BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Der Berichtszeitraum für den Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht einschließlich Nachhaltigkeitserklärung ist das Kalenderjahr.
In der Darstellung der THG-Emissionsreduktionsziele und der Treibhausgasbilanz (siehe E1- 4 und E1- 6) weisen wir für das Basisjahr die THG-Emissionen inklusive des Bestands der Deutsche Wohnen aus. Dabei wurden bereits Portfolioveränderungen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss standen. Bei der Ermittlung der Scope 3-Emissionen für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette verwenden wir Durchschnittsdaten bzw. Näherungswerte:
- In der Kategorie 3.1 werden THG-Emissionen aus den verwendeten Materialien und Leistungen durch Instandhaltung, energetische Modernisierung, Heizungstausch und Wohnungsmodernisierung im jeweiligen Geschäftsjahr ausgewiesen. In der Kategorie 3.2 werden Treibhausgas (THG)-Emissionen aus der Herstellung der Baustoffe und Materialien, die für die in dem jeweiligen Geschäftsjahr fertiggestellten Neubauten verwendet wurden, ausgewiesen.
- Die THG-Emissionen für Scope 3.1 werden anhand von Emissionsfaktoren ermittelt, die aus repräsentativen Maßnahmen in der deutschen Wohnungswirtschaft durch das Institut für Immobilienökonomie (IIÖ) im Auftrag des VdW Rheinland Westfalen hergeleitet wurden. Für das Basisjahr 2021 wurde wegen der Datenverfügbarkeit dieses Verfahren nur auf den damaligen Bestand der Vonovia angewendet. Die THG-Emissionen für Scope 3.2 werden anhand von Emissionsfaktoren basierend auf der Konstruktionsart der Gebäude, welche im Rahmen einer umfassenden Lebenszyklusanalyse eines Musterhauses durch ein spezialisiertes Architektenbüro erstellt wurde, ermittelt.
- Bei der Hochrechnung wird darauf geachtet, Maßnahmen und Gegebenheiten möglichst präzise zu berücksichtigen. Obwohl Hochrechnungen und durchschnittliche Emissionsfaktoren zu gewissen Abweichungen führen können, helfen diese Methoden, Unsicherheiten zu verringern, und bieten eine fundierte Grundlage für die Analyse, auch wenn vollständige Genauigkeit aufgrund begrenzter Daten und Modellannahmen nicht erreicht werden kann. Aufgrund der Verwendung von tatsächlichen Maßnahmen bzw. aufgrund eines hohen Detailgrads bei der Musterhauskalkulation ist der Genauigkeitsgrad bereits hoch.
Für die Ermittlung einzelner ausgewählter Kennzahlen wurden Schätzverfahren angewandt. Es wurden jedoch keine Kennzahlen oder Geldbeträge identifiziert, welche einem hohen Maß an Messunsicherheit unterliegen. Eine Validierung sämtlicher in dieser Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Kennzahlen durch eine externe Stelle über den Abschlussprüfer hinaus findet nicht statt.
Diese Nachhaltigkeitserklärung wird im Berichtsjahr erstmals nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufgestellt. Aufgrund dessen ergeben sich neue und veränderte Angabepflichten sowie Definitionen von Kennzahlen. Die Vergleichbarkeit zu Angaben in Vorjahresberichten ist daher teilweise eingeschränkt.
Vonovia berichtet im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung auch über die Erfüllung der Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung.