Risiken aus Regulierungsumfeld und gesetzlichen Rahmenbedingungen
Durch Änderungen beim Regulierungsumfeld sowie bei gesetzlichen Rahmenbedingen können sich für alle Geschäftssegmente von Vonovia Risiken ergeben. Aktuell sind 2 (2022: 2) wesentliche gelbe Risiken erfasst.
In Deutschland soll die Verschärfung im Umgang und der Feststellung von Gefahrstoffen über eine konkrete Gesetzesanpassung der Gefahrstoffverordnung erfolgen. Eine Novellierung hat einen Einfluss auf alle technischen Prozesse von Vonovia (u. a. Kleinreparaturen, Leerwohnungssanierung, Großinstandsetzung, Modernisierung). Für den Prozess der Leerwohnungssanierung wurde eine erste grobe Quantifizierung vorgenommen, während dies für alle weiteren technischen Prozesse noch ausstehend ist. Das Risiko „Novellierung der Gefahrstoffverordnung“ wurde daher im ersten Schritt qualitativ beurteilt und mit einem wesentlichen Schadensvolumen und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 60-95 % bewertet. Zur abschließenden quantitativen Bewertung des Risikos bezogen auf alle technischen Prozesse von Vonovia in 2024 ist ein Projekt aller beteiligten Fachbereiche gestartet. Eine finale Bewertung des Risikos ist vom konkreten Inhalt des Gesetzesvorhabens abhängig.
Unbeeinflussbare Änderungen oder Anwendungen von Rechtsvorschriften sowie unzureichende Dokumentation von Managemententscheidungen können zu Rechtsstreitigkeiten führen und das Risiko von materiellen Auswirkungen mit sich bringen. Insgesamt ist bei Vonovia die Anzahl an Rechtsstreitigkeiten gering. Neben den Fällen aus dem Kerngeschäft der Wohnungsbewirtschaftung, wie z. B. Beispiel angekündigte Modernisierungsvorhaben oder zur Angemessenheit von Nebenkostenabrechnungen, betreffen sie sonstige operative sowie arbeits- und gesellschaftsrechtliche teils materielle Streitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Transaktionen. Zum Ende des Berichtszeitraums 2023 wurde das gelbe, ertragswirksame Risiko „Materielle Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten“ mit einem erwarteten Schadensvolumen in Höhe von 150-375 Mio. € (2022: 40-150 Mio. €) und einer erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von 5-39 % (2022: 5-39 %) bewertet. Die Hochstufung der Schadenshöhe in 2023 gegenüber der Bewertung im Vorjahr ist in der zusätzlichen Berücksichtigung eines Rechtsstreits mit einem Sozialversicherungsträger begründet. Zur Begrenzung des Risikos erfolgen fortlaufend Analysen der Sachverhalte sowie der aktuellen Situation durch interne und externe Fachexperten sowie die Einbindung der Rechtsabteilung in wesentliche Managemententscheidungen.
Die beiden in 2022 als gelbe, regulatorische Risiken erfassten Risiken „Nachteilige Ausgestaltung der CO2-Steuer“ und „Ungünstige Wechselkursentwicklung“ wurden in 2023 auf grün zurückgestuft.
Das Risiko „Nachteilige Ausgestaltung der CO2-Steuer“ wurde geändert in „Deutlicher Anstieg des CO2-Preises“. Da der zu erwartende Anstieg des CO2-Preises nun überwiegend in der aktualisierten Planung Berücksichtigung findet, wurde die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von 60-95 % auf 40-59 % verringert und die Bewertung der potenziellen Schadenshöhe von 40-150 Mio. € auf 5-40 Mio. € herabgestuft.
Das Risiko „Ungünstige Wechselkursentwicklung“ wurde aufgrund der aktuell bereits schwachen schwedischen Krone von gelb auf grün zurückgestuft. Bei unveränderter Schadenshöhe von 40–150 Mio. € wurde die erwartete Eintrittswahrscheinlichkeit für eine weitere negative Entwicklung von 40–59 % auf 5–39 % reduziert.