Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Erläuterungen zu den Berichtsinhalten und der Rahmensetzung
Der Umfang und die Qualität der Unternehmensberichterstattung zu nachhaltigen Themen nimmt unvermindert zu und entwickelt sich weiter zu einer integrierten Betrachtungsweise. Insbesondere in der Risikobewertung, aber auch in der Strategiebeschreibung oder im Governance-Bericht finden sich bereits wesentliche Elemente einer nachhaltigen unternehmerischen Ausrichtung.
Für Vonovia ist eine hohe Transparenz gegenüber den zahlreichen Anspruchsgruppen von besonderer Bedeutung. Wir gehen mit den sich verändernden Bedürfnissen der Akteure am Kapitalmarkt mit und nähern uns schrittweise einer integrierten Berichterstattung an. Diese nichtfinanzielle Konzernerklärung verweist daher an verschiedenen Stellen – beispielsweise bei der Beschreibung des Geschäftsmodells oder bei der Risikobewertung – auf Kapitel im Lagebericht, in denen hier geforderte Angaben berichtet werden. Wir untermauern damit unser Verständnis eines nachhaltigen Geschäftsmodells, in dem alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ESG) im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie in den einzelnen Geschäftsprozessen verankert sind. Siehe hierzu Kapitel Grundlagen des Konzerns.
Die Unternehmensberichterstattung der Vonovia SE umfasst eine nichtfinanzielle Konzernerklärung, die ihre rechtliche Grundlage in den §§ 315b, 315c i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB hat. Bei ihrer Erstellung wurden die Rahmenwerke der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des UN Global Compact berücksichtigt. Dieser Orientierung wird auch im Nachhaltigkeitsbericht gefolgt. Darüber hinaus nutzen wir die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die wir im Abschnitt Umweltbelange beschreiben. Die erstmalige Beschreibung der Vorgaben des delegierten Rechtsaktes zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 unter Anwendung der Artikel 8 und 10 (sog. EU-Taxonomie) erfolgt im Abschnitt Taxonomie dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung.
Am 30. September 2021 erlangte die Vonovia die Kontrolle über die Deutsche Wohnen. Dieser Tag gilt damit als erster Tag der Konsolidierung. Die erfolgreiche Übernahme der Deutsche Wohnen schafft die Grundlage, um den zentralen gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen in der Immobilienwirtschaft noch besser zu begegnen und ein führendes europäisches Immobilienunternehmen zu formen. Der im Jahr 2022 beginnende Integrationsprozess soll zu Beginn 2023 abgeschlossen sein. Der konzernweite Integrationsprozess umfasst die Konsolidierung der Konzepte, angewandten Due-Diligence-Prozesse sowie Ziele und Ergebnisse bezüglich der im Wesentlichkeitsprozess von Vonovia festgelegten nichtfinanziellen Themen gemäß § 289c HGB. Siehe auch Kapitel Grundlagen des Konzerns.
Die Deutsche Wohnen SE wird damit erstmals ab Oktober 2021 in den Konzernabschluss sowie in die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Vonovia SE einbezogen. Dazu wurde eine Analyse der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sowie der Wesentlichkeitsbeurteilungen der beiden Gesellschaften durchgeführt. Im Rahmen des Vergleichs der wesentlichen nachhaltigen Themen sowie der identifizierten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wurde festgestellt, dass diese nur unwesentlich voneinander abweichen.
