Risiken aus Finanzierung
Im Bereich der Finanzierung sehen wir zum Jahresende 2025 die nachstehend erläuterten 4 gelben Risiken (2024: 4).
Aus einem eingeschränkten Zugang zum Anleihenmarkt sowie durch eine schlechtere Rating-Bewertung können für Vonovia Refinanzierungsrisiken entstehen, mit der Folge, dass dadurch ggf. temporär zu wenig Liquidität zur Verfügung steht.
Im Geschäftsjahr 2025 zeigen sich die Maßnahmen zur Refinanzierung sowie die Rating-Bewertungen weiterhin erwartungsgemäß. Einzelheiten dazu sind im Lagebericht im Kapitel Unternehmen und Aktie aufgeführt. Das ertragswirksame Risiko „Höhere Refinanzierungskosten aufgrund eines geänderten Risikoprofils“ wurde mit einer erwarteten Schadenshöhe von weiterhin 450-900 Mio. € (2024: 450-900 Mio. €) und einer erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von 5-39 % (2024: 5-39 %) eingeschätzt und bleibt somit weiterhin ein gelbes Risiko. Zwar ist mit einem gestiegenen Margenaufschlag bei einem Szenario höherer Refinanzierungskosten zu rechnen, durch aktives und frühzeitiges Management der Fälligkeiten bei Refinanzierungen wird jedoch dafür gesorgt, dass ein ausgewogenes Fälligkeitenprofil zur Vermeidung von Klumpenrisiken besteht. Vonovia setzt weiterhin alle am Markt gängigen Instrumente der Finanzierung ein und verfügt intern über das Know-how, diese Instrumente zu platzieren. Damit wird eine einseitige Abhängigkeit von bestimmten Finanzierungsarten vermieden. Der Erhalt des Investment-Grade-Ratings hat bei allen strategischen Entscheidungen oberste Priorität. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass eine Refinanzierung über den Kapitalmarkt temporär nicht möglich sein sollte, besteht der Rückgriff auf bestehende freie Kreditlinien.
Ein weiterer Anstieg der Kapitalmarktzinsen kann Risiken für das Wachstum von Vonovia mit sich bringen und dazu führen, dass geplante Investitionen gekürzt, ausgesetzt oder gestrichen werden. Zudem kann eine steigende Zinslast aufgrund einer ungünstigen Zinsentwicklung zu einem geringeren Wachstum oder sogar einem Sinken des Adjusted EBT führen. Da das aktualisierte Zinsniveau weiterhin in der Planung berücksichtigt wurde, verbleibt das als gelbes, ertragswirksames Risiko erfasste Finanzierungs-Risiko „Ungünstige Zinsentwicklung“ im Jahr 2025 gemäß aktueller Einschätzung bei der erwarteten Schadenshöhe von 450-900 Mio. € (2024: 450-900 Mio. €). Die erwartete Eintrittswahrscheinlichkeit bleibt unverändert bei 5–39 %. Neben der Diversifizierung der Fremdkapitalinstrumente sowie einem ausgewogenem Fälligkeitenprofil erfolgt die Risikobegrenzung durch eine nachhaltige durchschnittliche Laufzeit/Zinsbindung von rund sechs Jahren. Zudem stellt die Entschuldung durch Liquiditätsfreisetzung eine Risikobegrenzungsmaßnahme dar.
Vonovia hat aus Anleihen, gesicherten Darlehen und Transaktionen Verpflichtungen, bestimmte Kennzahlen zu berichten und gewisse Covenants einzuhalten. Sollten diese Covenants nicht eingehalten werden oder diese Reporting-Verpflichtungen nicht zeitnah erfüllt werden, können sich für Vonovia Zahlungsverpflichtungen ergeben, und durch neue Finanzierungen könnten zusätzliche negative Ergebnisauswirkungen entstehen. Das gelbe, ertragswirksame Finanzierungs-Risiko „Nichteinhaltung von Verpflichtungen (aus Anleihen, gesicherten Darlehen, Transaktionen)“ wurde zum Ende des Berichtszeitraums 2025 weiterhin mit einer erwarteten Schadenshöhe von >900 Mio. € (2024: >900 Mio. €) und einer erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit <5 % (2024: <5 %) bewertet. Um dem Risiko zu begegnen, hat Vonovia standardisierte Prozesse für die Überwachung sowie das Management der Verpflichtungen implementiert.
Durch die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes durch Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95 % auf 90 % und Verlängerung des Beobachtungszeitraums von 5 auf 10 Jahre kann nachträglich eine Grunderwerbsteuerpflicht anfallen. Dies umfasst auch das Refinanzierungsrisiko von bestehenden Co-Investoren-Strukturen. Das gelbe, ertragswirksame Risiko „Risiko gesetzgeberischer Auslegung (Grunderwerbsteuer wegen Share-Deals und Auswirkung der Steuersatzsenkung auf die Mindeststeuer)“ (2024: „Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wegen Share Deals“) lag zum Ende des Berichtszeitraums in der Bewertung weiterhin bei einer erwarteten Schadenshöhe von >900 Mio. € (2024: >900 Mio. €) und bei einer erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit <5 % (2024: <5 %). Neben einer ständigen Überwachung von Rechtsprechung und Gesetzgebung begrenzt Vonovia das Risiko auch durch Sensibilisierung der Entscheidungsträger im Rahmen von Kapitalmarkttransaktionen. Hierdurch ist die Einbindung der internen Steuerabteilung im Rahmen von Akquisitionen und sonstigen Kapitalmarkttransaktionen sichergestellt.
Zum Jahresende 2025 (Vorjahreswerte in Klammern) ergab sich zusammengefasst folgendes Bild der identifizierten Nettorisiken:
Nettorisiken
