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IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Die nachfolgende Tabelle umfasst die Angabepflichten, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf der Grundlage der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse befolgt wurden:

Angabepflichten

Angabepflichten

Angabe­pflicht

Beschreibung

Referenz/
Verweis

ESRS E1 – Klimawandel

ESRS E1–1

Übergangsplan für den Klimaschutz

E1–1

ESRS E1–2

Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

E1–2

ESRS E1–3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

E1–3

ESRS E1–4

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

E1–4

ESRS E1–5

Energieverbrauch und Energiemix

E1–5

ESRS E1–6

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

E1–6

ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

ESRS S1–1

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens

S1–1

ESRS S1–2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

S1–2

ESRS S1–3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern kann

S1–3

ESRS S1–4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

S1–4

ESRS S1–5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

S1–5

ESRS S1–6

Merkmale der Arbeitsnehmer des Unternehmens

S1–6

ESRS S1–7

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

S1–7

ESRS S1–8

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

S1–8

ESRS S1–9

Diversitätskennzahlen

S1–9

ESRS S1–10

Angemessene Entlohnung

S1–10

ESRS S1–11

Soziale Absicherung

S1–11

ESRS S1–12

Menschen mit Behinderungen

S1–12

ESRS S1–13

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

S1–13

ESRS S1–15

Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

S1–15

ESRS S1–16

Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

S1–16

ESRS S1–17

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

S1–17

ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

ESRS S4–1

Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

S4–1

ESRS S4–2

Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen

S4–2

ESRS S4–3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können

S4–3

ESRS S4–4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

S4–4

ESRS S4–5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

S4–5

Unternehmensspezifische Angabe: Quartiersentwicklung

Unternehmensspezifische Angabe: Wohnen zu fairen Preisen

ESRS G1 – Unternehmensführung

ESRS G1–1

Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

G1–1

ESRS G1–3

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

G1–2

ESRS G1–4

Fälle von Korruption oder Bestechung

G1–3

In der nachfolgenden Tabelle sind alle in dieser Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Datenpunkte, die sich aus anderen – in Anlage B dieses Standards aufgeführten – EU-Rechtsvorschriften ergeben, aufgelistet:

Angabepflichten und zugehörige Datenpunkte

Angabepflichten und zugehörige Datenpunkte

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt

Referenz/
Verweis

ESRS 2 GOV-1 (ESRS 2.21 (d)) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen

GOV–1

ESRS 2 GOV-1 (ESRS 2.21 (e)) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind

GOV–1

ESRS 2 GOV-4 (ESRS 2.30) Erklärung zur Sorgfaltspflicht

GOV–4

ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) (i)) Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen

nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) (ii)) Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien

nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) (iii)) Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen

nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) (iv)) Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak

nicht wesentlich

ESRS E1–1 (ESRS E1.14) Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050

E1–1

ESRS E1–1 (ESRS E1.16 (g)) Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind

nicht wesentlich

ESRS E1–4 (ESRS E1.34) THG-Emissionsreduktionsziele

E1–4

ESRS E1–5 (ESRS E1.38) Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)

E1–5

ESRS E1–5 (ESRS E1.37) Energieverbrauch und Energiemix

E1–5

ESRS E1–5 (ESRS E1.40 bis .43) Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klima­intensiven Sektoren

E1–5

ESRS E1–6 (ESRS E1.44) THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie
THG-Gesamtemissionen

E1–6

ESRS E1–6 (ESRS E1.53 bis .55) Intensität der THG-Bruttoemissionen

E1–6

ESRS E1–7 (ESRS E1.56) Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate

nicht wesentlich

ESRS E1–9 (ESRS E1.66) Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen
physischen Risiken

Phase-In

ESRS E1–9 (ESRS E1.66 (a)) Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko

Phase-In

ESRS E1–9 (ESRS E1.66 (c)) Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem
physischen Risiko befinden

Phase-In

ESRS E1–9 (ESRS E1.67 (c)) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energie­effizienzklassen