In der Betrachtung der wesentlichen Leistungsindikatoren in dieser nichtfinanziellen Konzererklärung sind bei der Auswahl der Indikatoren und deren Definitionen die Konzernvorgaben von Vonovia maßgeblich. Dies gilt auch für die Beschreibung der Konzepte und deren Umsetzung. Im Rahmen der Integration der Deutsche Wohnen wird geprüft, inwieweit eine Anpassung hier erforderlich ist. Wo möglich, wurde – um die Vergleichbarkeit von Daten zu gewährleisten – versucht, die Kennzahlen der Deutsche Wohnen zu konsolidieren oder im Ausweis in der Definition anzunähern. Dies ist nicht bei allen wesentlichen Leistungsindikatoren möglich, da erst im Zuge der Integration die unternehmensweiten Vorgaben für die Ermittlung der Kennzahlen im vollen Umfang implementiert werden. Auf bestehende Unterschiede weisen wir bei der jeweiligen Kennzahl hin. Eine Anpassung von Vorjahreszahlen wurde nicht vorgenommen.
Der Ausweis wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt – zusammen mit der Darstellung der zugrundeliegenden Konzepte und Ziele – in den jeweiligen inhaltlichen Kapiteln. Diese sind den gesetzlich vorgegebenen Aspekten – Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte – zugeordnet. Die im Abschnitt „Taxonomie“ dargestellten Kennzahlen sowie die dazugehörigen qualitativen Angaben des Vonovia Konzerns beinhalten auch Informationen der Deutsche Wohnen zur EU-Taxonomie.
Sechs der in der nichtfinanziellen Konzernerklärung aufgeführten Kennzahlen sind nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen im Sinne des DRS 20 TZ 101 in Verbindung mit TZ 106. Dies sind die Kennzahlen, die seit der Einführung des Nachhaltigkeits-Performance-Index (Sustainability Performance Index; SPI) 2021 gemeinsam diesen Index bilden. Der SPI – abgeleitet aus den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen – ist ein entscheidendes Instrument zur Steuerung unseres nachhaltigen Handelns. Er stellt die für den Vonovia Konzern geltende führende nichtfinanzielle Steuerungskennzahl dar. Dementsprechend werden die sechs Teilindikatoren – und deren damit verbundene Ziele für das Geschäftsjahr 2022 – nicht konsolidiert mit der Deutsche Wohnen berichtet. Einen integrierten SPI werden wir nach nach erfolgter Integration ab dem Geschäftsjahr 2023 ausweisen. Siehe hierzu Kapitel Unternehmenssteuerung. Auch bei den weiteren wesentlichen Leistungsindikatoren gelten die beschriebenen Ziele – aufgrund der noch nicht erfolgten Integration – ausschließlich für Vonovia.
Die Unternehmenstätigkeiten in Österreich und Schweden werden ebenfalls von dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung erfasst. Das betrifft zunächst die qualitative Darstellung der nichtfinanziellen Informationen der Unternehmensteile. Aufgrund der weiterhin laufenden Integration der entsprechenden Prozesse ist die vollständige Konsolidierung der wesentlichen Leistungsindikatoren noch in der Umsetzung. Wir weisen bei den wesentlichen Leistungsindikatoren jeweils auf den Grad der Kennzahlenintegration hin.
Diese nichtfinanzielle Konzernerklärung ergänzt unsere umfassende und bereits fest etablierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, der wir insbesondere über einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht nachkommen. Dieser enthält weiterführende, umfassende Informationen zu den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten sowie ergänzende Umsetzungsbeispiele und Kennzahlen. Der Nachhaltigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2021 erscheint im 2. Quartal 2022. Auf der Webseite des Bereichs Investor Relations finden sich weitere ergänzende Informationen sowie der Zugang zu zahlreichen Compliance und Richtlinien. Ergänzt wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung um die Teilnahme an zahlreichen ESG-Ratings.
Sowohl die nichtfinanzielle Konzernerklärung wie auch der Nachhaltigkeitsbericht sind Gegenstand einer Prüfung durch den Abschlussprüfer. Jegliche Verweise auf Inhalte außerhalb der nichtfinanziellen Konzernerklärung stellen weiterführende Informationen dar und sind nicht Teil der durch KPMG durchgeführten Prüfung. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Verweise auf weitere Kapitel des Lageberichts. Diese sind von der Prüfung erfasst.