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Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Erläuterungen zu den Berichtsinhalten und der Rahmensetzung

Die Vonovia SE (im Weiteren Vonovia) setzt den Weg zu einer integrierteren Berichterstattung über die nachhaltigen Themen des Unternehmens kontinuierlich fort. Bevor für das Geschäftsjahr 2024 die Berichterstattung auf das Rahmenwerk der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umgestellt wird, erscheint der Bericht für das Geschäftsjahr 2023 ein letztes Mal nach den Vorgaben der Non-financial Reporting Directive (NFRD, Directive 2014/95/EU), deren Ausprägung diese nichtfinanzielle Konzernerklärung darstellt. Sie hat ihre rechtliche Grundlage in den §§ 315b, 315c i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB.

Bei der Erstellung nutzen wir die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die wir im Abschnitt Umweltbelange beschreiben, und berücksichtigen das Rahmenwerk der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – insbesondere zur Beschreibung der wesentlichen Themen sowie der Managementansätze. Die Erläuterungen der Vorgaben des delegierten Rechtsakts zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 unter Anwendung der Artikel 8 und 10 (sogenannte EU-Taxonomie) erfolgen im Abschnitt EU-Taxonomie-Verordnung dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung.

Die integrierte Betrachtungsweise der nichtfinanziellen Konzernerklärung bildet das Verständnis von Nachhaltigkeit ab, wie es auch einen Kernbestandteil der Unternehmensstrategie bzw. der Geschäftsprozesse darstellt. In der Konsequenz führt dies dazu, dass Nachhaltigkeitsinformationen nicht auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung beschränkt sind, sondern sich an zahlreichen Stellen dieses Geschäftsberichts wiederfinden – beispielsweise bei der Beschreibung des Geschäftsmodells, bei der Risikobewertung oder der Struktur der Corporate Governance. Entsprechende Verweise führen zu Kapiteln im Lagebericht, in denen über hier geforderte Angaben berichtet werden. Wir untermauern damit unser Verständnis eines nachhaltigen Geschäftsmodells, in dem alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ESG) im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie in den einzelnen Geschäftsprozessen verankert sind (siehe Grundlagen des Konzerns).

Der Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen SE (im Weiteren Deutsche Wohnen) ist mit Beginn des Geschäftsjahres 2023 abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten Vonovia und Deutsche Wohnen auf gemeinsamen Systemen und Strukturen (siehe Grundlagen des Konzerns). Das Unternehmen Deutsche Wohnen wird somit vollumfänglich in den Konzernabschluss sowie in die nichtfinanzielle Konzernerklärung von Vonovia einbezogen. Eine eigenständige nichtfinanzielle Erklärung gibt Deutsche Wohnen für das Geschäftsjahr 2023 nicht ab, da sie von der Erleichterungsvorschrift zur CSR-Berichterstattung nach §§ 289b Abs. 2, 315b Abs. 2 HGB Gebrauch macht.

Die Unternehmenstätigkeiten in Österreich und Schweden werden ebenfalls von dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung erfasst. Das betrifft vollumfassend die qualitative Darstellung der nichtfinanziellen Informationen der Unternehmensteile. Aufgrund der weiterhin laufenden Integration der entsprechenden Prozesse ist die konzernweite Konsolidierung bei wenigen der wesentlichen Leistungsindikatoren noch in der Umsetzung. Wir weisen bei den wesentlichen Leistungsindikatoren jeweils auf den Grad der Kennzahlenintegration hin.

Eine Ausnahme stellt das durch den Teilkonzern Deutsche Wohnen in den Gesamtkonzern eingebrachte, eigenständige Segment Pflege dar. Dieses wurde zum Jahresende 2023 in Konsequenz zur strategischen Überprüfung als Discontinued Operations qualifiziert (siehe Unternehmenssteuerung). Wir berichten inhaltlich über dieses Segment im Rahmen des entsprechenden wesentlichen Themas (siehe Sozialbelange, Abschnitt Bedarfsgerechtes Wohnen und demografischer Wandel). Die in dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Kennzahlen werden weitestgehend exklusive des Segments Pflege erhoben und dargestellt. Dies erfolgt aufgrund von Wesentlichkeitsbetrachtungen (insbesondere im Bereich Umwelt), nicht durchgängig etablierter Prozesse und Kennzahlendefinitionen mit einem Fokus auf die Immobilienwirtschaft. Die Darstellung der Kennzahlen im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung folgt dem Ausweis im Konzernanhang.

Der Ausweis wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt – zusammen mit der Darstellung der zugrunde liegenden Konzepte und Ziele – in den jeweiligen inhaltlichen Kapiteln. Diese sind den gesetzlich vorgegebenen Aspekten – Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte – zugeordnet.

Sechs der in der nichtfinanziellen Konzernerklärung aufgeführten Kennzahlen sind nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen im Sinne des DRS 20 TZ 101 in Verbindung mit TZ 106. Dies sind die Kennzahlen, die seit der Einführung des Nachhaltigkeits-Performance-Index (Sustainability Performance Index; SPI) 2021 gemeinsam diesen Index bilden. Der SPI – abgeleitet aus den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen – ist ein entscheidendes Instrument zur Steuerung und Vergütung unseres nachhaltigen Handelns. Der SPI stellt die für den Vonovia Konzern führende nichtfinanzielle Steuerungskennzahl dar (siehe Unternehmenssteuerung).

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Berichtsjahr wird um weitere Formate außerhalb dieses Lageberichts ergänzt:

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung ist nicht Gegenstand der gesetzlichen Abschlussprüfung wird jedoch einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 mit begrenzter Sicherheit durch die PwC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen. Dabei stellen jegliche Verweise auf Inhalte außerhalb der nichtfinanziellen Konzernerklärung weiterführende Informationen dar und sind nicht Teil der betriebswirtschaftlichen Prüfung. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Verweise auf weitere Kapitel des Lageberichts. Diese sind von der Prüfung erfasst.