IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln und zu bewerten, hat Vonovia eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Die Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS baute auf der bisherigen Wesentlichkeitsanalyse von Vonovia auf. Auf Grundlage der identifizierten wesentlichen Themen wurde zunächst eine erste Themenliste erstellt. Diese basiert – neben den Themen aus der bisherigen Wesentlichkeitsanalyse – auf neu identifizierten Themen, die durch eine umfassende Analyse externer Quellen (u. a. von Peers, Standards, Regulatorik, Ratings, Trendthemen etc.), Input von Fachverantwortlichen und der ESRS-Auflistung von Themen bzw. Sub-Themen für den jeweiligen Standard gemäß ESRS 1.AR 16 identifiziert wurden. Aus den identifizierten Themen wurden anschließend die möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) abgeleitet. Die Bestimmung der IROs basiert neben den Informationen aus der bestehenden Wesentlichkeitsanalyse auch auf den bereits identifizierten Risiken aus dem bei Vonovia verwendeten Risikomanagementsystem. Vonovia bedient sich dabei des IT-gestützten Tools „Risk2Value“ sowie einer umfassenden Analyse weiterer externer Quellen (z. B. veröffentlichte Positionen von Stakeholdern).
Vonovia systematisiert die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen nach dem Konzept der doppelten Materialität anhand von zwei Dimensionen:
- der Relevanz von gesellschaftlichen und ökologischen Risiken und Chancen für das Geschäft und die Wertschöpfung (Outside-In-Perspektive bzw. Finanzielle Wesentlichkeit) sowie
- den tatsächlichen oder potenziellen, positiven oder negativen, kurz-, mittel- oder langfristigen Auswirkungen des Geschäftsmodells und den unternehmerischen Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Perspektive bzw. Impact-Wesentlichkeit).
Im Rahmen der Identifikation und Bewertung der Auswirkungen wurden folgende Schritte durchgeführt:
- Aufbau eines Verständnisses über den Unternehmenskontext in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte einschließlich Geschäftsbeziehungen, Stakeholder und Aktivitäten.
- Identifizierung tatsächlicher und potenzieller, positiver und negativer Auswirkungen durch das Einbeziehen relevanter Stakeholdergruppen und Experten.
- Bewertung der Wesentlichkeit von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie Bestimmung der wesentlichen Aspekte durch Festlegung von Schwellenwerten.
Eine Auswirkung kann entweder positiv oder negativ sowie potenziell oder tatsächlich sein. Eine Auswirkung gilt als tatsächlich, wenn sie im Geschäftsjahr oder in der Vergangenheit zweifellos eingetreten ist. Als potenziell gilt eine Auswirkung, deren Effekte in der Zukunft auftreten können. Die Wesentlichkeit wird von der Eintrittswahrscheinlichkeit beeinflusst.
Zur Bestimmung und Bewertung entsprechender Chancen und Risiken wurden folgende Schritte vorgenommen:
- Identifikation von Abhängigkeiten „sozialer“ und „natürlicher“ Ressourcen. Diese werden als Quellen von finanziellen Risiken und Chancen beschrieben und können Auswirkungen haben auf:
a) die Nutzung und Beschaffung von erforderlichen Ressourcen für die Geschäftsprozesse von Vonovia, sowie Qualität und Preis dieser Ressourcen;
b) die Fähigkeit von Vonovia, sich auf erforderliche Geschäftsbeziehungen zu akzeptablen Konditionen zu verlassen - Klassifizierung dieser Abhängigkeiten in Chancen und Risiken
- Bestimmung der Wesentlichkeit dieser Abhängigkeiten
- Bestimmung der wesentlichen Themen für die Berichterstattung
Die Identifikation und Bewertung von IROs wurde konsolidiert für den gesamten Konzern und entlang seiner Wertschöpfungskette vorgenommen, unter Anwendung der im Rahmen der ESRS vorgegebenen Kriterien (gemäß ESRS 1 Abschnitte 3.4, 3.5). Bei der Ermittlung und Bewertung der IROs in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette haben wir uns gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.3 auf Bereiche konzentriert, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen aufgrund der Art der jeweiligen Tätigkeiten, (direkten und indirekten) Geschäftsbeziehungen, geografischen Verhältnisse oder anderer Faktoren als wahrscheinlich angesehen werden.
Die identifizierten IROs wurden anschließend im Rahmen von Workshops unter Einbezug relevanter Stakeholder (siehe diesbezüglich ESRS 2 SBM-2) validiert.
