IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Vonovia ermittelt wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS, die in diesem Jahr erstmalig aktualisiert wurde. Anpassungsanforderungen werden beispielsweise mittels Benchmark, insbesondere der Peers des Immobiliensektors, aber auch mit Blick auf andere relevante (DAX-)Unternehmen identifiziert. Die Bestimmung der IROs basiert neben den Informationen aus der bestehenden Wesentlichkeitsanalyse auch auf den bereits identifizierten Risiken aus dem bei Vonovia verwendeten Risikomanagementsystem sowie einer umfassenden Analyse weiterer externer Quellen (z. B. veröffentlichte Positionen von Stakeholdern).
Vonovia systematisiert die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen gemäß ESRS anhand von zwei Dimensionen:
- der Relevanz von gesellschaftlichen und ökologischen Risiken und Chancen für das Geschäft und die Wertschöpfung (Outside-In-Perspektive bzw. Finanzielle Wesentlichkeit) sowie
- den tatsächlichen oder potenziellen, positiven oder negativen, kurz-, mittel- oder langfristigen Auswirkungen des Geschäftsmodells auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Perspektive bzw. Impact-Wesentlichkeit).
Im Rahmen der Identifikation und Bewertung der Auswirkungen (Impacts) und entsprechender Risiken (Risks) und Chancen (Opportunities) wurde die Methodik der ESRS angewandt. Im Ergebnis wurden folgende Berichtsstandards als wesentlich für die Berichterstattung bestimmt: E1, E5, S1, S4 und G1. Das Ergebnis der IRO-Analyse unterstreicht die Nachhaltigkeitsstrategie von Vonovia und ihre wesentlichen Handlungsfelder.
Die Identifikation und Bewertung von IROs wurde konsolidiert für den gesamten Konzern und entlang seiner Wertschöpfungskette vorgenommen, unter Anwendung der im Rahmen der ESRS vorgegebenen Kriterien (gemäß ESRS 1 Abschnitte 3.4, 3.5). Bei der Ermittlung und Bewertung der IROs in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette haben wir uns gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.3 auf Bereiche konzentriert, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen aufgrund der Art der jeweiligen Tätigkeiten, (direkten und indirekten) Geschäftsbeziehungen, geografischen Verhältnisse oder anderer Faktoren als wahrscheinlich angesehen werden.
Die identifizierten IROs wurden anschließend im Rahmen von Workshops unter Einbezug relevanter Stakeholder (siehe ESRS 2 SBM-2) validiert.
Um zu bestimmen, welche Auswirkungen in der Nachhaltigkeitserklärung von Vonovia zu berücksichtigen sind, wurden geeignete Schwellenwerte festgelegt. In Anlehnung an das „more likely than not”-Konzept für die finanzielle Wesentlichkeit hat Vonovia dies auch als Orientierung für die Bestimmung der Impact-Wesentlichkeitsschwelle herangezogen. Über Wesentlichkeit wird auf Basis des Produkts aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schweregrad (Score), also des Impact Scores, entschieden. Daraus ergibt sich für Vonovia auf einer zuvor festgelegten Skala von 1 bis 5 ein Schwellenwert von 3,0. Die sich daraus ergebenden wesentlichen Auswirkungen werden bei der Überwachung priorisiert.
Für die Ableitung des geeigneten Schwellenwerts für die finanzielle Wesentlichkeit orientiert sich Vonovia an dem bereits implementierten Risikomanagementsystem, um Konnektivität sicherzustellen. Dabei wurde die Risikomatrix als Grundlage herangezogen, die abbildet, welche Risiken, die sich aus den identifizierten Auswirkungen ergeben, wesentlich sind und entsprechend mit Priorität bei der Überwachung und in der Berichterstattung behandelt werden. Diese Matrix wurde mit numerischen Werten unterlegt, wobei Schweregrad der Ausprägung und Eintrittswahrscheinlichkeit die gleiche Gewichtung erhalten. Daraus wurde ein Schwellenwert für wesentliche finanzielle Risiken und Chancen mit eins oder größer abgeleitet.
