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ESRS 2 – Allgemeine Angaben

BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Die Nachhaltigkeitserklärung der Vonovia SE wird auf konsolidierter Basis erstellt.

Der Konsolidierungskreis entspricht dem des Konzernabschlusses von Vonovia und umfasst die Aktivitäten von Vonovia sowie deren Tochtergesellschaften in Deutschland, Österreich und Schweden, einschließlich der Deutsche Wohnen SE (im Weiteren Deutsche Wohnen). Die Gesellschaften sind in der Anteilsbesitzliste des Konzernanhangs aufgeführt. Nicht berücksichtigt werden Gesellschaften mit Minderheitsanteilen sowie Wohnungen, die sich im Eigentum Dritter befinden.

Deutsche Wohnen gibt für das Geschäftsjahr 2025 keine eigenständige Nachhaltigkeitserklärung ab, da sie von der Erleichterungsvorschrift zur CSR-Berichterstattung nach §§ 289b Abs. 2, 315b Abs. 2 HGB Gebrauch macht.

Das im vorherigen Geschäftsjahr noch als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 klassifizierte Segment Pflege wurde im Jahr 2025 vollständig veräußert. Um eine Vergleichbarkeit der Vorjahresangaben mit den aktuellen Angaben sicherzustellen, werden die Angaben für das Jahr 2024 zweigeteilt berichtet, sodass eine Vergleichbarkeit der diesjährigen Angaben mit der jeweiligen Vorjahresangabe für „fortgeführte Geschäftsbereiche“ gegeben ist.

Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst neben dem eigenen Geschäftsbereich auch die vor- und die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden. Diese wurden bei der Ermittlung der Auswirkungen (Impacts), Risiken (Risks) und Chancen (Opportunities) (IROs) im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.

Von der Möglichkeit, eine bestimmte Information auszulassen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, hat Vonovia keinen Gebrauch gemacht.