S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Wir möchten für unsere Mitarbeiter faire und transparente Arbeitsbedingungen schaffen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit bieten, zu individuellen Anliegen im Beschäftigungskontext, anonym und unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben, über Repräsentanten wie z. B. unseren Betriebsräten in den Austausch zu treten oder im Konfliktfall eine Schlichtung anzustreben. Unsere konzernweit verabschiedete und dezentral etablierte Betriebsratsstruktur sieht Ansprechpersonen vor, die unseren Mitarbeitern im Rahmen von festgelegten Sprechstunden in beratender Funktion zur Verfügung stehen. Im Berichtsjahr konnten keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Form von Unzufriedenheit durch Mangel an Mitbestimmung verzeichnet werden. Die jährlich durchgeführte Erhebung zur Mitarbeiterzufriedenheit ergab konzernweit eine Zustimmung von 79 %, was einem Zuwachs von +1 Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Bei der Teilbefragung können Mitarbeiter die zentrale Aussage „Alles in allem kann ich sagen, dass Vonovia ein sehr guter Arbeitgeber ist“ bewerten. Die Auswertung des Feedbacks zum relevanten Teil-Indikator („Ich kann meiner Führungskraft offen Feedback geben“) lieferte im Rahmen der zurückliegenden Zufriedenheitsbefragung keine Anhaltspunkte für einen seitens der Befragten wahrgenommenen Mangel an Mitbestimmungsmöglichkeiten und somit auch keinen identifizierten Handlungsbedarf in diesem Bereich.
Vonovia hat ein umfassendes System für sein Beschwerdemanagement implementiert, das – neben der Meldung möglicher Korruptions- und Bestechungsfälle – u. a. die Meldung von potenziellen Diskriminierungsfällen und Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. Für Einzelheiten wird auf G1-3 verwiesen. Neben den G1-3 beschriebenen Meldekanälen können Hinweise auf potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten auch an das Postfach agg@vonovia.de sowie an die zuständige Ombudsperson gerichtet oder über die entsprechende Hotline gemeldet werden, die von einer externen Kanzlei betreut wird und auch für die eigenen Mitarbeiter zur Verfügung steht. Zugriff auf das AGG-Funktionspostfach haben alle Mitarbeiter der Abteilung Labour Relations/Arbeitsrecht. Die Verarbeitung erfolgt fallabhängig durch das Team, HR Business Partner oder auch durch Mitarbeiter des Bereichs Compliance.
Im Rahmen unserer Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage wird zukünftig eine Frage bezüglich der Kenntnis der Meldekanäle von Vonovia eingebaut. Hat der Großteil der Mitarbeiter Kenntnis über die Existenz dieser Kanäle, kann durch direkten Einbezug der eigenen Arbeitskräfte geschlussfolgert werden, dass potenzielles oder tatsächliches Verhalten von den Mitarbeitern gemeldet werden kann und die Kanäle somit wirksam sind.
Die verschiedenen anonymen Meldekanäle werden in Richtung der Arbeitskräfte und der Geschäftspartner kommuniziert, beispielsweise im Rahmen von Schulungen und auf unserer Homepage. Die Hinweise bzw. Beschwerden, insbesondere wenn Rückschlüsse auf die Identität der hinweisgebenden Person möglich sind, werden vertraulich behandelt und nur von ausgewählten und speziell geschulten Arbeitskräften bearbeitet. Für weitere Einzelheiten wird auf G1-3 verwiesen. Durch die aktive Kommunikation sowie die regelmäßige Nutzung der Kanäle können wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter diese kennen und ihnen vertrauen.