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44 Leasingverhältnisse

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwendende Leasingstandard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ führt für Leasingnehmer nur noch ein einziges Bilanzierungsmodell (Right-of-Use-Modell) ein, wonach grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz anzusetzen sind. Die Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen bleibt lediglich für die Bilanzierung als Leasinggeber erhalten.

Als Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 sind alle Verträge anzusehen, die dem Vonovia Konzern das Recht einräumen, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts über einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt kontrollieren zu können.

Für solche Leasingverträge, die ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 darstellen, werden Leasingverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen, diskontiert mit dem laufzeitadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz, angesetzt. Korrespondierend hierzu werden auf der Aktivseite Nutzungsrechte an den Leasingobjekten (Right-of-Use Assets) in Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger Vorauszahlungen oder direkt zurechenbarer Initialkosten bilanziert.

Die Leasingverbindlichkeiten werden finanzmathematisch fortentwickelt. Sie erhöhen sich um die periodischen Zinsaufwendungen und vermindern sich in Höhe der geleisteten Leasingzahlungen.

Die Nutzungsrechte werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Nutzungsrechte an Vermögenswerten, die die Definition von Investment Properties (IAS 40) erfüllen, werden zum Fair Value entsprechend den Bilanzierungs- und Bewertungsregeln des IAS 40 bewertet.

Änderungen der Leasinglaufzeit oder der Höhe der Leasingzahlungen führen zu einer Neuberechnung des Barwerts und damit zu einer Anpassung von Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht.

Zeiträume aus einseitig eingeräumten Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden auf Einzelfallbasis beurteilt und nur dann berücksichtigt, wenn deren Inanspruchnahme – etwa aufgrund von wirtschaftlichen Anreizen – hinreichend wahrscheinlich ist.

Für kurzfristige Leasingverhältnisse oder solche über Vermögenswerte von geringem Wert besteht ein Bilanzierungswahlrecht. Vonovia übt das Wahlrecht dahingehend aus, dass solche Leasingverhältnisse nicht bilanziert werden. Für angemietete IT-Ausstattung und Messtechnik werden Portfolios für Leasingverträge mit ähnlicher Laufzeit gebildet und auf diese ein einziger Diskontierungszinssatz angewendet.

Solche variablen Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten mit einfließen, genauso wie Leasingzahlungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert sowie aus Leasingverträgen, die kein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 darstellen, werden als Aufwendungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

Neben dem klassischen PKW-Leasing (KFZ-Leasing) über eine feste Laufzeit von drei bis fünf Jahren werden im Vonovia Konzern auch IT-Ausstattung (IT-Leasing), Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Pflegeimmobilien für Zwecke der Weitervermietung (Zwischenmietverträge; Ausweis der angemieteten Pflegeimmobilien zum 31. Dezember 2023 in den Vermögenswerten bzw. Schulden der aufgegebenen Geschäftsbereiche), Wärmeerzeugungsanlagen zur Versorgung der eigenen Immobilien mit Wärme (Contracting), Wasser- und Wärmemengenzähler (Messtechnik), Grundstücke zur Errichtung selbst genutzter Gewerbeimmobilien sowie Bürogebäude, Büro-, Lager- und Parkflächen (Gewerbemietverträge) geleast. Im Rahmen von Gestattungsverträgen mit öffentlichen Institutionen wird Vonovia das Recht eingeräumt, öffentliche Grundstücke als Lager- oder Stellplatz, zur Verlegung von Kabeln oder Heizungsrohren oder zur Errichtung von Spielplätzen nutzen zu können. Den größten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben langfristige Erbbaurechtsverträge. Hierbei werden Grundstücke zum Zwecke der Vermietung von errichteten Wohn- und Gewerbeimmobilien angemietet. Diese Verträge haben grundsätzlich eine Laufzeit von 99 Jahren.