Um zu bestimmen, welche Auswirkungen in der Nachhaltigkeitserklärung von Vonovia zu berücksichtigen sind, wurden geeignete Schwellenwerte festgelegt. In Anlehnung an die Empfehlung der EFRAG hat Vonovia für die „Impact“-Wesentlichkeitsschwelle die Aussage „more likely than not“ als Orientierung herangezogen. Über Wesentlichkeit wird auf Basis des Produkts aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schweregrad (Score), also des Impact Scores, entschieden. Daraus ergibt sich für Vonovia auf einer zuvor festgelegten Skala von 1-5 ein Schwellenwert von 2,5. Die sich daraus ergebenden wesentlichen Auswirkungen werden bei der Überwachung priorisiert.
Für die Ableitung des geeigneten Schwellenwerts für die finanzielle Wesentlichkeit orientiert sich Vonovia an dem bereits implementierten Risikomanagementsystem, um Konsistenz sicherzustellen. Dabei wurde die Risikomatrix als Grundlage herangezogen, die abbildet, welche Risiken, die sich aus den identifizierten Auswirkungen ergeben, wesentlich sind und entsprechend mit Priorität bei der Überwachung und in der Berichterstattung behandelt werden. Diese Matrix wurde mit numerischen Werten unterlegt, wobei Schweregrad der Ausprägung und Eintrittswahrscheinlichkeit die gleiche Gewichtung erhalten. Daraus wurde ein Schwellenwert für wesentliche finanzielle Risiken und Chancen mit eins oder größer abgeleitet.
Vonovia hat für jeden IRO einen Wert (sog. Score) ermittelt, der sich aus den oben beschriebenen Bewertungsformeln ergibt. Die Festlegung des Scores für den jeweiligen IRO orientiert sich u. a. am eigenen Risikomanagementsystem sowie anderen Projekten (LkSG) und gewährleistet dadurch eine Konsistenz in der strategischen Betrachtung, Priorisierung und Berichterstattung aller für Vonovia wesentlichen Risiken, einschließlich der Nachhaltigkeitsrisiken. Die identifizierten IROs wurden innerhalb des zugehörigen ESRS-Standards den jeweiligen Sub-Themen subsumiert. Um letztendlich entscheiden zu können, welche Themen für Vonovia oberhalb der Wesentlichkeitsschwellen liegen und damit für die Berichterstattung wesentlich sind, wurde pro Sub-Thema ein Mittelwert aus den untergeordneten IRO-Scores berechnet. Diese Mittelwertberechnung bildet die Grundlage für die Identifikation der für Vonovia wesentlichen Themen. Zusätzlich zu der Mittelwertberechnung wurde auch die Maximalwertbetrachtung überprüft. Um sicherzustellen, dass durch die Mittelwertberechnung einzelne potenziell hoch bewertete IROs in die Betrachtung und ggf. Berichterstattung miteinfließen, wurde neben der Wesentlichkeitsschwelle für Cluster eine Einzelschwelle für einzelne IROs bei 80 % festgelegt. Ein IRO ist somit nur wesentlich, wenn der Durchschnitt aller IROs des Sub-Themas auf einer der beiden Wesentlichkeitsdimensionen wesentlich ist und der IRO selbst über dieser Schwelle liegt. Alle identifizierten IROs wurden anschließend in unser Risikomanagement-Tool überführt, sodass für diese – analog zu allen anderen wesentlichen Risiken für Vonovia – eine kontinuierliche Überwachung und Priorisierung sichergestellt ist.
Die identifizierten IROs samt ihrer Bewertung werden im Rahmen der bestehenden Risikoabfrage im 2. Halbjahr eines jeden Berichtsjahres durch interne Experten aus den jeweiligen Fachabteilungen überprüft, ggf. ergänzt sowie aktuell für das Geschäftsjahr bewertet. Diese Abfrage ist in das bestehende Risikomanagement-Tool von Vonovia integriert. Der Fachbereich Strategie, Unternehmensentwicklung & Nachhaltigkeit prüft nach Abschluss der Bewertungsrunde, ob sich durch die neuen Bewertungen Änderungen in der Wesentlichkeit ergeben und kontrolliert und kalibriert die Ergebnisse. Das Nachhaltigkeitsgremium prüft die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und beschließt diese.
