46 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Vonovia hatte im Geschäftsjahr 2024 Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Beteiligungs- und Tochterunternehmen. Diese Transaktionen resultieren aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch und sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Transaktionen von Geschäftsbeziehungen mit nicht konsoldierten Tochterunternehmen
Erbrachte Leistungen | Bezogene Leistungen | Forderungen | Verbindlichkeiten | Geleistete Anzahlungen | |||||||||||||||||
in Mio. € | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | |||||||||||
Tochterunternehmen (nicht konsolidiert) | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,2 | – | – | 0,0 | 0,0 | – | – | |||||||||||
Assoziierte | 47,5 | 81,8 | 16,2 | 99,0 | 666,2 | 403,1 | 2,8 | 3,1 | 422,2 | 217,1 | |||||||||||
Gemeinschafts- | 11,6 | 15,5 | 118,0 | 73,2 | 171,1 | 140,5 | 0,2 | 0,3 | 22,3 | 33,3 | |||||||||||
Sonstige nahestehende Unternehmen | – | 0,1 | – | 3,8 | 0,3 | – | – | 0,0 | 57,4 | – | |||||||||||
59,1 | 97,4 | 134,2 | 176,0 | 837,6 | 543,6 | 3,0 | 3,4 | 501,9 | 250,4 | ||||||||||||
Die wesentlichen Geschäftsbeziehungen von Vonovia bestehen zum 31. Dezember 2024 mit der QUARTERBACKGruppe. Zum 31. Dezember 2024 bestehen Darlehensforderungen in Höhe von 521,8 Mio. € (31. Dezember 2023: 814,3 Mio. €), wovon 521,8 Mio. € (31. Dezember 2023: 664,8 Mio. €) in zwölf Monaten und - Mio. € (31. Dezember 2023: 149,5 Mio. €) in 24 Monaten zurückzuzahlen sind. Der durchschnittliche Zinssatz für die Darlehen beträgt 8,1 %. Die Zinserträge aus den Ausleihungen an die QUARTERBACK-Gruppe betrugen im Geschäftsjahr 2024 14,6 Mio. € (2023: 58,1 Mio. €). Daneben bestehen zum 31. Dezember 2024 Zinsforderungen in Höhe von - Mio. € (31. Dezember 2023: 17,0 Mio. €). Weitere Erläuterungen zu den Darlehensforderungen gegenüber der QUARTERBACK Immobilien-Gruppe sind im Kapitel [D28] Finanzielle Vermögenswerte beschrieben.
Darüber hinaus bestehen Projektimmobilienverkäufe der QUARTERBACK-Gruppe an Vonovia in Höhe von 876,0 Mio. € (31. Dezember 2023: 876,0 Mio. €), zu denen Vonovia bis zum 31. Dezember 2024 Anzahlungen von insgesamt 248,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 501,9 Mio. €) geleistet hat. Im Zuge der von der QUARTERBACK-Gruppe bezogenen Geschäftsbesorgungsleistungen in Höhe von 97,9 Mio. € (2023: 12,4 Mio. €) hat Vonovia zum 31. Dezember 2024 offene Salden an Verbindlichkeiten in Höhe von 3,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 2,8 Mio. €).
Ferner besteht zum 31. Dezember 2024 eine Bürgschaft zur Sicherung von langfristigen Darlehensverbindlichkeiten der QUARTERBACK-Gruppe in Höhe von 12,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 12,3 Mio. €).
Seit dem 30. Juni 2024 ist erstmalig die Gropyus AG, Wien, als assoziiertes Unternehmen ausgewiesen (siehe [D29] Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen). Gegenüber der Gropyus AG, Wien, bestehen zum 31. Dezember 2024 Darlehensforderungen in Höhe von 16,5 Mio. € (31. Dezember 2023: 15,0 Mio. €).
Die QUARTERBACK New Energy Holding GmbH, Leipzig, wird seit dem 4. Juli 2024 als assoziiertes Unternehmen ausgewiesen (siehe [D29] Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen). Zum 31. Dezember 2024 bestehen Darlehensforderungen in Höhe von 45,0 Mio. € (31. Dezember 2023: - Mio. €) gegenüber der QUARTERBACK New Energy Holding GmbH, Leipzig.
Weitere wesentliche Geschäftsbeziehungen von Vonovia bestehen zum 31. Dezember 2024 mit der Projekt Mosaik GmbH & Co. KG, Hamburg, und der Projekt Mosaik II GmbH & Co. KG, Hamburg, die seit dem 4. Quartal als assoziierte Unternehmen von Vonovia ausgewiesen werden. Zum 31. Dezember 2024 bestehen Forderungen gegenüber der Projekt Mosaik GmbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von 3,0 Mio. € (31. Dezember 2023: - Mio. €) und gegenüber der Projekt Mosaik II GmbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von 1,7 Mio. € (31. Dezember 2023: - Mio. €). Im Geschäftsjahr 2024 wurden gegenüber der Projekt Mosaik GmbH & Co. KG, Hamburg, Leistungen in Höhe von 31,9 Mio. € (2023: - Mio. €) und gegenüber der Projekt Mosaik II GmbH & Co. KG, Hamburg, Leistungen in Höhe von 49,6 Mio. € (2023: - Mio. €) erbracht.
