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EU-Taxonomie-Verordnung

Identifizierung und Zuordnung der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten

Gemäß EU-Taxonomie-Verordnung berichten wir über den Anteil unserer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben.

Vonovia hat in ihrem Geschäftsmodell taxonomiefähige Aktivitäten unter EU-Umweltziel 1 (Klimaschutz, abgekürzt mit CCM/Climate Change Mitigation) identifiziert. Teile dieser Aktivitäten wären auch taxonomiefähig nach EU-Umweltziel 4 (Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, abgekürzt mit CE/Circular Economy). Um Doppelzählungen zu vermeiden, ordnet Vonovia diese vollumfänglich dem EU-Umweltziel 1 zu. Für das EU-Umweltziel 2 (Anpassung an den Klimawandel, abgekürzt mit CCA/Climate Change Adaptation) berichten wir keine taxonomiefähigen Tätigkeiten, da wir keine Umsätze aus ermöglichenden Tätigkeiten generieren und diesem EU-Umweltziel keinen separaten CapEx (oder OpEx) zuordnen, um Doppelzählungen zu vermeiden.

In Verbindung mit den EU-Umweltzielen 3 (Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, abgekürzt mit WTR/Sustainable Use and Protection of Water and Marine Resources), 5 (Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, abgekürzt mit PPC/Pollution Prevention and Control) und 6 (Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, abgekürzt mit BIO/Protection and Restoration of Biodiversity and Ecosystems) ergibt sich keine weitere Taxonomiefähigkeit. Entsprechend haben wir wie im Vorjahr folgende Aktivitäten als taxonomiefähig identifiziert:

EU­-Taxonomie Kriterien-­Set

EU-Taxonomie Kriterien-Set

Aktivitäten von Vonovia

Umsatz­erlöse

Investi­tionen

Betriebs- ausgaben

CCM 7.1/CE 3.1

Neubau

Umsatzerlöse aus Development to sell

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CCM 7.2/CE 3.2

Renovierung bestehender Gebäude

Investi­tionen in energetische Sanierungen (CCM 7.2), Investi­tionen für Sanierungen ohne energetische Auswirkungen
(z. B. Leerwohnungs­sanierungen) (CE 3.2)

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CCM 7.3

Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten

Investi­tionen für Einzel­maßnah­men, die nicht unter CCM 7.2 fallen (z. B. Heizungs­moderni­sierungen, Dämmung, Fenster­austausch)

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CCM 7.4

Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)

Investitionen für Ladesäulen und Wallboxen

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CCM 7.5

Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Investitionen für Messtechnik und Smart Metering

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CCM 7.6

Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien

Investitionen für Photovoltaik-Anlagen

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CCM 7.7

Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Umsatzerlöse aus Miet­ein­nahmen und Recurring Sales, Investitionen für Zukäufe, Development to hold und aktivierte Eigen­leistungen ohne energe­tische Aus­wirkungen (z. B. Groß­instand­haltungs­maßnah­men und Leer­wohnungs­sanierungen), Betriebs­aus­gaben für nicht aktivierte Instand­haltungen (z. B. Klein­instand­haltung)

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CCM 4.1

Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie

Umsatzerlöse aus dem Verkauf selbst- generierten Stroms an Mieter bzw. Einspeisung ins Netz

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CCM 3.3

Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

Investitionen für den Fuhrpark

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CE 1.2

Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten

Investitionen für EDV-Hardware-Ausstattung und andere elektronische Betriebs- und Geschäftsausstattung

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Nicht taxonomiefähig sind die Umsatzerlöse aus dem Wohneigentumsverwaltungsgeschäft, dem Energievertrieb aus dem Energiehandel und Multimedia. Das Pflegesegment wird für das Berichtsjahr 2024 nicht mehr im Umsatz, sondern separat als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen.

Vonovia ist von keiner Wirtschaftstätigkeit im Zusammenhang mit der Energieerzeugung aus fossilem Gas oder Kernenergie betroffen. Daher verzichtet Vonovia auf die Angabe der spezifischen Meldebögen für diese Tätigkeiten. Die am 29. November 2024 veröffentlichen FAQs wurden von Vonovia zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Veröffentlichung hat die Vonovia keine Änderung eines gewählten Ansatzes vorgenommen, um die Stetigkeit der Berichtserstattung aufrecht zu erhalten.