Die Wesentlichkeitsanalyse (IRO-Assessment) nach den ESRS wurde für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig durchgeführt. Daher unterscheidet sich das Vorgehen bei der diesjährigen Wesentlichkeitsanalyse von den Vorjahren, in denen sich diese an den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) orientierte. Die Aktualität der Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich geprüft und falls nötig werden Anpassungen vorgenommen.
Themenspezifische Angaben zu IRO-1
E1 – Klimawandel
Die vorab unter Abschnitt ESRS 2 IRO-1 angeführten generellen Erläuterungen zu unserer Wesentlichkeitsanalyse beziehen sich analog ebenfalls auf die (Unter-)Themen in dem Standard ESRS E1.
Zur Bewertung der Auswirkungen durch Vonovia auf den Klimawandel hat Vonovia bereits vor mehreren Jahren ein umfassendes Energie- und THG-Controlling eingeführt, welches die Energieverbräuche und THG-Emissionen sowohl aller eigenen Verwaltungsstandorte als auch des gesamten Gebäudebestands umfasst. Zudem werden auch indirekte Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette erfasst, sofern sie wesentlich sind. Die Ergebnisse dieser Bilanzierung sind in E1-6 zu finden.
Um unsere positiven Auswirkungen durch Modernisierungen zu ermitteln, wird der Unterschied im Energieverbrauch vor und nach den Maßnahmen auf Maßnahmenebene ermittelt und die so erzielten Einsparungen und THG-Reduktionen gemessen.
Bei unseren Developmentprojekten haben wir eine Lebenszyklusberechnung im Planungsprozess verankert. Unsere Planungsabteilungen ermitteln somit heute schon in frühen Projektphasen den jeweiligen CO2-Fußabdruck der geplanten Development- und Neubauprojekte und beziehen diesen in ihre Konzeption ein.
Für die Identifikation und Analyse der mit dem Klimawandel verbundenen physischen Klimarisiken hat Vonovia seit 2022 ein IT-Tool gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie in Anwendung. Dieses Klimarisikotool deckt das Portfolio und die Developmentprojekte von Vonovia in Deutschland, Österreich und Schweden ab und dient dazu, wesentliche Beeinträchtigungen unserer Geschäftsaktivität durch die Folgen des Klimawandels auf Portfolio- und Objektebene zu analysieren. Es ermöglicht, physische Klimarisiken für den Standort jedes Gebäudes im konzernweiten Bestand auf Basis der vorgegebenen Klimaszenarien (RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5) fortlaufend zu ermitteln, zu bewerten und auf Portfolioebene zu aggregieren. Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wird nicht abgedeckt. Die Auswirkungen werden für den mittelfristigen (bis 2030) und langfristigen Zeitraum (2045 und 2085) betrachtet, um sowohl die Lebenszeit der Bestandsgebäude als auch der Neubauten abzudecken, die mit 50 Jahren veranschlagt wird. Die betrachteten Szenarien reichen von Varianten mit niedrigen Emissionen (RCP2.6) und mittleren Emissionen (RCP4.5) bis hin zu hohen Emissionen (RCP8.5). Die erfassten Klimagefahren sind dabei Hitze, Dürre, Zunahme von Niederschlag, Wind bzw. Sturm, Schneelast und Überflutungen. Je nach Granularität der verfügbaren Datenquelle messen wir Klimarisiken auf Objekt- oder Quartiersebene und können für jedes Gebäude im Bestand eine Identifikation der Klimarisiken und seiner Vulnerabilität vornehmen. Maßgeblich für die Risikobewertung auf Unternehmensebene ist das Szenario RCP4.5, welches nach Einschätzung der Vereinten Nationen (UNEP Emissions Gap Report 2023) eine Zunahme der globalen Durchschnittstemperatur von rund 2 bis 3 Grad Celsius repräsentiert, die durch die gegenwärtig umgesetzten und festgelegten nationalen Klimaschutzbeiträge wahrscheinlich zu erwarten ist. In diesem Szenario ist für keine der Klimagefahren bis zum Zeitpunkt 2045 auf Portfolioebene ein wesentliches Risiko ermittelt worden.