Vonovia hat für jeden IRO einen Wert (sogenannter Score) ermittelt, der sich aus den oben beschriebenen Bewertungsformeln ergibt. Die Festlegung des Scores für den jeweiligen IRO orientiert sich u. a. ebenfalls am eigenen Risikomanagementsystem sowie anderen Projekten (LkSG) und gewährleistet dadurch eine Konsistenz in der strategischen Betrachtung, Priorisierung und Berichterstattung aller für Vonovia wesentlichen Risiken, einschließlich der Nachhaltigkeitsrisiken. Die identifizierten IROs wurden innerhalb des zugehörigen ESRS-Standards den jeweiligen Sub-Themen zugeordnet. Alle identifizierten IROs wurden anschließend in unser Risikomanagement-Tool überführt, sodass für diese – analog zu allen anderen wesentlichen Risiken für Vonovia – eine kontinuierliche Überwachung und Priorisierung sichergestellt ist.
Die identifizierten IROs samt ihrer Bewertung werden im Rahmen der bestehenden Risikoabfrage durch interne Experten aus den jeweiligen Fachabteilungen für das jeweilige Geschäftsjahr überprüft, ggf. ergänzt und validiert. Diese Abfrage ist in das bestehende Risikomanagement-Tool von Vonovia integriert. Der Fachbereich Strategie, Unternehmensentwicklung & Nachhaltigkeit prüft, ob sich durch die neuen Bewertungen Änderungen in der Wesentlichkeit ergeben, und kontrolliert die Ergebnisse. Das Nachhaltigkeitsgremium prüft die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und beschließt diese.
Im aktuellen Berichtsjahr hat Vonovia seine Methodik angepasst und von der Mittelwertmethode auf die marktüblichere Maximalwertmethode umgestellt. Bei der Mittelwertmethode wurde zur Bestimmung der Wesentlichkeit pro Sub-Thema ein Mittelwert aus den untergeordneten IRO-Scores berechnet. Diese Mittelwertberechnung bildete die Grundlage für die Identifikation der für Vonovia wesentlichen Themen. Dieses Verfahren wurde mittels der Anwendung der Maximalwertmethode vereinfacht und vereinheitlicht, sodass die Bewertung des einzelnen IROs über die Wesentlichkeit gemäß dem festgelegten Schwellenwert entscheidet. Durch die angepasste Methodik wird garantiert, dass ein einzelner IRO über dem definierten Schwellenwert zu einem wesentlichen Thema führt und somit im relevanten Umfang berichtet wird. Im Zuge dessen wurde auch der Schwellenwert für die Impact-Wesentlichkeit von 2,5 auf 3,0 angehoben, um inhaltliche Stetigkeit bei der methodischen Umstellung zu gewährleisten. Im Vergleich zum Vorjahr sind alle wesentlichen Themen mittels Maximalwertmethode weiterhin als wesentlich eingestuft, ergänzt um einen wesentlichen IRO in ESRS E5.
Themenspezifische Angaben zu IRO-1
Die vorab unter Abschnitt angeführten generellen Erläuterungen zu unserer Wesentlichkeitsanalyse beziehen sich analog ebenfalls auf die (Unter-)Themen der Standards E1-E5 sowie G1.
E1 – Klimawandel
Zur Bewertung der Auswirkungen durch Vonovia auf den Klimawandel hat Vonovia bereits vor mehreren Jahren ein umfassendes Energie- und Treibhausgas (THG)-Controlling eingeführt, welches die Energieverbräuche und THG-Emissionen sowohl aller eigenen Verwaltungsstandorte, dem eigenen Geschäftsbetrieb, als auch des gesamten Gebäudebestands umfasst. Zudem werden auch indirekte Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette erfasst, sofern sie wesentlich sind. Die Ergebnisse dieser Bilanzierung sind in E1-6 zu finden.
Um unsere positiven Auswirkungen durch Modernisierungen zu ermitteln, werden der Unterschied im Energieverbrauch vor und nach den Maßnahmen auf Maßnahmenebene ermittelt und die so erzielten Einsparungen und THG-Reduktionen gemessen.
Bei unseren Developmentprojekten haben wir eine Lebenszyklusberechnung im Planungsprozess verankert. Unsere Planungsabteilungen ermitteln somit heute schon in frühen Projektphasen den jeweiligen CO2-Fußabdruck der geplanten Development- und Neubauprojekte und beziehen diesen in ihre Konzeption ein.
