25 Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
in Mio. € | Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte | Selbst erstellte Software | Kundenstamm und Wettbewerbsverbot | Markenrechte | Geschäfts- oder Firmenwert | Summe | |||||||
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||||||||||
Stand: 1. Januar 2025 | 124,9 | 18,4 | 11,2 | 66,6 | 9.307,6 | 9.528,7 | |||||||
Zugänge | 18,2 | 7,0 | 25,2 | ||||||||||
Abgänge | -0,1 | -3,4 | -3,5 | ||||||||||
Umbuchungen | -3,2 | -3,2 | |||||||||||
Stand: 31. Dezember 2025 | 139,8 | 25,4 | 7,8 | 66,6 | 9.307,6 | 9.547,2 | |||||||
Kumulierte Abschreibungen | |||||||||||||
Stand: 1. Januar 2025 | 97,9 | 12,8 | 11,1 | 66,6 | 7.915,9 | 8.104,3 | |||||||
Abschreibungen des Berichtsjahres | 10,9 | 3,9 | 0,1 | 14,9 | |||||||||
Umbuchungen | -2,2 | -2,2 | |||||||||||
Abgänge | -0,1 | -3,4 | -3,5 | ||||||||||
Stand: 31. Dezember 2025 | 106,5 | 16,7 | 7,8 | 66,6 | 7.915,9 | 8.113,5 | |||||||
Buchwerte | |||||||||||||
Stand: 31. Dezember 2025 | 33,3 | 8,7 | – | – | 1.391,7 | 1.433,7 | |||||||
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||||||||||
Stand: 1. Januar 2024 | 135,8 | 15,1 | 11,2 | 66,6 | 9.307,6 | 9.536,3 | |||||||
Zugänge | 9,7 | 3,3 | 13,0 | ||||||||||
Abgänge | -20,6 | -20,6 | |||||||||||
Stand: 31. Dezember 2024 | 124,9 | 18,4 | 11,2 | 66,6 | 9.307,6 | 9.528,7 | |||||||
Kumulierte Abschreibungen | |||||||||||||
Stand: 1. Januar 2024 | 109,1 | 10,1 | 10,9 | 66,6 | 7.915,9 | 8.112,6 | |||||||
Abschreibungen des Berichtsjahres | 9,6 | 2,7 | 0,2 | 12,5 | |||||||||
Abgänge | -20,8 | -20,8 | |||||||||||
Stand: 31. Dezember 2024 | 97,9 | 12,8 | 11,1 | 66,6 | 7.915,9 | 8.104,3 | |||||||
Buchwerte | |||||||||||||
Stand: 31. Dezember 2024 | 27,0 | 5,6 | 0,1 | – | 1.391,7 | 1.424,4 | |||||||
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Selbst erstellte sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Herstellungskosten bilanziert, sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 38 vorliegen. Identifizierte erworbene Markenrechte besitzen eine unbestimmte Nutzungsdauer und unterliegen einem regelmäßigen Werthaltigkeitstest. Alle übrigen sonstigen immateriellen Vermögenswerte von Vonovia weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und unterliegen einer planmäßigen linearen Abschreibung. Software und Lizenzen werden grundsätzlich auf Basis einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ auf die Notwendigkeit einer Wertminderung geprüft, sobald Anzeichen oder veränderte Umstände auf einen Wertminderungsbedarf hindeuten. Mindestens einmal im Jahr erfolgt eine Prüfung der Werthaltigkeit. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Ist der erzielbare Betrag für einen einzelnen Vermögenswert nicht ermittelbar, so wird die Wertminderungsprüfung auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) durchgeführt, der der Vermögenswert angehört. Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ein Wertminderungsaufwand wird dann wieder aufgehoben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts (bzw. der ZGE) herangezogen wurden. Der Buchwert des Vermögenswerts (bzw. der ZGE) wird auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht. Der Buchwert ist dabei auf den Wert beschränkt, der bestimmt worden wäre, wenn für den Vermögenswert (bzw. die ZGE) in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Überschuss der Gesamtgegenleistung für die Anteile an einem Unternehmen bzw. einer Unternehmensgruppe über das erworbene anteilige Nettovermögen. Das Nettovermögen stellt den Saldo aus den gemäß IFRS 3 zu Zeitwerten bewerteten erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten dar.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung wird außerdem vorgenommen, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die auf eine Wertminderung hindeuten.
Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) oder einer Gruppe von ZGE. Eine ZGE ist die kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer anderen Gruppe von Vermögenswerten sind. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde, wird den ZGE bzw. Gruppen von ZGE zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen.
Bei Vonovia erfüllt grundsätzlich jede Immobilie die Voraussetzungen einer ZGE. Diese werden im Rahmen der operativen Steuerung zunächst zu geografisch strukturierten Business Units und dann zu regionalen Geschäftsbereichen zusammengefasst. Da die regionalen Geschäftsbereiche die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darstellen, auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird, wird der Impairment-Test auf Ebene der Geschäftsbereiche und damit in Übereinstimmung mit IAS 36.80 für eine Gruppe von ZGE durchgeführt. Die erworbenen Vermögenswerte werden anhand der geografischen Lage der Immobilien den regionalen Geschäftsbereichen zugeordnet. Eine Gruppe von ZGE, auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird, ist das Segment Value-add.