Die Identifikation klimabedingter Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgt über den Prozess des zentralen Risikomanagements. Innerhalb des Risikomanagementprozesses identifizieren und bewerten die Risikoverantwortlichen die Übergangsrisiken und Chancen (bezogen u. a. auf Regulierung, rechtliche Haftung, Veränderungen von Technologien und Markt sowie hinsichtlich Auswirkungen auf die Reputation des Unternehmens) und ziehen dabei verschiedene Szenarien heran, sofern für das betrachtete Risiko bzw. seine Einflussgrößen vorhanden. Die Auswahl der Szenarien bzw. die Annahmen für die Entwicklung der relevanten Einflussgrößen trifft der Risikoverantwortliche selbst. Die Übergangsrisiken und Chancen werden verpflichtend für einen Zeitraum von fünf Jahren bewertet. Wirkt ein Risiko oder eine Chance auch langfristig, d. h. über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus, dann ist auch der entsprechende Zeitraum anzugeben und eine qualitative Bewertung vorzunehmen. Die identifizierte Chance „Ertragspotenzial durch die energetische Modernisierung des Gebäudebestands / Steigerung des Modernisierungsvolumens“, die sich auf den Gebäudebestand insbesondere in Deutschland, aber auch in Schweden und Österreich bezieht, ist als langfristig wirkend bewertet. Es werden sowohl Brutto- als auch Nettorisiken (d. h. vor bzw. nach Einbeziehung von Risikominderungsmaßnahmen) betrachtet. Die bewerteten Risiken dienen auch als Grundlage für die Schätzungen und Annahmen im Konzernabschluss. Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich sowohl aus Brutto- als auch aus Nettosicht aus den bewerteten Risiken keine bilanziellen Folgen. Es wurden keine Vermögenswerte oder Geschäftstätigkeiten identifiziert, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind.
Insgesamt haben wir im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse die wesentliche Chance „Ertragspotenzial durch energetische Modernisierung Gebäudebestand / Steigerung Modernisierungsvolumen“ und die wesentlichen Auswirkungen „Negativer Beitrag zum globalen Anstieg der Treibhausgasemissionen“, „Positiver Effekt durch starke Reduktion der Treibhausgasemissionen“, „Beitrag zur Energiewende“, „Begünstigung negativer Folgen des Klimawandels“ und „Positiver Effekt durch Minderung von Klimawandelfolgen“ identifiziert.
Vorgehen für die Standards E2 bis E5
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten in unseren Geschäftsgebieten Deutschland, Österreich und Schweden sowie innerhalb unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette überprüft, um (potenzielle) Auswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln. Die vorab unter Abschnitt ESRS 2 IRO-1 angeführten generellen Erläuterungen zu unserer Wesentlichkeitsanalyse beziehen sich analog ebenfalls auf die (Unter-)Themen in den Standards E2 bis E5. Weiterhin wurden unsere Geschäftsaktivitäten für die Themen E2 bis E5 folgendermaßen analysiert:
E2 – Umweltverschmutzung
Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten finden – jeweils lokal und temporär eng begrenzt – regelmäßig Bau-, Abriss- und Modernisierungsaktivitäten an diversen Immobilien in allen Geschäftsgebieten statt, die zu Umweltverschmutzung (z. B. Luftverschmutzung, Grundwasserkontaminierung, Beeinträchtigung von Flora und Fauna) führen können. Zudem können besorgniserregende Stoffe im Neubau bzw. das Vorhandensein solcher im Bestand zu Umweltkontaminierungen führen. In unserer Wertschöpfungskette haben wir keine entsprechenden Orte identifiziert.
Der Impact Score der Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit wurde in allen Geschäftsgebieten als niedrig eingestuft, da Regelprozesse zur Behandlung besonders besorgniserregender Stoffe und regulatorische Vorgaben zu deren (Nicht-)Einsatz (beispielsweise die Gefahrstoffverordnung) bestehen. Mögliche Umweltverschmutzungen im Baugewerbe stellen lediglich lokal begrenzte und kurzfristige, geringe Belastungen dar. Um Umweltverschmutzungen zu vermeiden und zu verhindern (EU-Umweltziel 5) sind zudem bestimmte EU-Richtlinien einzuhalten. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) kommen in den eingesetzten Baustoffen in der Regel nicht vor (siehe auch Kapitel EU-Taxonomie-Verordnung). Wesentliche Abhängigkeiten wurden nicht identifiziert.
Es bestehen insbesondere Kostenrisiken durch mögliche Umweltverschmutzung aus Bau-, Abriss- und Modernisierungsaktivitäten, durch potenzielle regulatorische Änderungen bzw. die Nichteinhaltung solcher Vorgaben sowie durch die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe im Neubau. Diese Risiken wurden jedoch als nicht wesentlich eingestuft. (Wesentliche) Chancen wurden nicht identifiziert. Insgesamt wurde das Thema Umweltverschmutzung somit als nicht wesentlich klassifiziert.
