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48 Anteilsbasierte Vergütung

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Berechnung der Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen erfolgt anhand finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage von Optionspreismodellen.

Anteilsbasierte Vergütungen, die durch Eigenkapitalinstrumente beglichen werden, werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert der bis dahin erdienten Eigenkapitalinstrumente angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird daher ratierlich über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst und direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden als sonstige Rückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Aufwendungen werden ebenfalls über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst (siehe Kapitel [E39] Rückstellungen).

Vorstand

Im Rahmen des seit 2015 geltenden LTIP wird den Vorständen jährlich eine feste Anzahl virtueller Aktien (Phantom Stocks) gewährt (Performance Share Units), die nach dem Ablauf der vierjährigen Performance-Periode in Abhängigkeit vom Erreichen eines vorher definierten Zielerreichungsgrads und der Entwicklung des Aktienkurses ausgezahlt werden. Der Zielerreichungsgrad wird abgeleitet aus den Zielgrößen Relative Total Shareholder Return (RTSR), seit diesem Jahr Entwicklung des EPRA Net Tangible Assets (NTA) pro Aktie, Entwicklung des Group FFO pro Aktie sowie seit diesem Jahr dem sog. Sustainability Performance Index (SPI), die jeweils gleich mit 25 % gewichtet sind. Damit stellt der LTIP eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich (Cash-Settled-Plan) nach IFRS 2 dar; umgekehrt kann der Auszahlungsanspruch bei Nichterreichung des definierten Zielerreichungsgrads komplett entfallen.

Der Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2021 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP wurde von einem externen Gutachter nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Die zum Stichtag ausgewiesene Schuld setzt sich wie folgt zusammen:

Vorstand – Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2021 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP

Tranche in €

Ende der Sperrfrist

31.12.2021

2018–2021

31.12.2021

4.976.286

2019–2022

31.12.2022

4.533.910

2020–2023

31.12.2023

2.792.495

2021–2024

31.12.2024

1.154.750

Aus dem LTIP-Programm resultiert im Berichtsjahr 2021 ein Aufwand nach IFRS 2 von insgesamt 5,1 Mio. € (2020: 8,4 Mio. €).

Vorstände der Deutsche Wohnen

Vorstände der Deutsche Wohnen SE erhielten im Berichtsjahr 2021 den Gegenwert von virtuellen Aktien – Restricted Share Units (RSU) – die ihnen bei ihrem erstmaligen Amtsantritt als Vorstände der Gesellschaft insgesamt über einen Zeitraum von vier Jahren jeweils am 1. April zugeteilt wurden. Die Restricted Share Units bildeten den Wert der Deutsche Wohnen-Aktie nach Maßgabe eines 30-handelstäglichen Referenzkurses zum Zuteilungsstichtag und die hiernach anfallenden Bruttodividenden virtuell (schuldrechtlich) ab. Aus dem RSU-Programm ist dem Deutsche Wohnen-Konzern in 4. Quartal 2021 ein Aufwand in Höhe von 0,1 Mio. € entstanden. RSU werden als Vergütungsinstrument nicht mehr eingesetzt und waren auch nicht mehr Bestandteil des Vergütungssystems 2021.

Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene

Seit 2016 gilt für die erste Führungsebene ein LTIP, der sich im Wesentlichen an dem für den Vorstand geltenden LTIP orientiert, u. a. bei der Grundlage bzw. Basis der identischen Performance-Ziele und bei der Ermittlung der Zielwerte im Hinblick auf den Minimalwert, den Zielwert und den Maximalwert.

Der Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2021 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP wurde von einem externen Gutachter nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Die zum Stichtag ausgewiesene Schuld setzt sich wie folgt zusammen:

Führungskräfte – Wert der insgesamt zugeteilten und zum 31. Dezember 2021 noch nicht ausgezahlten virtuellen Aktien aus dem LTIP

Tranche in €

Ende der Sperrfrist

31.12.2021

2018

31.12.2021

2.288.526

2019

31.12.2022

1.938.886

2020

31.12.2023

1.030.527

2021

31.12.2024

416.961

Aus dem LTIP-Programm resultiert nach IFRS im Berichtsjahr 2021 ein Aufwand von 1,7 Mio. € (2020: 4,4 Mio. €).

Mitarbeiter

Im Jahr 2014 wurde die Konzernbetriebsvereinbarung „Arbeitnehmeraktienprogramm“ abgeschlossen. Das Programm startete ab dem Kalenderjahr 2015, wobei die zugeteilten Aktien einer Haltefrist von sechs Monaten unterliegen und die Depotkosten durch Vonovia getragen werden. Die Aktien werden den Mitarbeitern in Abhängigkeit zum Bruttojahresgehalt mit einem Wert von 90,00 € bis maximal 360,00 € ohne Eigenanteil zugeteilt.

Aus dem neuen Mitarbeiteraktienprogramm resultiert im Berichtsjahr 2021 ein Aufwand von insgesamt 2,4 Mio. € (2020: 2,3 Mio. €), der direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet ist.