48 Anteilsbasierte Vergütung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Berechnung der Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen erfolgt anhand finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage von Optionspreismodellen.
Anteilsbasierte Vergütungen, die durch Eigenkapitalinstrumente beglichen werden, werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert der bis dahin erdienten Eigenkapitalinstrumente angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird daher ratierlich über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst und direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden als sonstige Rückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Aufwendungen werden ebenfalls über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst (siehe [E39] Rückstellungen).
Vorstand von Vonovia
Im Rahmen des seit 2015 geltenden LTIP wird den Vorständen jährlich eine feste Anzahl virtueller Aktien (Phantom Stocks) gewährt (Performance Share Units), die nach dem Ablauf der vierjährigen Performance-Periode in Abhängigkeit vom Zielerreichungsgrad von zu Beginn der Performance-Periode definierten Zielen und der Entwicklung des Aktienkurses ausgezahlt werden. Der Zielerreichungsgrad wird abgeleitet aus den Zielgrößen Relativer Total Shareholder Return (RTSR), Entwicklung des EPRA Net Tangible Assets (NTA) pro Aktie, Entwicklung des Group FFO pro Aktie sowie dem sog. Sustainability Performance Index (SPI), die jeweils gleich mit 25 % gewichtet sind. Damit stellt der LTIP eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich (Cash-Settled-Plan) nach IFRS 2 dar; umgekehrt kann der Auszahlungsanspruch bei Nichterreichung des definierten Zielerreichungsgrads komplett entfallen.
Der Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2022 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP wurde von einem externen Gutachter nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Die zum Stichtag ausgewiesene Schuld setzt sich wie folgt zusammen:
Vorstand Vonovia – Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2022 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP
Tranche in € | Ende der Sperrfrist | 31.12.2022 | ||
2019–2022 | 31.12.2022 | 2.778.945 | ||
2020–2023 | 31.12.2023 | 1.935.710 | ||
2021–2024 | 31.12.2024 | 1.106.812 | ||
2022–2025 | 31.12.2025 | 820.936 | ||
Aus dem LTIP-Programm resultiert im Berichtsjahr 2022 ein Aufwand nach IFRS 2 von insgesamt -0,8 Mio. € (2021: 5,1 Mio. €).
Vorstand von Deutsche Wohnen
Den Vorständen von Deutsche Wohnen wird jährlich ein LTIP über einen Performance-Zeitraum von vier Jahren gewährt, der in seiner Höhe von der Erreichung bestimmter finanzieller Ziele und grundsätzlich zusätzlich von der Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitsziele abhängt. Die Zielerreichung wird anhand der finanziellen Leistungskriterien DW-NTA pro Aktie und DW-Group FFO pro Aktie ermittelt. Die zwei finanziellen Leistungskriterien incentivieren eine langfristige Steigerung des Unternehmenswerts. In der Regel wird die Zielerreichung zusätzlich anhand von Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Ziele) ermittelt. Damit stellt der LTIP eine Cashzahlung dar; umgekehrt kann der Auszahlungsanspruch bei Nichterreichung des definierten Zielerreichungsgrads komplett entfallen.
Der Wert der zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Schuld wurde von einem externen Gutachter nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt und setzt sich wie folgt zusammen:
Vorstand Deutsche Wohnen – Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2022 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP
Tranche in € | Ende der Sperrfrist | 31.12.2022 | ||
2022–2025 | 31.12.2025 | 233.243 | ||
Aus dem LTIP-Programm resultiert im Berichtsjahr 2022 ein Aufwand nach IFRS 2 von insgesamt 0,2 Mio. € (2021: -0,1 Mio. €).
Führungskräfte von Vonovia unterhalb der Vorstandsebene
In 2016 wurde für die erste Führungsebene ein LTIP implementiert, der sich im Wesentlichen an dem für den Vorstand geltenden LTIP orientiert, u. a. bei der Grundlage bzw. Basis der Performance-Ziele und bei der Ermittlung der Zielwerte im Hinblick auf den Minimalwert, den Zielwert und den Maximalwert.
Der Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2022 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP wurde von einem externen Gutachter nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Die zum Stichtag ausgewiesene Schuld setzt sich wie folgt zusammen:
Führungskräfte – Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2022 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP
Tranche in € | Ende der Sperrfrist | 31.12.2022 | ||
2019–2022 | 31.12.2022 | 1.164.286 | ||
2020–2023 | 31.12.2023 | 701.651 | ||
2021–2024 | 31.12.2024 | 393.109 | ||
2022–2025 | 31.12.2025 | 197.269 | ||
Aus dem LTIP-Programm resultiert nach IFRS im Berichtsjahr 2022 ein Aufwand von -0,5 Mio. € (2021: 1,7 Mio. €).
Führungskräfte von Deutsche Wohnen unterhalb der Vorstandsebene
Der für die erste Führungsebene geltende LTIP, der sich im Wesentlichen an dem für den Vorstand Deutsche Wohnen geltenden LTIP orientierte, u. a. bei der Grundlage bzw. Basis der identischen Performance-Ziele und bei der Ermittlung der Zielwerte im Hinblick auf den Minimalwert, den Zielwert und den Maximalwert, wurde in 2022 in den STIP überführt bzw. anderweitig vertraglich abgelöst. Somit entfällt zukünftig diese anteilsbasierte Vergütung für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene.
Aus dem LTIP-Programm resultiert im Berichtsjahr 2022 ein Aufwand nach IFRS 2 von insgesamt 0,0 Mio. € (2021: - Mio. €).
Mitarbeiter
In 2014 wurde die Konzernbetriebsvereinbarung „Arbeitnehmeraktienprogramm“ abgeschlossen. Das Programm startete ab dem Kalenderjahr 2015, wobei die zugeteilten Aktien einer Haltefrist von sechs Monaten unterliegen und die Depotkosten durch Vonovia getragen werden. Die Aktien werden den Mitarbeitern in Abhängigkeit zum Bruttojahresgehalt mit einem Wert von 90 € bis maximal 360 € ohne Eigenanteil zugeteilt.
Aus dem neuen Mitarbeiteraktienprogramm resultiert im Berichtsjahr 2022 ein Aufwand von insgesamt 2,4 Mio. € (2021: 2,4 Mio. €), der direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet ist.