E3 – Wasser- und Meeresressourcen
Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten kann es aufgrund von Bautätigkeiten oder durch unsere Kunden zu erhöhtem Wasserverbrauch und somit zu einer zunehmenden Wasserknappheit von Gewässern und einer Senkung des Grundwasserspiegels kommen. Auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können erhöhte Wasserverbräuche auftreten (beispielsweise Produktion von Baumaterialien). Im Zusammenhang mit Meeresressourcen und mit Flusseinzugsgebieten wurden keine Orte in unserem Geschäftsbetrieb oder in der Wertschöpfungskette identifiziert, da unsere Immobilien (insbesondere Quartiere) zum Großteil in urbanen Gebieten lokalisiert sind und auch Bauaktivitäten in ebendiesen Regionen stattfinden.
Der Impact Score der Auswirkungen auf Wasserressourcen wurde als sehr gering eingestuft, da der Einfluss auf das Grundwasser – sofern überhaupt vorhanden – nur temporär, beispielsweise während der Bauphase oder ggf. zukünftig aufgrund von Dürren, und lokal begrenzt auftritt. Erhöhte Wasserverbräuche von Kunden bewerten wir ebenfalls als temporär (beispielsweise aufgrund von extremer Hitze) und bisher nicht wesentlich. Ein allgemeiner Einfluss auf Wasserknappheit ist somit nicht zu erwarten. Für Meeresressourcen wurden aufgrund der Standorte unserer Immobilien in urbanen Gebieten keine Auswirkungen identifiziert. Aufgrund unserer diversifizierten Wertschöpfungskette bestehen auch keine Abhängigkeiten zu einzelnen Produzenten von Baumaterialien. Wesentliche Abhängigkeiten von Wasser- und Meeresressourcen bestehen somit nicht.
Es besteht insbesondere die Chance langfristiger Kosteneinsparungen durch Wassersparmaßnahmen. Diese Chance wurde jedoch als nicht wesentlich eingestuft. (Wesentliche) physische Risiken, Übergangsrisiken oder systemische Risiken wurden in diesem Kontext nicht identifiziert. Akute physische Klimarisiken im Zusammenhang mit Wasser werden im ESRS E1 behandelt. Insgesamt wurde das Thema Wasser- und Meeresressourcen als nicht wesentlich eingestuft.
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten kann es zu einer Beeinträchtigung des Lebensraums regionaler Arten durch Versiegelung des Bodens im Zuge von Wohnungsbau und der Erschließung neuer Flächen kommen. Gleiches gilt in der nachgelagerten Wertschöpfungskette beim Abriss von Gebäuden. Die Ermittlung und Bewertung von (möglichen) Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme ist fester Bestandteil der Planung von neuen Bauvorhaben. Die damit verbundenen Risikobewertungen beinhalten Bestandsanalysen des Baulands und Artenschutzgutachten für Flora und Fauna. Über Baumgutachten wird zudem die Gesundheit und der Schutzwert des jeweiligen Baumbestands ermittelt.
Der Impact Score der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde als niedrig eingestuft, da Neubau und Nachverdichtung in der Regel auf Flächen mit relativ geringer Biodiversität stattfinden (urbane Kulturlandschaft, brownfield (re-)development). Diese Auswirkung der Beeinflussung der Biodiversität ist außerdem lokal eng begrenzt, da die Einflusssphäre von Vonovia nicht über das jeweilige Quartier hinausgeht. Zusätzlich ist der Schutz bzw. Ausgleich von Biodiversität regulatorisch geregelt. Wesentliche Abhängigkeiten bestehen nicht.
Vonovia sieht keine physischen Risiken, Übergangsrisiken, systemischen Risiken oder Chancen im Bereich biologische Vielfalt und Ökosysteme. Entsprechend wurden auch keine wesentlichen Chancen und Risiken identifiziert. Nach dem ENCORE-Tool zur Identifizierung wesentlicher Abhängigkeiten und Auswirkungen mit Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme bestehen für den Real-Estate-Sektor in keinem Bereich wesentliche Auswirkungen, die einen entsprechenden Druck auf die Ökosysteme ausüben könnten. Aufgrund dessen wurde das Thema biologische Vielfalt und Ökosysteme als nicht wesentlich eingestuft.
