S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Bedarfsgerechtes Wohnen
Kernindikator für den altersgerechten Ausbau unserer Wohnungen ist der Anteil barrierearm (teil-)modernisierter Wohnungen an Neuvermietungen in Deutschland. Dieser beinhaltet sowohl Maßnahmen bei Mieterwechsel als auch bei Modernisierungen auf Mieterwunsch. Neuvermietungen betrachten wir anhand vergleichbarer Portfolios und ohne neu errichteten Wohnraum.
Wir verfolgen für 2030 das mittelfristige Ziel, in rund 27 % der neuvermieteten Wohnungen eines jeweiligen Jahres Modernisierungen vorzunehmen, die den Ansprüchen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden. In den Vorjahren haben wir die Zielsetzung verfolgt, rund 30 % der neuvermieteten Wohnungen des jeweiligen Jahres zu modernisieren. Da der Anteil altersgerecht modernisierter Wohnungen am Gesamtportfolio jährlich ansteigt und somit zunehmend Wohnungen neu vermietet werden, die keiner erneuten Modernisierung bedürfen, haben wir unsere diesbezügliche Zielsetzung bis zum Jahr 2030 leicht gesenkt. Unser quantifiziertes Ziel spiegelt somit unmittelbar die Zielvorgabe unseres Konzepts bezüglich des Themas Bedarfsgerechtes Wohnen für Mieter wider. Das Bezugsjahr für die Fortschrittsmessung dieses sowie aller anderer SPI-Teil-Indikatoren ist stets das aktuelle Jahr. Die Kennzahl umfasst alle Modernisierungsmaßnahmen, die im Rahmen des entsprechenden Investitionsprogramms im Berichtsjahr umgesetzt wurden. Die Kriterien für „barrierearm“ sind an den entsprechenden Produktkatalog der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angelehnt. Die Kennzahl bezieht sich auf das deutsche Bestandsportfolio.
Während wir im Jahr 2023 aufgrund eingeschränkter Investitionsmöglichkeiten nur rund 6.550 Wohnungen (bzw. 17,5 % der Neuvermietungen) barrierearm (teil-)modernisieren konnten, haben wir im Geschäftsjahr wieder unser Zielniveau erreicht: Rund 11.100 Wohnungen haben wir 2024 barrierearm (teil-)modernisiert – was einem Anteil von 29,5 % an den Neuvermietungen in Deutschland entspricht. Da es sich um einen SPI-Teil-Indikator handelt (weitere Informationen siehe ESRS 2 GOV-3), erfolgt die Überwachung direkt durch den Vorstand.
Kundenzufriedenheit
Kernindikator für die Kundenzufriedenheit ist der CSI. Den Kundenzufriedenheitswert, den wir als Grundlage für die Berechnung der Veränderung heranziehen, geben wir dabei in Prozent, die Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozentpunkten an. Dieser Index ist spezifisch auf Vonovia zugeschnitten und somit nicht mit anderen Kundenzufriedenheitsanalysen und -indizes vergleichbar.
Wir verfolgen für 2030 das mittelfristige Ziel, unser hohes Zufriedenheitsniveau zu halten. Wir verstehen darunter einen Zufriedenheitsindex von >73 %, den wir jährlich erreichen wollen. Die Zielstellung leitet sich aus dem Peer Benchmark des externen Dienstleisters der Zufriedenheitsbefragung ab. Unser quantifiziertes Ziel spiegelt somit unmittelbar die Zielvorgabe unseres Konzepts bezüglich des Themas Kundenzufriedenheit wider. Das Bezugsjahr für die Fortschrittsmessung dieses sowie aller anderer SPI-Teil-Indikatoren ist stets das aktuelle Jahr. Die Kennzahl wird anhand von 25 Fragen aus Kundenfragebögen erhoben. Dabei ändern sich die Fragebögen über den Zeitablauf nicht, um Vergleichbarkeit gewährleisten zu können. Pro Quartal werden rund 32.000 Kunden befragt. Die Kennzahl bezieht sich ausschließlich auf Deutschland.
2024 konnten wir unsere Kundenzufriedenheit gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozentpunkte auf einen Zufriedenheitswert von 75,2 % steigern. Da es sich um einen SPI-Teil-Indikator handelt (weitere Informationen siehe ESRS 2 GOV-3), erfolgt die Überwachung direkt durch den Vorstand.
Weitere Erläuterungen zu den S4-Indikatoren
Beide Indikatoren – sowohl der „Anteil barrierearm (teil-)modernisierter Wohnungen an Neuvermietungen in Deutschland“ als auch die „Kundenzufriedenheit in Deutschland“ – sind Teil des SPI – und damit zwei der sechs vergütungsrelevanten Steuerungskennzahlen im Nachhaltigkeitsbereich (siehe ESRS 2 GOV-3).
Die Ziele der Einzelindikatoren des SPI wurden für das Jahr 2030 durch den Vorstand festgelegt. Sie sind eng mit der Fünfjahres-Investitionsplanung verknüpft. Die entsprechenden Kennzahlen werden quartalsweise durch das Controlling erfasst und finden Verwendung in unserem externen Reporting sowie in der Kommunikation mit dem Kapitalmarkt. Die Zielerreichung wird am Ende des Jahres über den erreichten IST-Wert ermittelt. Zu Einzelheiten zum SPI wird auf ESRS 2 GOV-3 verwiesen. Eine Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Festlegung der im Rahmen von ESRS S4 genannten Ziele erfolgt nicht. Bei der Festlegung der Ziele der Teil-Indikatoren des SPI, der Nachverfolgung der Leistung in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele sowie bei der Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten wurden keine Verbraucher/ Endnutzer bzw. deren Vertretungen direkt einbezogen.