Für die Identifikation und Analyse der mit dem Klimawandel verbundenen physischen Klimarisiken hat Vonovia seit 2022 ein IT-Tool gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie in Anwendung. Dieses Klimarisikotool deckt das Portfolio und die Developmentprojekte von Vonovia in Deutschland, Österreich und Schweden ab und dient dazu, wesentliche Beeinträchtigungen unserer Geschäftsaktivität durch die Folgen des Klimawandels auf Portfolio- und Objektebene zu analysieren. Es ermöglicht, physische Klimarisiken für den Standort jedes Gebäudes im konzernweiten Bestand auf Basis der vorgegebenen Klimaszenarien (RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5) fortlaufend zu ermitteln, zu bewerten und auf Portfolioebene zu aggregieren. Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wird nicht abgedeckt. Die Auswirkungen werden für den mittelfristigen (bis 2030) und langfristigen Zeitraum (2045 und 2085) betrachtet, um sowohl die Lebenszeit der Bestandsgebäude als auch der Neubauten abzudecken, die mit 50 Jahren veranschlagt wird. Die betrachteten Szenarien reichen von Varianten mit niedrigen Emissionen (RCP2.6) und mittleren Emissionen (RCP4.5) bis hin zu hohen Emissionen (RCP8.5). Die erfassten Klimagefahren sind dabei Hitze, Dürre, Zunahme von Niederschlag, Wind bzw. Sturm, Schneelast und Überflutungen. Maßgeblich für die Risikobewertung auf Unternehmensebene ist das Szenario RCP4.5, welches nach Einschätzung der Vereinten Nationen (UNEP Emissions Gap Report 2023) eine Zunahme der globalen Durchschnittstemperatur von rund 2 bis 3 Grad Celsius repräsentiert. In diesem Szenario ist für keine der Klimagefahren bis zum Zeitpunkt 2045 auf Portfolioebene ein wesentliches Risiko ermittelt worden.
Die Identifikation klimabedingter Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgt über den Prozess des zentralen Risikomanagements. Innerhalb des Risikomanagementprozesses identifizieren und bewerten die Risikoverantwortlichen die Übergangsrisiken und Chancen (bezogen u. a. auf Regulierung, rechtliche Haftung, Veränderungen von Technologien und Markt sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reputation des Unternehmens) und ziehen dabei verschiedene Szenarien heran, sofern für das betrachtete Risiko bzw. seine Einflussgrößen vorhanden. Die Übergangsrisiken und Chancen werden verpflichtend für einen Zeitraum von fünf Jahren bewertet. Wirkt ein Risiko oder eine Chance auch langfristig, d. h. über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus, dann ist auch der entsprechende Zeitraum anzugeben und eine qualitative Bewertung vorzunehmen. Es werden sowohl Brutto- als auch Nettorisiken (d. h. vor bzw. nach Einbeziehung von Risikominderungsmaßnahmen) betrachtet. Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich sowohl aus Brutto- als auch aus Nettosicht aus den bewerteten Risiken keine bilanziellen Folgen. Es wurden keine Vermögenswerte oder Geschäftstätigkeiten identifiziert, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind.
Vorgehen für die Standards E2 bis E5
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten in unseren Geschäftsgebieten Deutschland, Österreich und Schweden sowie innerhalb unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette überprüft, um (potenzielle) Auswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln. Weiterhin wurden unsere Geschäftsaktivitäten für die Themen E2 bis E5 folgendermaßen analysiert:
E2 – Umweltverschmutzung
Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten finden – jeweils lokal und temporär eng begrenzt – regelmäßig Bau-, Abriss- und Modernisierungsaktivitäten an Immobilien in allen Geschäftsgebieten statt, die zu Umweltverschmutzung (z. B. Luftverschmutzung, Grundwasserkontaminierung, Beeinträchtigung von Flora und Fauna) führen können. Zudem können besorgniserregende Stoffe im Neubau bzw. das Vorhandensein solcher im Bestand zu Umweltkontaminierungen führen. In unserer Wertschöpfungskette haben wir keine entsprechenden Orte identifiziert.
