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25 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte

in Mio. €

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte

Selbst erstellte Software

Kundenstamm und Wettbewerbsverbot

Markenrechte

Geschäfts- oder Firmenwert

Summe

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Stand: 1. Januar 2024

135,8

15,1

11,2

66,6

9.307,6

9.536,3

Zugänge

9,7

3,3

13,0

Abgänge

-20,6

-20,6

Stand: 31. Dezember 2024

124,9

18,4

11,2

66,6

9.307,6

9.528,7

Kumulierte Abschreibungen

Stand: 1. Januar 2024

109,1

10,1

10,9

66,6

7.915,9

8.112,6

Abschreibungen des Berichtsjahres

9,6

2,7

0,2

12,5

Abgänge

-20,8

-20,8

Stand: 31. Dezember 2024

97,9

12,8

11,1

66,6

7.915,9

8.104,3

Buchwerte

Stand: 31. Dezember 2024

27,0

5,6

0,1

1.391,7

1.424,4

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Stand: 1. Januar 2023

138,1

10,9

54,4

152,6

9.304,3

9.660,3

Zugänge

10,4

4,2

14,6

Abgänge

-5,6

-5,6

Wertveränderungen aus
Währungsumrechnung

3,3

3,3

Umbuchungen

-1,9

-0,8

-2,7

Umbuchung in aufgegebene
Geschäftsbereiche

-5,2

-42,4

-86,0

-133,6

Stand: 31. Dezember 2023

135,8

15,1

11,2

66,6

9.307,6

9.536,3

Kumulierte Abschreibungen

Stand: 1. Januar 2023

107,6

7,7

25,1

86,0

7.774,4

8.000,8

Abschreibungen des Berichtsjahres

13,5

2,4

0,1

66,6

82,6

Abschreibungen des Berichtsjahres für
aufgegebene Geschäftsbereiche

0,3

6,5

6,8

Wertminderung

138,2

138,2

Abgänge

-5,4

-5,4

Wertveränderungen aus
Währungsumrechnung

3,3

3,3

Umbuchungen

-2,7

-2,7

Umbuchung in aufgegebene
Geschäftsbereiche

-4,2

-20,8

-86,0

-111,0

Stand: 31. Dezember 2023

109,1

10,1

10,9

66,6

7.915,9

8.112,6

Buchwerte

Stand: 31. Dezember 2023

26,7

5,0

0,3

1.391,7

1.423,7

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Selbst erstellte sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Herstellungskosten bilanziert, sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 38 vorliegen. Identifizierte erworbene Markenrechte besitzen eine unbestimmte Nutzungsdauer und unterliegen einem regelmäßigen Werthaltigkeitstest. Alle übrigen sonstigen immateriellen Vermögenswerte von Vonovia weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und unterliegen einer planmäßigen linearen Abschreibung. Software und Lizenzen werden grundsätzlich auf Basis einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ auf die Notwendigkeit einer Wertminderung geprüft, sobald Anzeichen oder veränderte Umstände auf einen Wertminderungsbedarf hindeuten. Mindestens einmal im Jahr erfolgt eine Prüfung der Werthaltigkeit. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Ist der erzielbare Betrag für einen einzelnen Vermögenswert nicht ermittelbar, so wird die Wertminderungsprüfung auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) durchgeführt, der der Vermögenswert angehört. Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ein Wertminderungsaufwand wird dann wieder aufgehoben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts (bzw. der ZGE) herangezogen wurden. Der Buchwert des Vermögenswerts (bzw. der ZGE) wird auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht. Der Buchwert ist dabei auf den Wert beschränkt, der bestimmt worden wäre, wenn für den Vermögenswert (bzw. die ZGE) in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

Kundenbeziehungen und ähnliche Werte

Die Kundenbeziehungen für die Aktivitäten des Pflegebereichs mit bestimmter Nutzungsdauer zwischen fünf und sechs Jahren wurden den Vermögenswerten der aufgegebenen Geschäftsbereiche zugeordnet.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Überschuss der Gesamtgegenleistung für die Anteile an einem Unternehmen bzw. einer Unternehmensgruppe über das erworbene anteilige Nettovermögen. Das Nettovermögen stellt den Saldo aus den gemäß IFRS 3 zu Zeitwerten bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten dar.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung wird außerdem vorgenommen, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die auf eine Wertminderung hindeuten.

Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) oder einer Gruppe von ZGE. Eine ZGE ist die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer anderen Gruppe von Vermögenswerten sind. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde, wird den ZGE bzw. Gruppen von ZGE zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen.

Bei Vonovia erfüllt grundsätzlich jede Immobilie die Voraussetzungen einer ZGE. Diese werden im Rahmen der operativen Steuerung zunächst zu geografisch strukturierten Business Units und dann zu regionalen Geschäftsbereichen zusammengefasst. Da die regionalen Geschäftsbereiche die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darstellen, auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird, wird der Impairment-Test auf Ebene der Geschäftsbereiche und damit in Übereinstimmung mit IAS 36.80 für eine Gruppe von ZGE durchgeführt. Die erworbenen Vermögenswerte werden anhand der geografischen Lage der Immobilien den regionalen Geschäftsbereichen zugeordnet. Eine Gruppe von ZGE, auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird, ist das Segment Value-add.

