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SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Unser Unternehmen steht in enger Beziehung zu zahlreichen und im Hinblick auf ihre Interessen mitunter sehr unterschiedlichen Interessengruppen (Stakeholdergruppen). Besonders wichtige Interessengruppen sind neben den Mietern/Kunden (und deren Vertretungen) die eigenen Mitarbeiter, Aktionäre und Analysten, Politik und Verwaltung, Lieferanten und Dienstleister – insbesondere aus der Bauindustrie – sowie die Gesellschaft und die natürliche Umwelt.

Unser Dialog mit Stakeholdern findet grundsätzlich über verschiedene Formate statt. Das jeweilige Format der Einbindung relevanter Stakeholder wird individuell per Stakeholdergruppe bestimmt und durch vergangene Konsultationen und bestehende Prozesse ergänzt. Zentrale Elemente sind dabei die quartärlichen Kunden- und jährlichen Mitarbeiterbefragungen, der Austausch mit Mietervertretungen, lokalen Verwaltungen und Politik sowie den Investoren. Mitgliedschaften in Verbänden unterstützen den Diskurs. Die Perspektive der externen Stakeholder fließt über einen regelmäßigen Austausch, auch über den wohnungswirtschaftlichen Verband, in die Wesentlichkeitsanalyse ein. Bezüglich Informationen zur Einbindung der Mitarbeiter und deren Vertreter wird auf S1-2 verwiesen.

Unsere zentrale Schnittstelle für den Austausch mit unseren Stakeholdern ist die Unternehmenskommunikation. Sie ist für unsere Stakeholder im Alltag direkt ansprechbar und stellt ein einheitliches Auftreten nach innen und außen sicher. Die Stabsstelle Public Affairs der Unternehmenskommunikation pflegt die Verbindung zu Politik und Stakeholdern. Sie verantwortet zudem die jährlich aktualisierte Analyse unserer wesentlichen Stakeholderbeziehungen. Dabei berücksichtigt sie die Interessenlagen der zentralen Stakeholder, deren Positionierung in der Strategie und dem Geschäftsmodell. Darüber hinaus greifen insbesondere die Fachbereiche bzw. die Kollegen vor Ort in den Quartieren die spezifischen und zielgruppenbezogenen Kommunikationsanlässe auf und gehen in den Dialog mit unseren Stakeholdern. Auf diese Weise tragen wir den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen unserer Stakeholder Rechnung. So übernimmt beispielsweise der Einkauf die Kommunikation mit Lieferanten und Dienstleistern und die Abteilung Investor Relations den Austausch mit Aktionären und Analysten.

In der Gestaltung unserer Development- und Quartiersentwicklungsprojekte erfolgt die Einbindung ergänzend über die frühzeitige Bereitstellung von Informationen und die Möglichkeit der aktiven Beteiligung am Entwicklungsprozess. Dabei halten wir uns zum einen an die gesetzlichen Vorgaben zur Beteiligung der Bevölkerung an Bebauungsplanverfahren und wenden zum anderen unterschiedliche freiwillige Partizipationsverfahren an, um die Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen und für die nötige Transparenz zu sorgen. Wir setzen dabei an verschiedenen Punkten im Quartiersentwicklungsprozess – von der Planungsphase bis zur Verstetigung – an und binden die Sichtweise der Anwohner proaktiv mit ein. Die Formate reichen dabei von Quartiersspaziergängen, Mieterversammlungen und -werkstätten, Mieterumfragen bis zu Kiezschaufenstern.

Mit unseren quartärlichen Kundenbefragungen können wir die Anliegen unserer Mieter erfragen und unsere Maßnahmen gezielt auf die im Quartier oder der Region vorherrschenden Bedarfe ausrichten. Wir informieren darüber hinaus auf unserer Webseite zu kundenbezogenen Themen, z. B. zu den möglichen Kommunikationskanälen, die Mieter nutzen können.

Die Interessen und Standpunkte der wichtigsten Interessenträger wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse auf einer allgemeinen Ebene analysiert und bewertet – z. B. die Interessen des Deutschen Mieterbundes. Die Interessen und Standpunkte auf lokaler Ebene – allein in Deutschland sind wir in über 450 Städten und Gemeinden aktiv – können hiervon abweichen. Die lokalen Beteiligungsverfahren sind dazu geeignet, diese unterschiedlichen Interessen aufzugreifen und – im Einklang mit der Strategie und dem Geschäftsmodell – in Maßnahmen zu überführen.

Änderungen der Strategie und/oder des Geschäftsmodells sind in diesem Kontext nicht vorgesehen, da die Beteiligungsverfahren geeignet sind, die Interessen der lokalen Interessenträger im Rahmen der bestehenden Strategie/des Geschäftsmodells aufzugreifen und zu berücksichtigen.