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit wurden in allen Geschäftsgebieten als niedrig eingestuft, da Regelprozesse zur Behandlung besonders besorgniserregender Stoffe und regulatorische Vorgaben zu deren (Nicht-)Einsatz (beispielsweise die Gefahrstoffverordnung) bestehen. Mögliche Umweltverschmutzungen im Baugewerbe stellen lediglich lokal begrenzte und kurzfristige, geringe Belastungen dar. Um Umweltverschmutzungen zu vermeiden und zu verhindern (EU-Umweltziel 5), sind zudem bestimmte EU-Richtlinien einzuhalten. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) kommen in den eingesetzten Baustoffen in der Regel nicht vor (siehe auch Kapitel EU- Taxonomie- Verordnung). Wesentliche Abhängigkeiten wurden nicht identifiziert.
Es bestehen potenzielle Kostenrisiken durch mögliche Umweltverschmutzung aus Bau-, Abriss- und Modernisierungsaktivitäten, durch potenzielle regulatorische Änderungen bzw. die Nichteinhaltung solcher Vorgaben sowie durch die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe im Neubau. Diese Risiken wurden jedoch als nicht wesentlich eingestuft. Insgesamt wurde das Thema Umweltverschmutzung somit als nicht wesentlich klassifiziert.
E3 – Wasser- und Meeresressourcen
Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten kann es aufgrund von Bautätigkeiten oder durch unsere Kunden zu erhöhtem Wasserverbrauch und somit zu einer zunehmenden Wasserknappheit von Gewässern und einer Senkung des Grundwasserspiegels kommen. Auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können erhöhte Wasserverbräuche auftreten (beispielsweise Produktion von Baumaterialien). Im Zusammenhang mit Meeresressourcen und mit Flusseinzugsgebieten wurden keine Orte in unserem Geschäftsbetrieb oder in der Wertschöpfungskette identifiziert, da unsere Immobilien (insbesondere Quartiere) zum Großteil in urbanen Gebieten lokalisiert sind und auch Bauaktivitäten in ebendiesen Regionen stattfinden.
Die Auswirkungen auf Wasserressourcen wurden als sehr gering eingestuft, da der Einfluss auf das Grundwasser – sofern überhaupt vorhanden – nur temporär, beispielsweise während der Bauphase oder ggf. zukünftig aufgrund von Dürren, und lokal begrenzt auftritt. Erhöhte Wasserverbräuche von Kunden bewerten wir ebenfalls als temporär (beispielsweise aufgrund von extremer Hitze) und bisher nicht wesentlich. Ein allgemeiner Einfluss auf Wasserknappheit ist somit nicht zu erwarten.
Es besteht insbesondere die Chance langfristiger Kosteneinsparungen durch Wassersparmaßnahmen. Diese Chance wurde jedoch als nicht wesentlich eingestuft. (Wesentliche) physische Risiken, Übergangsrisiken oder systemische Risiken wurden in diesem Kontext nicht identifiziert. Akute physische Klimarisiken im Zusammenhang mit Wasser werden im ESRS E1 behandelt. Insgesamt wurde das Thema Wasser- und Meeresressourcen als nicht wesentlich eingestuft.
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten kann es zu einer Beeinträchtigung des Lebensraums regionaler Arten durch Versiegelung des Bodens im Zuge von Wohnungsbau und der Erschließung neuer Flächen kommen. Gleiches gilt in der nachgelagerten Wertschöpfungskette beim Abriss von Gebäuden. Die Ermittlung und Bewertung von (möglichen) Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme ist fester Bestandteil der Planung von neuen Bauvorhaben. Die damit verbundenen Risikobewertungen beinhalten Bestandsanalysen des Baulands und Artenschutzgutachten für Flora und Fauna. Über Baumgutachten wird zudem die Gesundheit und der Schutzwert des jeweiligen Baumbestands ermittelt.
Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme wurden als niedrig eingestuft, da Neubau und Nachverdichtung in der Regel auf Flächen mit relativ geringer Biodiversität stattfinden (urbane Kulturlandschaft, brownfield (re-)development). Diese Auswirkung der Beeinflussung der Biodiversität ist außerdem lokal eng begrenzt, da die Einflusssphäre von Vonovia nicht über das jeweilige Quartier hinausgeht. Zusätzlich ist der Schutz bzw. Ausgleich von Biodiversität regulatorisch geregelt. Wesentliche Abhängigkeiten bestehen nicht.
