11 Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilienvorräten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umsatzerlöse aus der Veräußerung von Immobilienvorräten werden entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert, sobald der Kunde die Verfügungsgewalt über den betreffenden Vermögenswert erlangt. Wird mit Abschluss des beurkundeten Kaufvertrags die Verfügungsgewalt im Sinne des IFRS 15.35(c) bereits vor oder während der Erstellungsphase auf den Kunden übertragen, sind die Umsatzerlöse ab diesem Zeitpunkt zeitraumbezogen anhand des Fertigstellungsgrades des Bauprojekts zu erfassen. Der Ausweis der in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallenden Vertragsvermögenswerte (Contract Assets) erfolgt saldiert mit den korrespondierenden erhaltenen Anzahlungen unter den sonstigen Vermögenswerten.
Vertragssalden, die voraussichtlich kürzer als ein Jahr bestehen, werden nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst.
Außerordentliche Rückgabe- oder Rücktrittsrechte sind in den Verträgen über Verkäufe von Wohnungen aus dem Developmentgeschäft nicht gesondert vereinbart und richten sich daher nach den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Gewährleistungszusagen, die daher nicht als separater Vertragsbestandteil im Sinne des IFRS 15 zu behandeln sind. Bestehende Gewährleistungsansprüche sind stets entsprechend den Regelungen des IAS 37 bilanziell berücksichtigt.
Kosten zur Anbahnung von Verträgen mit Kunden werden entsprechend IFRS 15.94 unmittelbar bei ihrem Entstehen als Aufwand erfasst, da der Abschreibungszeitraum im Regelfall nicht mehr als ein Jahr betragen würde. Bei den Kosten handelt es sich insbesondere um Maklerprovisionen.
Variable Gegenleistungen können nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn der Anspruch hochwahrscheinlich ist.
Bei der zeitraumbezogenen Umsatzerfassung ist eine Einschätzung des Fertigstellungsgrades bzw. Leistungsfortschritts vorzunehmen. Zu dessen Ermittlung wendet Vonovia die Cost-to-Cost-Methode als ein Input-orientiertes Verfahren an. Dabei bestimmt sich der Leistungsfortschritt nach dem Verhältnis der bis zum Abschlussstichtag angefallenen aktivierten Auftragskosten zu den geschätzten gesamten aktivierungsfähigen Auftragskosten.
Bei Global Exits (d. h. dem Verkauf eines Gesamtprojekts an einen einzelnen Investor) sind die Umsätze aus der Übertragung des Grundstücks getrennt von denen aus der Errichtung des Gebäudes zu erfassen. Daher muss der vertraglich vereinbarte Kaufpreis auf diese beiden Leistungskomponenten aufgeteilt werden. Ausschlaggebend hierbei ist das Verhältnis der Einzelveräußerungspreise.
Die Umsatzerlöse aus der Veräußerung von Immobilienvorräten in Höhe von 412,6 Mio. € (2024: 851,8 Mio. €) setzen sich zusammen aus 60,6 Mio. € (2024: 157,8 Mio. €) zeitraumbezogenen Umsatzerlösen sowie 352,0 Mio. € (2024: 694,0 Mio. €) zeitpunktbezogenen Umsatzerlösen aus der Veräußerung von Immobilienvorräten. Der Anstieg zum Vorjahr resultiert hier ebenfalls im Wesentlichen aus dem Verkauf des Portfolios in Berlin. Für weitere Erläuterungen zum Verkauf des Portfolios in Berlin („linked transaction“) siehe [D36] Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden sowie Vermögenswerte und Schulden der aufgegebenen Geschäftsbereiche.
Im Zusammenhang mit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung sind zum Berichtsstichtag 34,7 Mio. € (2024: 88,1 Mio. €) Vertragsvermögenswerte innerhalb der sonstigen Vermögenswerte angesetzt. In diesem Wert sind zum Berichtsstichtag 23,2 Mio. € (2024: 64,9 Mio. €) erhaltene Anzahlungen berücksichtigt.
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen, die zum Ende der aktuellen Berichtsperiode noch nicht (vollständig) erfüllt sind, ist ein Transaktionspreis in Höhe von 20,8 Mio. € (2024: 32,9 Mio. €) zugeordnet. Mit der erlöswirksamen Erfassung dieser Beträge wird innerhalb der nächsten drei Geschäftsjahre gerechnet, wobei auf 2026 ein Betrag von 15,3 Mio. €, auf 2027 ein Betrag von 3,7 Mio. € und auf 2028 ein Betrag von 1,9 Mio. € entfällt.