Entwicklung der Nutzungsrechte

Entwicklung der Nutzungsrechte

in Mio. €

31.12.2022

31.12.2023

Nutzungsrechte

Erbbaurechte

2.016,8

1.798,0

Zwischenmietverträge

3,0

0,5

Nutzungsrechte in den Investment Properties

2.019,8

1.798,5

Anmietung von Grundstücken zur Errichtung selbst genutzter Gewerbeimmobilien

30,9

32,2

Gewerbemietverträge

41,7

48,3

Wärmelieferverträge

91,8

78,0

KFZ-Leasing

4,7

4,9

Gestattungsverträge

0,5

0,0

IT-Leasing

1,5

1,0

Messtechnik

22,6

22,1

Nutzungsrechte in den Sachanlagen

193,7

186,5

2.213,5

1.985,0

Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.985,0 Mio. € (2022: 2.213,5 Mio. €).

Der Großteil der bilanzierten Nutzungsrechte in Höhe von 1.798,5 Mio. € wird innerhalb der Bilanzposition Investment Properties ausgewiesen und resultiert neben Zwischenmietverträgen (An- und Weitervermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien) vor allem aus Erbbaurechtsverträgen (1.798,0 Mio. €). Die übrigen Nutzungsrechte in Höhe von 186,5 Mio. € werden innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen und umfassen im Wesentlichen Nutzungsrechte aus Wärmelieferverträgen (78,0 Mio. €), aus geschlossenen Gewerbemietverträgen (48,3 Mio. €), aus der Anmietung von Grundstücken zur Errichtung selbst genutzter Gewerbeimmobilien (32,2 Mio. €), aus Verträgen im Zusammenhang mit angemieteter Messtechnik (22,1 Mio. €) sowie aus KFZ-Leasingverträgen (4,9 Mio. €).

Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten

Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten

31.12.2022

31.12.2023

in Mio. €

Fällig innerhalb
eines Jahres

Fällig in
1 bis 5 Jahren

Fällig nach
5 Jahren

Fällig innerhalb
eines Jahres

Fällig in
1 bis 5 Jahren

Fällig nach
5 Jahren

Verbindlichkeiten aus Leasing

Erbbaurechte (IAS 40)

12,2

39,5

430,6

12,2

40,4

428,9

Zwischenmietverträge

1,4

1,7

0,5

0,0

0,0

Anmietung von Grundstücken zur Errichtung selbst genutzter Gewerbeimmobilien

0,1

0,6

31,3

0,2

0,7

32,7

Gewerbemietverträge

10,3

21,3

10,7

11,7

28,8

9,7

Wärmelieferverträge

11,4

40,1

41,8

11,8

30,7

36,4

KFZ-Leasing

2,2

2,5

2,4

2,6

0,0

Gestattungsverträge

0,5

0,0

0,0

0,0

IT-Leasing

0,7

0,8

0,5

0,5

0,0

Messtechnik

3,2

12,4

7,2

4,7

13,8

4,0

41,5

118,9

522,1

43,9

117,5

511,8

Insgesamt belaufen sich die Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 auf 673,2 Mio. € (2022: 682,5 Mio. €).

Der Rückgang der Leasingverbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr um -9,3 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Leasingverbindlichkeiten aus Wärmelieferverträgen (-14,3 Mio. €), insbesondere durch geleistete Tilgungen und vorzeitig beendete Verträge im Berichtsjahr 2023. Gegenläufig wirkt der Anstieg der Leasingverbindlichkeiten aus Gewerbemietverträgen (+7,9 Mio. €), vor allem aus indexbasierten Preissteigerungen sowie neu abgeschlossenen Verträgen, darunter ein im Januar 2023 angemietetes Bürogebäude in Berlin für den Kundenservice (+7,0 Mio. €).

Mit insgesamt 511,8 Mio. € ist der Großteil der zum 31. Dezember 2023 angesetzten Leasingverbindlichkeiten erst in mehr als fünf Jahren fällig. Hiervon entfallen 428,9 Mio. € auf Leasingverbindlichkeiten aus Erbbaurechtsverträgen. Innerhalb des nächsten Jahres sind 43,9 Mio. € fällig. Davon entfallen 12,2 Mio. € auf Erbbaurechtsverträge und 11,8 Mio. € auf Wärmelieferverträge.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte.