Phase-In

ESRS E1–9 (ESRS E1.69) Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen

Phase-In

ESRS E2–4 (ESRS E2.28) Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird

nicht wesentlich

ESRS E3–1 (ESRS E3.9) Wasser- und Meeresressourcen

nicht wesentlich

ESRS E3–1 (ESRS E3.13) Spezielles Konzept

nicht wesentlich

ESRS E3–1 (ESRS E3.14) Nachhaltige Ozeane und Meere

nicht wesentlich

E3–4 (ESRS E3.28 (c)) Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers

nicht wesentlich

ESRS E3–4 (ESRS E3.29) Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten

nicht wesentlich

ESRS 2 – SBM-3 – E4 (ESRS 4.16 (a) (i))

nicht wesentlich

ESRS 2 – SBM-3 – E4 (ESRS 4.16 (b))

nicht wesentlich

ESRS 2 – SBM-3 – E4 (ESRS 4.16 (c))

nicht wesentlich

ESRS E4–2 (ESRS E4.24 (b)) Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft

nicht wesentlich

ESRS E4–2 (ESRS E4.24 (c)) Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere

nicht wesentlich

ESRS E4–2 (ESRS E4.24 (d)) Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung

nicht wesentlich

ESRS E5–5 (ESRS 5.37 (d)) Nicht recycelte Abfälle

nicht wesentlich

ESRS E5–5 (ESRS 5.39) Gefährliche und radioaktive Abfälle

nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-3 – S1 (ESRS S1.14 (f)) Risiko von Zwangsarbeit

SBM-3 – S1

ESRS 2 SBM-3 – S1 (ESRS S1.14 (f)) Risiko von Kinderarbeit

SBM-3 – S1

ESRS S1–1 (ESRS S1.20) Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

S1–1

ESRS S1–1 (ESRS S1.21) Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grund­legenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

S1–1

ESRS S1–1 (ESRS S1.22) Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

S1–1

ESRS S1–1 (ESRS S1.23) Konzept oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von
Arbeitsunfällen

S1–1

ESRS S1–3 (ESRS S1.32 (c)) Bearbeitung von Beschwerden

S1–3

ESRS S1–14 (ESRS S1.88 (b) (c)) Zahl der Todesfälle und Zahl der Quote der Arbeitsunfälle

nicht wesentlich

ESRS S1–14 (ESRS S1.88 (e)) Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage

nicht wesentlich

ESRS S1–16 (ESRS S1.97 (a)) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

S1–16

ESRS S1–16 (ESRS S1.97 (b)) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane

S1–16

ESRS S1–17 (ESRS S1.103 (a)) Fälle von Diskriminierung

S1–17

ESRS S1–17 (ESRS S1.104 (a)) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-3 – S2 (ESRS S2.11 (b)) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette

nicht wesentlich

ESRS S2–1 (ESRS 2.17) Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

nicht wesentlich

ESRS S2.1 (ESRS S2.18) Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

nicht wesentlich

ESRS S2–1 (ESRS S2.19) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

nicht wesentlich

ESRS S2–1 (ESRS S2.19) Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grund­legenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

nicht wesentlich

ESRS S2–4 (ESRS S2.36) Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungs­kette

nicht wesentlich

ESRS S3–1 (ESRS S3.16) Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte

nicht wesentlich

ESRS S3–1 (ESRS S3.17) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien

nicht wesentlich

ESRS S3–4 (ESRS S3.36) Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

nicht wesentlich

ESRS S4–1 (ESRS S4.16) Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

S4–1

ESRS S4–1 (ESRS S4.17) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

S4–1

ESRS S4–4 (ESRS S4.35) Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

nicht wesentlich

ESRS G1–1 (ESRS G1.10 (b)) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

G1–1

ESRS G1–1 (ESRS G1.10 (d)) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)

nicht wesentlich

ESRS G1–4 (ESRS G1.24 (a)) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungs­vorschriften

G1–4

ESRS G1–4 (ESRS G1.24 (b)) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

G1–4

Wesentliche Informationen im Zusammenhang mit den als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen haben verantwortliche Fachbereiche ermittelt und fließen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Weitere Informationen zum Vorgehen zur Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen finden sich im Abschnitt ESRS 2 IRO-1. Bezüglich einiger Datenpunkte machen wir von dem Wesentlichkeitsvorbehalt des ESRS 1 Abschnitt 3.2 Gebrauch und verzichten auf deren Berichterstattung. Die Entscheidung zum Verzicht auf die Berichterstattung aus Wesentlichkeitsgründen erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutsamkeit der jeweiligen Information und Entscheidungsnützlichkeit für den Nutzer.