47 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Vonovia hatte im Geschäftsjahr 2025 Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Beteiligungs- und Tochterunternehmen. Diese Transaktionen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Transaktionen von Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen
Erbrachte Leistungen | Bezogene Leistungen | Forderungen | Verbindlichkeiten | Geleistete Anzahlungen | |||||||||||||||||
in Mio. € | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 31.12. 2024 | 31.12. 2025 | 31.12. 2024 | 31.12. 2025 | 31.12. 2024 | 31.12. 2025 | |||||||||||
Tochterunter- | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | – | 0,0 | 0,0 | 0,0 | – | – | |||||||||||
Assoziierte | 81,8 | 222,3 | 99,0 | 66,0 | 403,1 | 92,1 | 3,1 | 4,0 | 217,1 | 52,9 | |||||||||||
Gemeinschafts- unternehmen | 15,5 | 3,6 | 73,2 | 102,7 | 140,5 | 46,6 | 0,3 | 0,3 | 33,3 | 3,8 | |||||||||||
Sonstige nahestehende Unternehmen | 0,1 | 0,1 | 3,8 | – | – | 0,1 | 0,0 | – | – | – | |||||||||||
97,4 | 226,0 | 176,2 | 168,7 | 543,6 | 138,8 | 3,4 | 4,3 | 250,4 | 56,7 | ||||||||||||
Die wesentlichen Geschäftsbeziehungen von Vonovia bestehen zum 31. Dezember 2025 mit der QUARTERBACKGruppe. Zum 31. Dezember 2025 bestehen Darlehensforderungen in Höhe von 46,5 Mio. € (31. Dezember 2024: 476,8 Mio. €), wovon 46,5 Mio. € (31. Dezember 2024: 476,8 Mio. €) in zwölf Monaten und - Mio. € (31. Dezember 2024: - Mio. €) in 24 Monaten zurückzuzahlen sind. Der durchschnittliche Zinssatz für die Darlehen beträgt 6,4 %. Die Zinserträge aus den Ausleihungen an die QUARTERBACK-Gruppe betrugen im Geschäftsjahr 2025 3,3 Mio. € (2024: 14,6 Mio. €). Daneben bestehen zum 31. Dezember 2025 Zinsforderungen in Höhe von 0,9 Mio. € (31. Dezember 2024: - Mio. €). Weitere Erläuterungen zu den Darlehensforderungen gegenüber der QUARTERBACK Immobilien-Gruppe sind im Kapitel [D28] Finanzielle Vermögenswerte beschrieben.
Darüber hinaus bestehen Projektimmobilienverkäufe der QUARTERBACK-Gruppe an Deutsche Wohnen, zu denen Deutsche Wohnen bis zum 31. Dezember 2025 Anzahlungen von insgesamt 54,3 Mio. € (31. Dezember 2024: 248,3 Mio. €) geleistet hat. Im Zuge der von der QUARTERBACK-Gruppe bezogenen Geschäftsbesorgungsleistungen in Höhe von 55,1 Mio. € (2024: 97,9 Mio. €) hat Deutsche Wohnen zum 31. Dezember 2025 offene Salden an Verbindlichkeiten in Höhe von 4,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 3,2 Mio. €).
Weitere wesentliche Geschäftsbeziehungen von Vonovia bestehen zum 31. Dezember 2025 gegenüber den assozierten Unternehmen (siehe [D29] Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen) Projekt Mosaik GmbH & Co. KG, Hamburg, sowie Projekt Mosaik II GmbH & Co. KG, Hamburg. Zum 31. Dezember 2025 bestehen offene Salden gegenüber der Projekt Mosaik GmbH & Co. KG, Hamburg, für Forderungen in Höhe von 13,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 3,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2025 wurden Leistungen in Höhe von 106,7 Mio. € (2024: 31,9 Mio. €) erbracht und Leistungen in Höhe von 5,0 Mio. € (2024: - Mio. €) bezogen. Gegenüber der Projekt Mosaik II GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehen offene Salden für Forderungen in Höhe von 15,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 1,7 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2025 wurden Leistungen in Höhe von 114,4 Mio. € (2024: 49,6 Mio. €) erbracht und 0,8 Mio. € (2024: - Mio. €) bezogen.
Die gegenüber der QUARTERBACK New Energy Holding GmbH, Leipzig, ebenfalls einem assoziierten Unternehmen (siehe [D29] Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen), ausgewiesenen Darlehensforderungen bestehen zum 31. Dezember 2025 in Höhe von 45,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 45,0 Mio. €).
Gegenüber der Gropyus AG, Wien, einem assoziierten Unternehmen (siehe [D29] Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen), bestehen zum 31. Dezember 2025 Darlehensforderungen in Höhe von 15,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 16,5 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2025 hat Vonovia gegenüber der G+D Gesellschaft für Energiemanagement mbH, Magdeburg, Dienstleistungen in Höhe von 100,0 Mio. € (2024: 71,3 Mio. €) bezogen.