Entwicklung der in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte im Geschäftsjahr

in Mio. €

Buchwert Nutzungsrechte 01.01.2023

Zugänge
2023

Abschreibungen 2023

Umbuchung in aufgegebene Geschäftsbereiche

Buchwert Nutzungsrechte 31.12.2023

Zinsaufwendungen
2023

Anmietung von Grundstücken
zur Errichtung selbst genutzter
Gewerbeimmobilien

30,9

1,8

-0,4

32,2

0,9

Gewerbemietverträge

41,7

20,7

-12,4

-1,2

48,3

1,0

Wärmelieferverträge

91,8

4,5

-13,3

-0,7

78,0

2,1

KFZ-Leasingverträge

4,7

3,6

-2,7

-0,3

4,9

0,1

Gestattungsverträge

0,5

IT-Leasing

1,5

0,5

-0,7

1,0

0,1

Messtechnik

22,6

14,8

-3,7

22,1

0,7

193,7

45,9

-33,2

-2,2

186,5

4,9

Entwicklung der in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte im Vorjahr

in Mio. €

Buchwert Nutzungsrechte 01.01.2022

Zugänge
2022

Abschreibungen 2022

Buchwert Nutzungsrechte 31.12.2022

Zinsaufwendungen
2022 (angepasst)

Anmietung von Grundstücken zur Errichtung selbst
genutzter Gewerbeimmobilien

27,4

4,0

-0,4

30,9

0,8

Gewerbemietverträge

45,1

16,4

-12,2

41,7

0,4

Wärmelieferverträge

56,8

49,4

-12,2

91,8

1,3

KFZ-Leasingverträge

4,8

2,7

-2,5

4,7

0,0

Gestattungsverträge

0,5

0,0

-0,0

0,5

0,0

IT-Leasing

2,1

1,7

-1,0

1,5

0,0

Messtechnik

38,2

0,8

-5,4

22,6

0,2

174,9

75,0

-33,7

193,7

2,7

Die Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt 19,9 Mio. € (2022: 17,6 Mio. €), vor allem aus Erbbaurechtsverträgen (15,0 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 207 Leasingverträge (2022: 161) als kurzfristige Leasingverhältnisse klassifiziert und im Rahmen des bestehenden Wahlrechts nicht bilanziert. Die damit verbundenen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2023 bei 0,9 Mio. € (2022: 0,6 Mio. €). Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte lagen im Geschäftsjahr 2023 bei 2,7 Mio. € (2022: 1,2 Mio. €) und resultieren vor allem aus angemieteten Fahrrädern/E-Bikes. Aus variablen Leasingzahlungen sind im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 38,8 Mio. € (2022: 33,1 Mio. €) entstanden, vor allem aus Energiekosten im Rahmen von Wärmelieferverträgen. Variable Leasingzahlungen sind nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten mit eingeflossen.

Neben den im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit enthaltenen variablen Leasingzahlungen sowie den Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und solche über geringwertige Vermögenswerte sind im Geschäftsjahr 2023 Zinsauszahlungen sowie Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 58,8 Mio. € (2022: 59,2 Mio. €) angefallen. Die gesamten Auszahlungen für Leasingverhältnisse beliefen sich im Berichtsjahr somit auf 101,2 Mio. € (2022: 94,1 Mio. €).

Aus der Weitervermietung (Subleasing) von im Wesentlichen Rechten zur Nutzung angemieteter Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie von angemieteten Pflegeimmobilien konnten im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 15,0 Mio. € (2022: 14,4 Mio. €) erzielt werden. Für das Objekt Spree-Bellevue bestanden am Abschlussstichtag keine wesentlichen unkündbaren Untermietverhältnisse.

Aus der Anmietung des verkauften Objekts Spree-Bellevue (Sale-&-Leaseback-Geschäft) ergab sich im Jahr 2023 ein Verlust in Höhe von 1,2 Mio. € (2022: Verlust in Höhe von 1,2 Mio. €). Ein wesentlicher Einfluss auf die Zahlungsströme des Konzerns ergibt sich hierdurch nicht.