42 Andienungsrechte
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Als Andienungsrechte werden von Minderheitsgesellschaftern gehaltene Anteile und Ausgleichsansprüche ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IFRS 9. Unter den langfristigen Andienungsrechten werden die Co-Investorenvereinbarungen ausgewiesen, die erst am Ende der Grundlaufzeit ausübbar sind und bei denen die Grundlaufzeit der Vereinbarung noch länger als ein Jahr läuft.
Der beizulegende Zeitwert der Kaufpreisverbindlichkeiten aus gewährten Andienungsrechten für von Minderheitsgesellschaftern gehaltene Anteile und Ausgleichsansprüche wird grundsätzlich durch den Unternehmenswert der betroffenen Gesellschaften bestimmt. Liegt ein vertraglich vereinbarter Mindestkaufpreis über dem ermittelten Unternehmenswert, wird dieser Mindestkaufpreis angesetzt.
Entwicklung der Andienungsrechte
Entwicklung der Andienungsrechte | |||||||||||||
in Mio. € | Stand 01.01. | neu geschlossene Investorenvereinbarung | Beendigung Investorenvereinbarung | Bewertungsanpassung auf anteiliges IFRs- Eigenkapital | Umbuchungen | Stand 31.12. | |||||||
2025 | 311,2 | 26,6 | -39,1 | 27,4 | 17,2 | 343,3 | |||||||
2024 | 316,2 | -5,0 | 311,2 | ||||||||||
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Investorenvereinbarung mit einem Co-Investor beendet und in einem anderen Fall eine neue Investorenvereinbarung mit einem neuen Co-Investor geschlossen.
