Nachhaltigkeitserklärung
Erläuterungen zu den Berichtsinhalten und der Rahmensetzung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft getreten. Alle Staaten der Europäischen Union (EU) und somit auch Deutschland waren verpflichtet, die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten, d. h. bis zum 5. Juli 2024, in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist die Umsetzung bis zum 31. Dezember 2025 nicht erfolgt.
Dies hat zur Folge, dass der bisherige Rechtsstand zur Umsetzung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) für die Berichterstattung 2024 und 2025 unverändert fortbesteht und weiterhin eine Nichtfinanzielle Konzernerklärung nach den §§ 315b, 315c i. V. m. den §§ 289c bis 289e HGB aufzustellen ist.
Obwohl weiterhin keine Verpflichtung zur Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) besteht, hat die Vonovia SE (im Weiteren Vonovia) entschieden, ihre Nachhaltigkeitserklärung, die gleichzeitig die Anforderungen an die nach §§ 315b bis 315c HGB aufgestellte nichtfinanzielle Konzernerklärung erfüllt (im Folgenden „Nachhaltigkeitserklärung“), wie im Vorjahr unter vollständiger Beachtung der ESRS als anerkanntes Rahmenwerk gemäß §§ 315c Abs. 3 i. V. m. 289d HGB aufzustellen. Die vorliegende Konzern-Nachhaltigkeitserklärung erfüllt damit sowohl die Anforderungen der CSRD als auch die Anforderungen der §§ 315b bis 315c HGB für eine nichtfinanzielle Konzernerklärung und des Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (sogenannte EU-Taxonomie).
Die Beachtung der Mindestangabepflichten nach §§ 315c i. V. m. 289c HGB und DRS 20.257 ff. ist somit sichergestellt.
Der Ausweis wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt gemeinsam mit der Darstellung der zugrunde liegenden Konzepte, Ziele und Maßnahmen in den jeweiligen inhaltlichen Kapiteln. Sie umfassen die gesetzlich vorgegebenen Aspekte: Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte.
In dieser Nachhaltigkeitserklärung wird der Nachhaltigkeits-Performance-Index (Sustainability Performance Index; SPI) aufgeführt. Diese Kennzahl stellt für den Vonovia Konzern die führende nichtfinanzielle Steuerungskennzahl im Sinne des DRS 20 Tz. 101 i. V. m. Tz. 106. dar. Der SPI besteht aus sechs Teil-Indikatoren, die sich aus den wesentlichen Nachhaltigkeitsprioritäten ableiten, und stellt ein entscheidendes Instrument zur Steuerung und Vergütung unseres nachhaltigen Handelns dar (zu weiteren Details siehe ESRS 2 GOV-3). Der SPI als bedeutsamster nichtfinanzieller Leistungsindikator ist zusätzlich im Kapitel Unternehmenssteuerung sowie im Prognosebericht dargestellt.
Die Nachhaltigkeitserklärung wird freiwillig nach ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Sicherheit durch die PwC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Externe Verweise sind ausschließlich weiterführende Informationen und nicht Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Prüfung.