Der Strategie-, Finanz- und Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats berät den Vorstand im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie. Über diesen Ausschuss, der 2024 siebenmal zusammentraf, werden der gesamte Aufsichtsrat und der Vorstand über die Interessen und Standpunkte der betroffenen Stakeholder informiert, die insbesondere im Rahmen der jährlichen Kunden- und Mitarbeiterbefragungen sowie weiterer individueller Formate je nach Stakeholdergruppe ermittelt wurden.

Unternehmensspezifische Angaben zu SBM-2

Quartiersentwicklung und Beitrag zur Infrastruktur

Die Steuerung unserer Investitionsprogramme erfolgt zentral über das Portfoliomanagement. Die operative Ausgestaltung verantworten die regionalen Geschäftsbereiche. Bezüglich der Quartiersentwicklungen entscheiden die regionalen Geschäftsbereiche, welche Anforderungen vor Ort erfüllt sein müssen (beispielsweise Fokus auf Familien, ältere Menschen, Schwerpunkte Energieversorgung oder Verkehr). Deren Geschäftsführer sind für die jeweiligen Projekte verantwortlich und setzen diese mit ihren Regionalbereichsleitungen um. Sie verantworten damit auch die Partizipationsprozesse hinsichtlich der Interessenträger. Der CRO ist im Vorstand für das Bewirtschaftungsgeschäft sowie die Bereiche Kundenservice und Portfoliomanagement verantwortlich. Er wird regelmäßig – mindestens monatlich – durch die Geschäftsführer der regionalen Geschäftsbereiche über alle relevanten Themen hinsichtlich des operativen Geschäfts informiert.

Wohnen zu fairen Preisen

Die Gestaltung der Mieten und der kommunalen Vereinbarungen wird dezentral über die Geschäftsbereiche verantwortet. Im Bereich Portfoliomanagement werden die einzelnen Maßnahmen geplant und koordiniert.

Außerdem ist der regelmäßige Austausch mit Mieter- und Verbraucherschutzvertretungen für uns von besonderer Bedeutung, um gebündelt und gezielt Mieterinteressen aufgreifen und verarbeiten zu können. Diese konzentrieren sich nicht nur auf den Austausch mit den zentralen Verbandsspitzen, dem Deutschen Mieterbund, der österreichischen Mietervereinigung und der schwedischen Mietergewerkschaft, sondern finden insbesondere auch auf regionaler oder lokaler Ebene mit den Mietervereinen statt.

Themenspezifische Angaben zu SBM-2

ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

Vonovia bekennt sich in allen Bereichen zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), insbesondere zu den Vereinigungsfreiheiten und -rechten und zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Es ist unser Anspruch, an all unseren Standorten sicherzustellen, dass geltende Gesetze z. B. zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht eingehalten werden. Dies bedeutet u. a., dass Mitbestimmung durch unsere Mitarbeiter ermöglicht wird. In allen Geschäftsbereichen von Vonovia sichern wir einen vertrauensvollen und konstruktiven Austausch zwischen Management und Arbeitskräften, beispielsweise über Betriebsräte, zu. Daneben sind die Arbeitskräfte frei darin, sich gewerkschaftlich zu organisieren und ihre Vereinigungsfreiheit entsprechend den gesetzlichen Gegebenheiten selbst zu gestalten. Über unsere qualitativen Befragungsformate (u. a. unsere konzernweit durchgeführte Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit) sowie unsere individuellen und teambasierten Feedbackformate haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, individuelle Anregungen zu relevanten Arbeitsbereichen und -bedingungen an ihren Arbeitgeber zurückzumelden. Kernaspekte des Feedbacks werden dabei systematisch mit bei der Weiterentwicklung der Personalstrategie berücksichtigt.

ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Unsere Mieter sind eine zentrale Interessengruppe für uns. Ihre Anliegen, Interessen und Standpunkte sowie die Wahrung ihrer (Menschen-)Rechte sind zentraler Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung. Diese Rechte sind auf den Märkten, auf denen wir aktiv sind (Deutschland, Österreich und Schweden), bereits maßgeblich durch den rechtlichen Rahmen abgedeckt und geschützt. Die Einhaltung aller gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben (u. a. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes; AGG) ist für uns als Unternehmen selbstverständlich. In unserem Code of Conduct verpflichten wir alle Mitarbeiter zu ihrer strikten Einhaltung und ahnden jede Missachtung. Darüber hinaus haben alle Kunden – wie auch unsere Arbeitskräfte, Dienstleister oder Lieferanten – Zugang zu unserem Hinweisgebersystem, um auf Fehlverhalten hinzuweisen und ihre Rechte geltend zu machen.

Über regelmäßige Kundenbefragungen sowie den Austausch mit den Vertretungsorganen der Mieter, den Mietervereinen und Verbraucherschutzzentralen fließen ihre Interessen und Standpunkte in die Strategie und Ausrichtung des Geschäftsmodells mit ein. Wir leiten daraus entsprechende Angebote und Maßnahmen für unsere (potenziellen) Kunden ab.