Von der Delphinus SubCo GmbH, Bochum, hat Vonovia im Geschäftsjahr 2025 3,2 Mio. € (31. Dezember 2024: - Mio. €) bezogen.
Weiterhin hat Vonovia im Geschäftsjahr 2025 Leistungen in Höhe von 1,8 Mio. € (2024: 1,7 Mio. €) von der GSZ Gebäudeservice und Sicherheitszentrale GmbH, Berlin, und in Höhe von 1,9 Mio. € (2024: 1,0 Mio. €) von der Othermo GmbH, Alzenau, bezogen.
Zu den Personen in Schlüsselpositionen gemäß IAS 24 gehören bei Vonovia die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vonovia SE.
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats des laufenden Geschäftsjahres.
Die aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:
Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
in Mio. € | 2024 | 2025 | |||
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne aktienbasierte Vergütung) | 10,5 | 12,6 | |||
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 1,1 | 1,5 | |||
Leistungen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses | – | 5,8 | |||
Anteilsbasierte Vergütungen | 7,0 | 11,6 | |||
18,6 | 31,5 | ||||
Folgende Salden bestehen gegenüber den aktiven Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats:
Rückstellungsbeträge für ausstehende Vergütungen
Rückstellungsbeträge für ausstehende Vergütungen | |||||
2024 | 2025 | ||||
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne aktienbasierte Vergütung) | 4,7 | 12,3 | |||
Anteilsbasierte Vergütungen | 10,9 | 20,4 | |||
Pensionsverpflichtung nach IFRS (DBO) | 9,7 | 11,4 | |||
25,3 | 44,1 | ||||
Die kurzfristig fälligen Leistungen enthalten für die Mitglieder des Aufsichtsrats die jeweilige Grundvergütung bestehend aus Festvergütung und Ausschussvergütung, welche satzungsgemäß nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt wird.
Für die Mitglieder des Vorstands sind in den kurzfristig fälligen Leistungen die Grundvergütung (Festbetrag, welcher in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird), die kurzfristige variable Vergütung (STI), die Nebenleistungen sowie das Versorgungsentgelt bzw. der Versorgungsbeitrag enthalten. Der STI-Anspruch ist mit der Tätigkeit im Berichtsjahr vollständig erdient und die Auszahlung erfolgt im 1. Halbjahr nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende. Die tatsächliche Auszahlung bemisst sich (Messung im Januar nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende) anhand der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung. Die Festlegung erfolgt auf Basis finanzieller und nichtfinanzieller Leistungskriterien sowie – sofern für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt – der Erreichung strategischer Ziele.
Grundsätzlich erhalten alle Vorstandsmitglieder zusätzlich zur Grundvergütung einen erfolgsunabhängigen Fixbetrag (Versorgungsentgelt) zur Eigenvorsorge in bar, wobei diese Leistung keine betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes darstellt. Ein Vorstandsmitglied erhält das Versorgungsentgelt von einer Konzerntochtergesellschaft aufgrund eines zusätzlichen Dienstverhältnisses, welches direkt in eine ausländische Pensionskasse eingezahlt wird.
Im Rahmen der Neufassung des Vorstandsvergütungssystems (Inkrafttreten zum 1. Januar 2025) wurde die noch für zwei Vorstandsmitglieder bestehende betriebliche Altersversorgung (bAV-Altzusage) geschlossen. Die bAV-Altzusage beinhaltete die Möglichkeit, einen vertraglich vereinbarten jährlichen Versorgungsbeitrag in das Entgeltumwandlungsmodell „Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen“ in der jeweils geltenden Fassung einzubringen. Ein Vorstandsmitglied machte im Geschäftsjahr 2025 letztmalig von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung „Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen“ Gebrauch.
Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand (Service Cost) ausgewiesen.
In den Leistungen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Abfindung aufgrund vorzeitiger Vertragsauflösung enthalten, die im Jahr 2026 zur Auszahlung kommt.
Die Angabe der anteilsbasierten Vergütung (LTI) bezieht sich auf den Aufwand des Geschäftsjahres, der auch im Kapitel [F48] Anteilsbasierte Vergütung ausgewiesen ist.
Weiterhin besteht die grundsätzliche Verpflichtung für die Vorstände, während der Vorstandstätigkeit einen bestimmten Anteil ihrer Jahresgrundvergütung in Aktien des Unternehmens zu investieren. Grundsätzlich gibt es bei keinem der Vergütungsbestandteile eine Verpflichtung, diese zu verwenden, um damit unmittelbar Aktien im Rahmen der Aktienhalteverpflichtung zu erwerben. Ebenso werden keine Vergütungsbestandteile einbehalten, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und es gibt auch keine zeitliche Verbindung zwischen der Auszahlung von Vergütungsbestandteilen und einer Investition in Aktien.
Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt.