Die Gruppen von ZGE, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, werden einer regelmäßigen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Hierzu ist der erzielbare Betrag mit dem Buchwert der Gruppen von ZGE zu vergleichen. Der erzielbare Betrag der Gruppen von ZGE ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Berechnung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst. Es werden Abzinsungssätze vor Steuern verwendet, die die gegenwärtige Marktbewertung des Zinseffekts und die speziellen Risiken der regionalen Geschäftsbereiche und des Segment Value-add berücksichtigen.

Wurde einer Gruppe von ZGE ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und liegt deren Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so ist zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags abzuschreiben. Ein darüber hinausgehender Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich buchwertproportional auf die anderen Vermögenswerte der Gruppen von ZGE verteilt, wobei der jeweilige beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, Nutzungswert bzw. Null nicht unterschritten werden darf.

Ein realisierter Wertminderungsaufwand im Rahmen der Bewertung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird in Folgejahren nicht aufgeholt.

Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt zum 31. Dezember 2024 1.391,7 Mio. €. Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 hat sich der Geschäfts- oder Firmenwert nicht verändert und besteht in voller Höhe für das Segment Value-add. Im 4. Quartal 2024 wurde ein (anlassunabhängiger) Werthaltigkeitstests durchgeführt.

Für die jährliche anlassunabhängige Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurde die Fünfjahresplanung des Segments Value-add für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 zugrunde gelegt, die auch Bestandteil der vom Vorstand genehmigten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Fünfjahresplanung für den Gesamtkonzern sind. Die Planung beruht auf Einschätzungen der Entwicklung der operativen Geschäftsfelder hinsichtlich zukünftiger Umsatzerlöse, Aufwendungen und Margen sowie unter Berücksichtigung aktueller Marktentwicklungen.

Im Ergebnis des Werthaltigkeitstest wurde die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts für die Gruppe der ZGE Value-add bestätigt. Die Werthaltigkeit wird geprüft durch Gegenüberstellung des Buchwert der ZGE Value-add mit deren Nutzungswert. Die Entwicklung des Segments Value-add ist im Wesentlichen geprägt durch die Ausweitung bestehender Geschäftsfelder (Handwerkerorganisation, Multimedia, WEG-Verwaltung, Smart-Metering, Energieservice u. a.). Demgegenüber steht eine Steigerung der operativen Kosten unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Die Entwicklungen dieser Werte entsprechen den Erfahrungen der Vergangenheit zur Entwicklung des Geschäftsmodells.

Aus dem Durchschnitt der erweiterten Planung für die Planungsjahre sechs bis zehn wurden die Cashflows zur Berechnung der ewigen Rente abgeleitet.

Für die Gruppe der ZGE Value-add wurde eine konstante Wachstumsrate in Höhe von 1,5 % (31. Dezember 2023: 1,0 %) unterstellt.

Die durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten vor Steuern basieren auf dem als Drei-Monats-Durchschnitt nach der Svensson-Methode ermittelten risikolosen Zinssatz, einer Marktrisikoprämie sowie einem verschuldeten Beta. Das verschuldete Beta und die verwendeten Eigenkapitalquoten sind auf Basis eines Peer-Vergleichs bestimmt. Die wesentlichen Parameter sind in folgender Tabelle dargestellt:

Parameter der WACC-Ermittlung – Segment Value-add

Parameter der WACC-Ermittlung für das Segment Value-add

31.12.2023

31.12.2024

Risikoloser Zinssatz in %

2,75

2,50

Marktrisikoprämie in %

7,00

6,75

Verschuldetes Beta

0,73

0,78

WACC (vor Steuern) in %

7,12

6,62

Bei einem Anstieg der Kapitalkosten würde sich folgender Wertminderungsbedarf ergeben:

Wertminderungsbedarf bei einem Anstieg der Kapitalkosten

Segment Value-add

Geschäfts- oder Firmenwert 31. Dezember 2024 in Mio. €

1.391,7

Headroom in Mio. €

2.418,8

Wertminderung setzt ein bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten

3,85

vollständige Wertminderung bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten

23,62

Geschäfts- oder Firmenwert 31. Dezember 2023 in Mio. €

1.391,7

Headroom in Mio. €

101,6

Wertminderung setzt ein bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten

0,18

vollständige Wertminderung bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten

8,51

Bei einem Rückgang der nachhaltigen Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte käme es zu keiner Wertminderung im Segment Value-add.

Für das Segment Value-add hätte im Vorjahr ein Rückgang der nachhaltigen Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte zu einer Wertminderung in Höhe von 115,9 Mio. € geführt.