaltigen Lieferantenmanagement stellt das Vonovia Partnerportal dar. Es dient der Qualifizierung und Prüfung von Lieferanten auf Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards und Achtung der Menschenrechte und ist mit unserem Hinweisgebersystem verlinkt. Bei Vorfällen und Verstößen greift ein strukturiertes Maßnahmenmanagement, das nach Ausschöpfung aller Mittel bis zur Auftragssperre und Vertragsbeendigung führen kann. In Deutschland wird jedem Vertragsabschluss auch ein automatischer Abgleich mit den EU-Sanktionslisten vorgeschaltet. Im Berichtsjahr 2022 wurde diese Anforderung auch bei Victoriahem übernommen und in der Lieferantenüberprüfung verankert. 2023 soll dieser Abgleich auch in Österreich eingeführt werden. Das Partnerportal wurde im November 2022 für die BUWOG Österreich live geschaltet. Die erste Bewertung der wesentlichen Geschäftspartner ist im Jahr 2023 geplant. Darüber hinaus soll im Jahr 2023 das BUWOG-Partnerportal weiter ausgebaut und sollen Geschäftspartner gemäß der Konzernrichtlinie aufgenommen werden.
Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Im Berichtsjahr haben wir uns eingehend mit den Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschäftigt. Dazu gehört auch die Überprüfung bestehender Leitlinien, Kodizes und Prozesse sowie die Verankerung von Zuständigkeiten. Im Zuge dessen haben wir unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte aktualisiert und in Form einer Konzernrichtlinie im Januar 2023 neu veröffentlicht. Den ersten Bericht über die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei Vonovia werden wir im Jahr 2024 veröffentlichen.
Der Chief Compliance Officer wurde zum 1. Januar 2023 als Menschenrechtsbeauftragter bestellt und berichtet zukünftig regelmäßig an den Vorstand. Er wird durch ein Gremium unterstützt, das Sorgfaltspflichtenkoordinatoren aus relevanten Fachbereichen vereint und mindestens einmal im Quartal tagt. Im Berichtsjahr haben wir uns mit der Planung von Schulungen auseinandergesetzt, um zukünftig Mitarbeitende in relevanten Geschäftsbereichen noch stärker für unsere menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflicht zu sensibilisieren.
Um relevante menschenrechtliche Risiken in den verschiedenen Warengruppen zu ermitteln, hat der Fachbereich Einkauf unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche Workshops durchgeführt. Aus der abstrakten Risikoanalyse nach LkSG ergaben sich für die Wahrung unserer Sorgfaltspflicht Prioritäten in folgenden Themenfeldern:
- faire Arbeitsbedingungen (angemessener Lohn und soziale Absicherung),
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
- Freiheit zur Vereinigung,
- Anti-Diskriminierung und Gleichbehandlung,
- Privatsphären- und Datenschutz,
- Rückbau und Verwertung von Baustoffen, Chemikalien, welche persistente organische Schadstoffe enthalten, und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen sowie
- Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit.
Eine detaillierte Risikoanalyse wird im Jahr 2023 für die Lieferkette und für den eigenen Geschäftsbereich durchgeführt.
Aktualisierung der Konzernrichtlinie Einkauf
Im Berichtsjahr haben wir die Konzernrichtlinie Einkauf überarbeitet, um u. a. Vorgaben für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sowie interne Governance-Verfahren weiter zu stärken. Ebenfalls wurde ein neues Kapitel zum Lieferantenmanagement aufgenommen, um die Anforderungen des LkSG zu verankern und umzusetzen. Die neue Richtlinie gilt konzernweit und ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Ebenfalls haben wir im Berichtsjahr die sukzessive Integration der Lieferanten von Deutsche Wohnen in das Partnerportal von Vonovia aufgenommen. Die Strukturen des Zentralen Einkauf von Vonovia wurden auf den Teilkonzern Deutsche Wohnen übertragen. Der Bereich Einkauf ist seit dem 1. Januar 2022 dem Vorstandsressort des Chief Transformation Officers (CTO) zugeordnet.