Vonovia verfügt vereinzelt über Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Bestands-Wohngebäude und Stellplätze in der Vermietung, d. h. Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Standorten beeinflussen die Lebensräume von Arten, für die die jeweiligen Schutzgebiete ausgewiesen wurden, nicht. Unsere Neubauten errichten wir EU-taxonomiekonform, d. h. nicht auf wertvollen Acker- und Kulturflächen sowie anerkannt wertvollen unbebauten Flächen und Wald. Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt sehen wir daher nicht als notwendig an.
E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Im Rahmen von Bau-, Abriss- und Modernisierungsaktivitäten an Immobilien in allen unseren Geschäftsgebieten kann es zu negativen Umweltauswirkungen (z. B. keine Reduktion von Abfällen, keine Minimierung gefährlicher Stoffe und keine Verringerung von Auswirkungen auf die Natur) kommen, wenn keine oder zu wenig nachhaltige, recycelte und wiederverwendbare Produkte oder Materialien verwendet werden (können). Grund hierfür können Lieferengpässe, steigende Kosten für die Beschaffung oder das Recycling und veränderte regulatorische Vorgaben sein.
Der Impact Score der Auswirkungen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurde als gering bzw. niedrig eingestuft, da der Ressourcenverbrauch von Vonovia durch Modernisierungs-, Abriss- und Neubauaktivitäten lediglich auf regionaler Ebene erfolgt. Eine Wiederverwertung bereits in Immobilien verbauter Ressourcen ist lediglich über einen langfristigen Zeitraum möglich und wahrscheinlich. Mit einer Verknappung von Ressourcen (Anbieter und Rohstoffe) sowie mit stark veränderten regulatorischen Vorgaben ist im zugrund liegenden kurz-, mittel- und langfristigen Betrachtungszeitraum nicht zu rechnen. Wesentliche Abhängigkeiten bestehen somit nicht. Die Bewertung erfolgte im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse durch interne Fachbereichsanalysen.
Es bestehen insbesondere die Risiken steigender Material- und Abfallentsorgungskosten, die beispielsweise aufgrund geänderter regulatorischer Vorgaben oder durch generell steigende Marktpreise entstehen können. Diese Risiken wurden jedoch als nicht wesentlich eingestuft. (Wesentliche) Chancen wurden nicht identifiziert. Insgesamt wurde das Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft als nicht wesentlich eingestuft.
Unsere Mieter werden stets über notwendige Bau-, Abriss- und Modernisierungsaktivitäten informiert. Die Einbindung der jeweiligen Stadt- bzw. Kommunalverwaltungen und deren zuständigen Behörden ist ebenfalls obligatorisch. Bei Neubauten werden bereits im Vorfeld der Maßnahmen alle betroffenen Anwohner im Zuge vorgeschriebener und auch freiwilliger Beteiligungsverfahren in den Prozess eingebunden. Auch jenseits der Einbindung im Kontext konkreter Baumaßnahmen können unsere Kunden im Rahmen unserer regelmäßigen Kundenzufriedenheitsbefragungen, über unsere Kundenservicecenter und die jeweiligen Objektbetreuer sowie über andere Hinweisgeberkanäle Anliegen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzungsthemen, Wasser- und Meeresressourcen, dem Wohnumfeld sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft jederzeit einbringen.
G1 – Unternehmensführung
Die vorab unter Abschnitt ESRS 2 IRO-1 angeführten generellen Erläuterungen zu unserer Wesentlichkeitsanalyse beziehen sich analog ebenfalls auf die (Unter-)Themen in dem Standard ESRS G1.
Mithilfe unseres IT-gestützten Risikomanagement-Tools „Risk2Value“ werden für den gesamten Vonovia Konzern Risiken von Korruption und Bestechung sowie im Bereich Unternehmenskultur systematisch und einheitlich erfasst und bewertet, sodass eine 100 %-ige Abdeckung über alle Konzerngesellschaften im In- und Ausland gewährleistet ist. Auf Basis der erfassten und bewerteten Risiken werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Als wesentliche Auswirkung wurde „Positive Auswirkungen auf Mitarbeiter durch den Code of Conduct und die Gestaltung einer entsprechenden Unternehmenskultur“, als wesentliches Risiko das „Finanzielle Risiko durch Bestechung und Korruption“ identifiziert. Unsere Geschäftspartner sind vor Vertragsabschluss zur Unterzeichnung unseres Geschäftspartnerkodex, in dem wir unsere Erwartungen und Anforderungen an unsere Vertragspartner formulieren, verpflichtet. Die möglichen Risiken durch Verstöße von Vertragspartnern in unserer Wertschöpfungskette sind in den im „Risk2Value“-Tool integrierten Risiken eingeschlossen.