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Risiken aus Finanzierung

Im Bereich der Finanzierung sehen wir zum Jahresende 2022 die nachstehend erläuterten 5 gelben Risiken (2021: 3).

Aus einem eingeschränkten Zugang zum Anleihenmarkt können für Vonovia Risiken entstehen, da dadurch ggf. temporär zu wenig Liquidität zur Verfügung steht. Aufgrund der sich ergebenden Veränderungen am Kapitalmarkt wurde das im Jahr 2021 als grünes, ertragswirksames Risiko klassifizierte Finanzierungs-Risiko „Eingeschränkter Zugang zum Anleihenmarkt“ auf gelb hochstuft und mit einer erwarteten Schadenshöhe von >750 Mio. € (2021: 250–500 Mio. €) bewertet. Die erwartete Eintrittswahrscheinlichkeit blieb <5 %. Durch aktives und frühzeitiges Management der Fälligkeiten bei Refinanzierungen wird dafür gesorgt, dass ein ausgewogenes Fälligkeitenprofil zur Vermeidung von Klumpenrisiken besteht. Vonovia setzt weiterhin alle am Markt gängigen Instrumente der Finanzierung ein und verfügt intern über das Know-How, diese Instrumente zu platzieren. Damit wird eine einseitige Abhängigkeit von bestimmten Finanzierungsarten vermieden.

Der Erhalt des Investment-Grade-Ratings hat bei allen strategischen Entscheidungen oberste Priorität. Entsprechend sind wir mit unseren Rating-Agenturen in intensivem Austausch. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass eine Refinanzierung über den Kapitalmarkt temporär nicht möglich sein sollte, besteht der Rückgriff auf bestehende freie Kreditlinien.

Ein weiterer Anstieg der Kapitalmarktzinsen kann Risiken für das Wachstum von Vonovia mit sich bringen und dazu führen, dass geplante Investitionen gekürzt, ausgesetzt oder gestrichen werden. Zudem kann eine steigende Zinslast aufgrund einer ungünstigen Zinsentwicklung zu einem geringeren Wachstum oder sogar einem Sinken des Group FFO führen. Das bereits im Jahr 2021 als gelbes, ertragswirksames Risiko erfasste Finanzierungs-Risiko „Ungünstige Zinsentwicklung“ wurde bei der erwarteten Schadenshöhe hochgestuft auf >750 Mio. € (2021: 100–250 Mio. €). Die erwartete Eintrittswahrscheinlichkeit blieb unverändert bei 5–39 %. Neben der Diversifizierung der Fremdkapitalinstrumente sowie einem ausgeglichenen Fälligkeitenprofil erfolgt die Risikobegrenzung durch eine nachhaltige durchschnittliche Laufzeit/Zinsbindung von rd. 8 Jahren. Zudem stellt die Entschuldung durch Liquiditätsfreisetzung eine Risikobegrenzungsmaßnahme dar.

Vonovia hat aus Anleihen, gesicherten Darlehen und Transaktionen Verpflichtungen, bestimmte Kennzahlen zu berichten und gewisse Covenants einzuhalten. Sollten diese Covenants nicht eingehalten werden oder diese Reporting-Verpflichtungen nicht zeitnah erfüllt werden, können sich für Vonovia Zahlungsverpflichtungen ergeben, und durch neue Finanzierungen könnten zusätzliche negative Ergebnisauswirkungen entstehen. Das gelbe, ertragswirksame Finanz-Risiko „Nichteinhaltung von Verpflichtungen (aus Anleihen, gesicherten Darlehen, Transaktionen)“ lag in der Bewertung bei einer erwarteten Schadenshöhe von >750 Mio. € (2021: >500 Mio. € ) und weiterhin einer erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit <5 %. Um dem Risiko zu begegnen, hat Vonovia standardisierte Prozesse für die Überwachung sowie das Management der Verpflichtungen implementiert.

Durch die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes durch Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95 % auf 90 % und Verlängerung des Beobachtungszeitraums von 5 auf 10 Jahre kann nachträglich eine Grunderwerbsteuerpflicht anfallen. Das gelbe, ertragswirksame Risiko „Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wegen Share Deals“ lag in der Bewertung bei einer erwarteten Schadenshöhe von >750 Mio. € (2021: >500 Mio. €) und weiterhin einer erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit <5 %. Neben einer ständigen Überwachung von Rechtsprechung und Gesetzgebung begrenzt Vonovia das Risiko auch durch Sensibilisierung der Entscheidungsträger im Rahmen von Share Deals. Hierdurch ist die Einbindung der internen Steuerabteilung, die dann den Akquisitionsprozess mit überwacht, sichergestellt. Die interne Steuerabteilung hat in diesem Kontext zudem eine erweiterte Checkliste als Guidance erarbeitet.

Im Rahmen der in der Vergangenheit getätigten Akquisitionen ist Goodwill entstanden, da der Kaufpreis über dem Wert des übernommenen Vermögens abzüglich aller Schulden lag. Die „Werthaltigkeit des Goodwills“ wird regelmäßig, mindestens jährlich im Rahmen eines Impairmenttests überprüft. Sofern der Barwert aus zukünftigen Cashflows (Value in Use) geringer ausfällt als das Carrying Amount (i.W. Fair Value plus Goodwill), muss der Goodwill abgeschrieben werden. Dies kann Auswirkungen auf unsere Covenants haben. Aktuell bewerten wir dieses bilanzwirksame Risiko mit einer erwarteten Schadenshöhe von 600–2.400 Mio. € (2021: 400–1.600 Mio. €) und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 40–59 % (2021: 5–39 %). Um dem Risiko entgegenzuwirken, wurde ein laufendes Performance Reporting zur Identifikation und Überwachung von Planabweichungen implementiert. Dies ermöglicht die Einleitung von etwaigen Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der Planung. In diesem Zusammenhang wird durch ein dezidiertes Synergie-Monitoring sichergestellt, dass geplante Synergien aus Akquisitionen auch tatsächlich realisiert werden

Zum Jahresende 2022 (Vorjahreswerte in Klammern) ergab sich zusammengefasst folgendes Bild der identifizierten Nettorisiken:

Nettorisiken