Zum 31. Dezember 2024 hat Vonovia gegenüber der G+D Gesellschaft für Energiemanagement mbH, Magdeburg, offene Salden an Forderungen in Höhe von 0,1 Mio. € (31. Dezember 2023: 0,0 Mio. €) sowie offene Salden an Verbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 0,1 Mio.). Im Berichtszeitraum wurden gegenüber der G+D Gesellschaft für Energiemanagement mbH, Magdeburg, 0,4 Mio. € (2023: 0,3 Mio. €) Leistungen erbracht und Dienstleistungen in Höhe von 71,3 Mio. € (2023: 116,6 Mio. €) bezogen.
Zudem bestanden zum 31. Dezember 2024 Darlehensforderungen in Höhe von 23,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 5,7 Mio. €) gegenüber der OLYDO Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Berlin. Das Darlehen hat einen festen Zinssatz von 3,0 %. Die Darlehensforderung wurde im Jahr 2024 vollständig in Höhe von 23,2 Mio. € wertgemindert.
Weiterhin hat Vonovia im Geschäftsjahr 2024 Leistungen in Höhe von 3,8 Mio. € (2023: - Mio. €) von der SIAAME Development GmbH, Berlin, sowie in Höhe von 1,7 Mio. € (2023: 1,6 Mio. €) von der GSZ Gebäudeservice und Sicherheitszentrale GmbH, Berlin, bezogen.
Zu den Personen in Schlüsselpositionen gemäß IAS 24 gehören bei Vonovia die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vonovia SE.
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats des laufenden Geschäftsjahres.
Die aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:
Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
in Mio. € | 2023 | 2024 | |||
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne aktienbasierte Vergütung) | 8,9 | 10,5 | |||
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 1,2 | 1,1 | |||
Anteilsbasierte Vergütungen | 2,9 | 7,0 | |||
13,0 | 18,6 | ||||
Folgende Salden bestehen gegenüber den aktiven Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats:
Rückstellungsbeträge für ausstehende Vergütungen
Rückstellungsbeträge für | |||||
2023 | 2024 | ||||
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne aktienbasierte Vergütung) | 3,5 | 4,7 | |||
Anteilsbasierte Vergütungen | 6,7 | 10,9 | |||
Pensionsverpflichtung nach IFRS (DBO) | 8,8 | 9,7 | |||
19,0 | 25,3 | ||||
Die kurzfristig fälligen Leistungen enthalten für die Mitglieder des Aufsichtsrats die jeweilige Grundvergütung bestehend aus Festvergütung und Ausschussvergütung, welche satzungsgemäß nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt wird.
Für die Mitglieder des Vorstands sind in den kurzfristig fälligen Leistungen die Grundvergütung (Festbetrag, welcher in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird), die kurzfristige variable Vergütung (STIP), die Nebenleistungen sowie das Versorgungsentgelt bzw. der Versorgungsbeitrag enthalten. Der STIP-Anspruch ist mit der Tätigkeit im Berichtsjahr vollständig erdient und die Auszahlung erfolgt im 1. Halbjahr nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende. Die tatsächliche Auszahlung bemisst sich (Messung im Januar nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende) anhand der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung. Die Festlegung erfolgt auf Basis finanzieller sowie individueller Leistungskriterien.
Die Vorstandsmitglieder, die erstmals vor dem 1. Januar 2021 bestellt wurden, können an einem System der betrieblichen Altersversorgung der Vonovia SE teilnehmen. Es beinhaltet die Möglichkeit, den vertraglich vereinbarten jährlichen Versorgungsbeitrag in das Entgeltumwandlungsmodell „Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen“ in der jeweils geltenden Fassung einzubringen. Ab dem 1. Januar 2021 erstmals bestellte Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich zur Festvergütung einen erfolgsunabhängigen Fixbetrag (Versorgungsentgelt) in bar. Ein Vorstandsmitglied erhält von einer Konzerntochtergesellschaft aufgrund eines zusätzlichen Dienstverhältnisses seine Altersversorgung in Form von Beitragszahlungen zu einer ausländischen Pensionskasse und eines Versorgungsentgelts als zusätzliche Fixvergütung; das Versorgungsentgelt kann unter bestimmten Umständen nach Wahl des Vorstandsmitglieds ebenfalls in die Pensionskasse eingezahlt werden.
Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand (Service Cost) ausgewiesen.
Die Angabe der anteilsbasierten Vergütung (LTIP) bezieht sich auf den Aufwand des Geschäftsjahres, der auch im Kapitel [F47] Anteilsbasierte Vergütung ausgewiesen ist.
Weiterhin besteht die grundsätzliche Verpflichtung für die Vorstände, während der Vorstandstätigkeit in eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens zu investieren. Grundsätzlich gibt es bei keinem der Vergütungsbestandteile eine Verpflichtung, diese zu verwenden, um damit unmittelbar Aktien im Rahmen der Aktienhalteverpflichtung zu erwerben. Ebenso werden keine Vergütungsbestandteile einbehalten, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und es gibt auch keine zeitliche Verbindung zwischen der Auszahlung von Vergütungsbestandteilen und einer Investition in Aktien.
Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt.