IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Die nachfolgende Tabelle umfasst die Angabepflichten, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf der Grundlage der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse befolgt wurden:
Angabepflichten
Angabepflichten | ||||
Angabepflicht | Beschreibung | Referenz/ | ||
ESRS E1 – Klimawandel | ||||
ESRS E1–1 | Übergangsplan für den Klimaschutz | |||
ESRS E1–2 | Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | |||
ESRS E1–3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | |||
ESRS E1–4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | |||
ESRS E1–5 | Energieverbrauch und Energiemix | |||
ESRS E1–6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | |||
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens | ||||
ESRS S1–1 | Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens | |||
ESRS S1–2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | |||
ESRS S1–3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern kann | |||
ESRS S1–4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | |||
ESRS S1–5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | |||
ESRS S1–6 | Merkmale der Arbeitsnehmer des Unternehmens | |||
ESRS S1–7 | Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens | |||
ESRS S1–8 | Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | |||
ESRS S1–9 | Diversitätskennzahlen | |||
ESRS S1–10 | Angemessene Entlohnung | |||
ESRS S1–11 | Soziale Absicherung | |||
ESRS S1–12 | Menschen mit Behinderungen | |||
ESRS S1–13 | Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | |||
ESRS S1–15 | Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | |||
ESRS S1–16 | Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | |||
ESRS S1–17 | Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | |||
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer | ||||
ESRS S4–1 | Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | |||
ESRS S4–2 | Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | |||
ESRS S4–3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können | |||
ESRS S4–4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen | |||
ESRS S4–5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | |||
Unternehmensspezifische Angabe: Quartiersentwicklung | ||||
Unternehmensspezifische Angabe: Wohnen zu fairen Preisen | ||||
ESRS G1 – Unternehmensführung | ||||
ESRS G1–1 | Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | |||
ESRS G1–3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | |||
ESRS G1–4 | Fälle von Korruption oder Bestechung | |||
In der nachfolgenden Tabelle sind alle in dieser Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Datenpunkte, die sich aus anderen – in Anlage B dieses Standards aufgeführten – EU-Rechtsvorschriften ergeben, aufgelistet:
Angabepflichten und zugehörige Datenpunkte
Angabepflichten und zugehörige Datenpunkte | ||
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | Referenz/ | |
ESRS 2 GOV-1 (ESRS 2.21 (d)) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen | GOV–1 | |
ESRS 2 GOV-1 (ESRS 2.21 (e)) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind | ||
ESRS 2 GOV-4 (ESRS 2.30) Erklärung zur Sorgfaltspflicht | ||
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) (i)) Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen | nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) (ii)) Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien | nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) (iii)) Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen | nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM-1 (ESRS 2.40 (d) (iv)) Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak | nicht wesentlich | |
ESRS E1–1 (ESRS E1.14) Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 | ||
ESRS E1–1 (ESRS E1.16 (g)) Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind | nicht wesentlich | |
ESRS E1–4 (ESRS E1.34) THG-Emissionsreduktionsziele | ||
ESRS E1–5 (ESRS E1.38) Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) | ||
ESRS E1–5 (ESRS E1.37) Energieverbrauch und Energiemix | ||
ESRS E1–5 (ESRS E1.40 bis .43) Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren | ||
ESRS E1–6 (ESRS E1.44) THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie | ||
ESRS E1–6 (ESRS E1.53 bis .55) Intensität der THG-Bruttoemissionen | ||
ESRS E1–7 (ESRS E1.56) Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate | nicht wesentlich | |
ESRS E1–9 (ESRS E1.66) Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen | Phase-In | |
ESRS E1–9 (ESRS E1.66 (a)) Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko | Phase-In | |
ESRS E1–9 (ESRS E1.66 (c)) Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem | Phase-In | |
ESRS E1–9 (ESRS E1.67 (c)) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen | Phase-In | |
ESRS E1–9 (ESRS E1.69) Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen | Phase-In | |
ESRS E2–4 (ESRS E2.28) Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird | nicht wesentlich | |
ESRS E3–1 (ESRS E3.9) Wasser- und Meeresressourcen | nicht wesentlich | |
ESRS E3–1 (ESRS E3.13) Spezielles Konzept | nicht wesentlich | |
ESRS E3–1 (ESRS E3.14) Nachhaltige Ozeane und Meere | nicht wesentlich | |
E3–4 (ESRS E3.28 (c)) Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers | nicht wesentlich | |
ESRS E3–4 (ESRS E3.29) Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten | nicht wesentlich | |
ESRS 2 – SBM-3 – E4 (ESRS 4.16 (a) (i)) | nicht wesentlich | |
ESRS 2 – SBM-3 – E4 (ESRS 4.16 (b)) | nicht wesentlich | |
ESRS 2 – SBM-3 – E4 (ESRS 4.16 (c)) | nicht wesentlich | |
ESRS E4–2 (ESRS E4.24 (b)) Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft | nicht wesentlich | |
ESRS E4–2 (ESRS E4.24 (c)) Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere | nicht wesentlich | |
ESRS E4–2 (ESRS E4.24 (d)) Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung | nicht wesentlich | |
ESRS E5–5 (ESRS 5.37 (d)) Nicht recycelte Abfälle | nicht wesentlich | |
ESRS E5–5 (ESRS 5.39) Gefährliche und radioaktive Abfälle | nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM-3 – S1 (ESRS S1.14 (f)) Risiko von Zwangsarbeit | ||
ESRS 2 SBM-3 – S1 (ESRS S1.14 (f)) Risiko von Kinderarbeit | ||
ESRS S1–1 (ESRS S1.20) Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | ||
ESRS S1–1 (ESRS S1.21) Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | ||
ESRS S1–1 (ESRS S1.22) Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels | ||
ESRS S1–1 (ESRS S1.23) Konzept oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von | ||
ESRS S1–3 (ESRS S1.32 (c)) Bearbeitung von Beschwerden | ||
ESRS S1–14 (ESRS S1.88 (b) (c)) Zahl der Todesfälle und Zahl der Quote der Arbeitsunfälle | nicht wesentlich | |
ESRS S1–14 (ESRS S1.88 (e)) Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage | nicht wesentlich | |
ESRS S1–16 (ESRS S1.97 (a)) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle | ||
ESRS S1–16 (ESRS S1.97 (b)) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane | ||
ESRS S1–17 (ESRS S1.103 (a)) Fälle von Diskriminierung | ||
ESRS S1–17 (ESRS S1.104 (a)) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM-3 – S2 (ESRS S2.11 (b)) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette | nicht wesentlich | |
ESRS S2–1 (ESRS 2.17) Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | nicht wesentlich | |
ESRS S2.1 (ESRS S2.18) Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | nicht wesentlich | |
ESRS S2–1 (ESRS S2.19) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | nicht wesentlich | |
ESRS S2–1 (ESRS S2.19) Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | nicht wesentlich | |
ESRS S2–4 (ESRS S2.36) Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | nicht wesentlich | |
ESRS S3–1 (ESRS S3.16) Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte | nicht wesentlich | |
ESRS S3–1 (ESRS S3.17) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien | nicht wesentlich | |
ESRS S3–4 (ESRS S3.36) Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | nicht wesentlich | |
ESRS S4–1 (ESRS S4.16) Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | ||
ESRS S4–1 (ESRS S4.17) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | ||
ESRS S4–4 (ESRS S4.35) Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | nicht wesentlich | |
ESRS G1–1 (ESRS G1.10 (b)) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption | ||
ESRS G1–1 (ESRS G1.10 (d)) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | nicht wesentlich | |
ESRS G1–4 (ESRS G1.24 (a)) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | ||
ESRS G1–4 (ESRS G1.24 (b)) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | ||
Wesentliche Informationen im Zusammenhang mit den als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen haben verantwortliche Fachbereiche ermittelt und fließen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Weitere Informationen zum Vorgehen zur Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen finden sich im Abschnitt ESRS 2 IRO-1. Bezüglich einiger Datenpunkte machen wir von dem Wesentlichkeitsvorbehalt des ESRS 1 Abschnitt 3.2 Gebrauch und verzichten auf deren Berichterstattung. Die Entscheidung zum Verzicht auf die Berichterstattung aus Wesentlichkeitsgründen erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutsamkeit der jeweiligen Information und Entscheidungsnützlichkeit für den Nutzer.