G1-4 – Fälle von Korruption und Bestechung
Zur Beurteilung der Leistung und Wirksamkeit unserer Konzepte bezüglich des identifizierten wesentlichen Risikos durch Bestechung und Korruption erhebt Vonovia die Anzahl der gerichtlichen Verurteilungen in Bezug auf Korruption und Bestechung. Die Anzahl gerichtlich verurteilter Korruptions- und Bestechungsvorfälle betrug im Geschäftsjahr 0 (2023: 0). Im Geschäftsjahr fanden keine Verurteilungen statt und es fielen entsprechend auch keine Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften an.
Auf Grundlage unseres Ziels, unser Unternehmen frei von Korruption und Bestechung zu halten, streben wir für diese Kennzahl in jedem Geschäftsjahr das messbare ergebnisorientierte Ziel an, eine absolute Anzahl gerichtlich verurteilter Korruptions- und Bestechungsfällen von null zu erreichen. Diese betrifft sowohl den eigenen Geschäftsbereich als auch unsere Geschäftspartner. Interessenträger wurden bei der Festlegung der Ziele nicht einbezogen. Unser quantifiziertes Ziel spiegelt somit unmittelbar die Zielvorgabe unseres Konzepts, unser Unternehmen frei von Bestechungs- und Korruptionsfällen zu halten, wider. Da sich im Geschäftsjahr keine gerichtlichen Verurteilungen in Bezug auf Bestechung und Korruption ergeben haben, haben wir unser diesbezügliches Ziel erreicht.
Laufende Ermittlungsverfahren werden in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Der Fachbereich Compliance und Datenschutz überwacht die Einhaltung geltender Vorgaben für den Gesamtkonzern und steuert bzw. überwacht laufende Gerichtsverhandlungen und Ergebnisse und somit auch die Zielerreichung in Bezug auf diese Kennzahl. Falls Vonovia aufgrund von Korruption oder Bestechung Geldstrafen auferlegt werden, informiert der Fachbereich Compliance und Datenschutz unmittelbar den Vorstand und Aufsichtsrat. Der Fachbereich erhält außerdem monatliche Reportings von den Tochtergesellschaften aus Schweden und Österreich. Die Tochtergesellschaften aus dem Bereich Pflege und SYNVIA berichten bei Bedarf ad-hoc oder nach Anfrage des Fachbereichs Compliance & Datenschutz.
Da im Geschäftsjahr keine gerichtlich verurteilten Korruptions- und Bestechungsfälle vorlagen, wurden keine Maßnahmen ergriffen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen.
Die Anzahl bestätigter Fälle von Bestechung und Korruption – sowohl unter Beteiligung von Arbeitskräften unseres Unternehmens als auch von Geschäftspartnern – betrug im Geschäftsjahr 2 (2023: 1). Beide Fälle betrafen potenziell dolose Handlungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Nachunternehmern. Der Sachverhalt im Jahr 2023 betraf einzelne (größtenteils ehemalige) Mitarbeiter auf der operativen Ebene im technischen Bereich, bei denen es zum Schaden von Vonovia zu problematischen Vorgängen im Zusammenhang mit den Beziehungen zu Nachunternehmern gekommen ist. Die von Vonovia unmittelbar eingeleitete umfassende interne Untersuchung mit Unterstützung der Kanzlei Hengeler Mueller und der Prüfungsgesellschaft Deloitte wurde im Geschäftsjahr abgeschlossen. Außerdem wurden entsprechende Weiterentwicklungsmaßnahmen des IKS umgesetzt.
Auf Grundlage unseres Ziels, unser Unternehmen frei von Korruption und Bestechung zu halten, streben wir für diese Kennzahl in jedem Geschäftsjahr das messbare ergebnisorientierte Ziel an, eine absolute Anzahl bestätigter Korruptions- und Bestechungsfällen von null zu erreichen. Dieses betrifft sowohl den Geschäftsbereich als auch unsere Geschäftspartner. Interessenträger wurden bei der Festlegung der Ziele nicht einbezogen. Unser quantifiziertes Ziel spiegelt somit unmittelbar die Zielvorgabe unseres Konzepts, unser Unternehmen frei von Bestechungs- und Korruptionsfällen zu halten, wider. Da sich im Geschäftsjahr zwei bestätigte Fälle von Bestechung und Korruption ergeben haben, haben wir unser diesbezügliches Ziel nicht erreicht.
Die Kennzahl bezieht sich auf bestätigte Vorfälle, die über das Compliance-Postfach oder andere Hinweisgeberkanäle eingegangen sind und für die der Fachbereich Compliance und Datenschutz im Rahmen einer internen Untersuchung den Nachweis eines solchen Sachverhalts ermitteln konnte oder sofern eine rechtskräftige, gerichtliche Feststellung eines solchen Sachverhalts erfolgt ist.
Ebenso wie bei der Anzahl der gerichtlichen Verurteilungen überwacht der Fachbereich Compliance und Datenschutz die Einhaltung geltender Vorgaben für den Gesamtkonzern und steuert bzw. überwacht laufende Gerichtsverhandlungen und Ergebnisse und somit auch die Zielerreichung in Bezug auf diese Kennzahl. Falls Mitarbeiter von Vonovia aufgrund von Korruption oder Bestechung verurteilt und im Anschluss abgemahnt oder entlassen wurde, informiert der Fachbereich Compliance und Datenschutz den Vorstand. Falls Geschäftspartner von Vonovia aufgrund von Korruption oder Bestechung verurteilt wurden, informiert der Fachbereich Compliance und Datenschutz ebenfalls den Vorstand. Der Fachbereich erhält außerdem monatliche Reportings von den Tochtergesellschaften aus Schweden und Österreich. Die Tochtergesellschaften aus dem Bereich Pflege und SYNVIA berichten bei Bedarf ad-hoc oder nach Anfrage des Fachbereichs Compliance & Datenschutz. Im Falle bestätigter Korruptionsfälle von Geschäftspartnern wird unsere Geschäftsbeziehung beendet oder nicht verlängert.
Die im Geschäftsjahr gemeldeten Compliance-Verdachtsfälle waren nahezu allesamt geringfügig, sofern diese sich überhaupt bestätigt haben. Ausnahmen bilden lediglich die zuvor benannten zwei bestätigten Fälle von Bestechung und Korruption. Im Geschäftsjahr wurden – in den zuvor berichteten zwei bestätigten Fällen – eigene Arbeitskräfte wegen Korruptions- oder Bestechungsvorwürfen entlassen oder diszipliniert.
Es lagen im Berichtsjahr keine bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartnern vor, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden.
Im Berichtszeitraum wurden keine öffentlichen Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen oder seine Arbeitskräfte eingeleitet. Fälle aus früheren Berichtsjahren existieren nicht. Bezüglich des Sachverhalts aus dem Jahr 2023 ist ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig, bei welchem Vonovia als Geschädigte beteiligt ist. Ein Gerichtsverfahren hat aktuell noch nicht begonnen.