Risiken aus Regulierungsumfeld und gesetzlichen Rahmenbedingungen
Durch Änderungen beim Regulierungsumfeld sowie bei gesetzlichen Rahmenbedingen können sich für alle Geschäftssegmente von Vonovia Risiken ergeben. Aktuell ist kein (2023: 2) wesentliches gelbes Risiko erfasst.
Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 die Änderung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet, welche mit Veränderungen beim Risikokonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe und mit ergänzten Pflichten für Tätigkeiten mit Asbest einhergeht. Der ursprünglich geplante Generalverdacht auf Asbest für alle vor 1993 fertiggestellten Gebäude sowie die Einführung von grundsätzlichen Erkundungspflichen für Gebäudeeigentümer sind nicht beschlossen worden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Risiko durch die verabschiedete Gesetzesänderung deutlich gemindert wurde. Die Änderung der Gefahrstoffverordnung hat einen möglichen Einfluss auf alle technischen Prozesse von Vonovia (u. a. Kleinreparaturen, Leerwohnungssanierung, Großinstandsetzung, Modernisierung). Zur Risikomitigation wurde im Jahr 2024 ein umfangreiches Projekt gestartet, um die notwendigen Prozess- und Systemanpassungen zusammenzutragen, die im Rahmen der Gesetzesverabschiedung nun weiter überprüft werden. Das Risiko „Novellierung der Gefahrstoffverordnung“ wurde daher zum Ende des Berichtszeitraums 2024 insgesamt von gelb auf grün herabgestuft. Die Bewertung erfolgte weiterhin qualitativ mit einer geringen (2023: wesentlichen) Schadenshöhe sowie einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 60-95 % (2023: 60-95 %).
Unbeeinflussbare Änderungen oder Anwendungen von Rechtsvorschriften sowie unzureichende Dokumentation von Managemententscheidungen können zu Rechtsstreitigkeiten führen und das Risiko von materiellen Auswirkungen mit sich bringen. Insgesamt ist bei Vonovia die Anzahl an Rechtsstreitigkeiten gering. Neben den Fällen aus dem Kerngeschäft der Wohnungsbewirtschaftung, wie z. B. angekündigte Modernisierungsvorhaben oder zur Angemessenheit von Nebenkostenabrechnungen, betreffen sie sonstige operative sowie arbeits- und gesellschaftsrechtliche, teils materielle Streitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Transaktionen. Zum Ende des Berichtszeitraums 2024 wurde das bislang gelbe, ertragswirksame Risiko „Materielle Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten“ mit einem erwarteten Schadensvolumen in Höhe von 50-180 Mio. € (2023: 150-375 Mio. €) und einer erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von 5-39 % (2023: 5-39 %) herabgestuft. Die Rückstufung der Schadenshöhe im Jahr 2024 gegenüber der Bewertung im Vorjahr liegt in der Berücksichtigung eines Rechtsurteils in einem Rechtsstreit mit einem Sozialversicherungsträger begründet. Bei der aktualisierten Bewertung wurde die bilanzielle Berücksichtigung des Risikos in Höhe von 140,0 Mio. € (bei einem Maximalrisiko von 240,0 Mio. €) berücksichtigt.