Die Gruppen von ZGE, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, werden einer regelmäßigen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Hierzu ist der erzielbare Betrag mit dem Buchwert der Gruppen von ZGE zu vergleichen. Der erzielbare Betrag der Gruppen von ZGE ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Berechnung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst. Es werden Abzinsungssätze vor Steuern verwendet, die die gegenwärtige Marktbewertung des Zinseffekts und die speziellen Risiken der regionalen Geschäftsbereiche und des Segments Value-add berücksichtigen.
Wurde einer Gruppe von ZGE ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und liegt deren Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so ist zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags abzuschreiben. Ein darüber hinausgehender Wertminderungsbedarf wird grundsätzlich buchwertproportional auf die anderen Vermögenswerte der Gruppen von ZGE verteilt, wobei der jeweilige beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, Nutzungswert bzw. Null nicht unterschritten werden darf.
Ein realisierter Wertminderungsaufwand im Rahmen der Bewertung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird in Folgejahren nicht aufgeholt.
Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt zum 31. Dezember 2025 1.391,7 Mio. € (31. Dezember 2024: 1.391,7 Mio. €). Im Vergleich zum 31. Dezember 2024 hat sich der Geschäfts- oder Firmenwert nicht verändert und entfällt vollständig auf das Segment Value-add. Im 4. Quartal 2025 wurde ein anlassunabhängiger Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Für die jährliche anlassunabhängige Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurde die Fünfjahresplanung des Segments Value-add für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 zugrunde gelegt, die Bestandteil der vom Vorstand genehmigten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Fünfjahresplanung des Gesamtkonzerns ist. Die Planung beruht auf Einschätzungen der Entwicklung der operativen Geschäftsfelder hinsichtlich zukünftiger Umsatzerlöse, Aufwendungen und Margen sowie unter Berücksichtigung aktueller Marktentwicklungen.
Im Ergebnis des Werthaltigkeitstest wurde die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts für die Gruppe der ZGE Value-add bestätigt. Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts der ZGE Value-add mit deren Nutzungswert geprüft. Die Entwicklung des Segments Value-add ist im Wesentlichen geprägt durch die Ausweitung bestehender Geschäftsfelder (Handwerkerorganisation, Multimedia, WEG-Verwaltung, Smart Metering, Energieservice u. a.). Demgegenüber steht eine Steigerung der operativen Kosten unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Diese Entwicklungen entsprechen den Erfahrungen der Vergangenheit zur Entwicklung des Geschäftsmodells.
Aus dem letzten Detailplanungsjahr wurden die Cashflows zur Berechnung der ewigen Rente abgeleitet.
Die ewige Rente wurde auf Basis des Planjahres 2030 unter Berücksichtigung der langfristigen Wachstumsrate in Höhe von 1,5 % (31. Dezember 2024: 1,5 %) ermittelt.
Die durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten vor Steuern basieren auf dem als Drei-Monats-Durchschnitt nach der Svensson-Methode ermittelten risikolosen Zinssatz, einer Marktrisikoprämie sowie einem verschuldeten Beta. Das verschuldete Beta und die verwendeten Eigenkapitalquoten sind auf Basis eines Peer-Vergleichs bestimmt. Die wesentlichen Parameter sind in folgender Tabelle dargestellt:
Parameter der WACC-Ermittlung – Segment Value-add
Parameter der WACC-Ermittlung für das Segment Value-add | |||||
31.12.2024 | 31.12.2025 | ||||
Risikoloser Zinssatz in % | 2,50 | 3,25 | |||
Marktrisikoprämie in % | 6,75 | 5,25 | |||
Verschuldetes Beta | 0,78 | 1,01 | |||
WACC (vor Steuern) in % | 6,62 | 7,25 | |||
Bei einem Anstieg der Kapitalkosten würde sich folgender Wertminderungsbedarf ergeben:
Wertminderungsbedarf bei einem Anstieg der Kapitalkosten
Segment Value-add | |||
Geschäfts- oder Firmenwert 31. Dezember 2025 in Mio. € | 1.391,7 | ||
Headroom in Mio. € | 3.003,8 | ||
Wertminderung setzt ein bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten | 5,17 | ||
vollständige Wertminderung bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten | 28,24 | ||
Geschäfts- oder Firmenwert 31. Dezember 2024 in Mio. € | 1.391,7 | ||
Headroom in Mio. € | 2.418,8 | ||
Wertminderung setzt ein bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten | 3,85 | ||
vollständige Wertminderung bei einem Anstieg des WACC in Prozentpunkten | 23,62 | ||
Ein Rückgang der nachhaltigen Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte hätte keine Wertminderung im Segment Value-add zur Folge.
Auch im Vorjahr hätte ein Rückgang der nachhaltigen Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte im Segment Value-add keine Wertminderung verursacht.