Vonovia sieht keine physischen Risiken, Übergangsrisiken, systemischen Risiken oder Chancen im Bereich biologische Vielfalt und Ökosysteme. Entsprechend wurden auch keine wesentlichen Chancen und Risiken identifiziert. Nach dem ENCORE-Tool zur Identifizierung wesentlicher Abhängigkeiten und Auswirkungen mit Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme bestehen für den Real-Estate-Sektor in keinem Bereich wesentliche Auswirkungen, die einen entsprechenden Druck auf die Ökosysteme ausüben könnten. Aufgrund dessen wurde das Thema biologische Vielfalt und Ökosysteme als nicht wesentlich eingestuft.
Vonovia verfügt vereinzelt über Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Bestands-Wohngebäude und Stellplätze in der Vermietung, d. h. Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Standorten beeinflussen die Lebensräume von Arten, für die die jeweiligen Schutzgebiete ausgewiesen wurden, nicht. Unsere Neubauten errichten wir EU-taxonomiekonform, d. h. nicht auf wertvollen Acker- und Kulturflächen sowie anerkannt wertvollen unbebauten Flächen und Wald. Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt sehen wir daher nicht als notwendig an.
E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Bei der Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurden die Geschäftsbereiche und Vermögenswerte betrachtet, die in Verbindung mit wesentlichen Materialflüssen stehen. Dabei wurde die Annahme getroffen, dass bedeutende Ressourcennutzung vor allem in Verbindung mit den Produkten für Neubau-, Modernisierungs- und Instandhaltungsaktivitäten an Immobilien in allen unseren Geschäftsgebieten (Deutschland, Österreich, Schweden) besteht. Diese Bewertung basiert u. a. auf der bereits bestehenden THG-Bilanzierung zu eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie der Kapitalgüter (Scope 3.1 und 3.2). Außerdem fließt die durchschnittliche Anzahl Mieteinheiten, die jährlich neu gebaut bzw. modernisiert wurden, in die Bewertung ein. Materialflüsse im Zusammenhang mit dem eigenen Geschäftsbetrieb, z. B. durch Verwaltungstätigkeiten, wurden als geringfügig bewertet.
Im Rahmen des Verfahrens wurde bewertet, dass wesentliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Sub-Thema „Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung” stehen, da es zu indirekten negativen Umweltauswirkungen (z. B. hohe Abfallmengen, Nutzung gefährlicher Stoffe und Eingriffe in Natur und Landschaft) kommen kann, wenn bei Neubau, Modernisierung und Instandhaltung keine oder zu wenig nachhaltige, recycelte und wiederverwendbare Produkte oder Materialien verwendet werden. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Bauprodukten und Baumaterialien, zu deren Herstellung in der Wertschöpfungskette Grundstoffe aus Primärproduktion (z. B. Beton, Stahl, Stein, Dämm- und Kunststoffe) verwendet werden.
Neu gebaute Wohnflächen, die zum Verkauf erstellt werden, enthalten dem Zufluss entsprechende Ressourcen, sind jedoch auf eine sehr lange Lebensdauer ausgelegt. Der Lebenszyklus von Neubauten wird mit durchschnittlich mindestens 50 Jahren angenommen, bei regelmäßiger Modernisierung und Instandsetzung beträgt er oft 100 Jahre oder sogar mehr. Es wurde bewertet, dass daher über diese langen Zeiträume keine wesentlichen Ressourcenabflüsse bzw. Abfälle entstehen. Eventuelle weitere negative Auswirkungen in Verbindung mit Neubau, Modernisierung und Instandhaltung (wie z. B. der potenzielle Beitrag zu Flächenversiegelung, zum Klimawandel oder zur Beeinträchtigung von Biodiversität) sind bereits in die Bewertungen im Rahmen von E1, E2, E3 und E4 eingeflossen.
Unsere Kunden werden stets über notwendige Bau-, Abriss- und Modernisierungsaktivitäten informiert. Die Einbindung der jeweiligen Stadt- bzw. Kommunalverwaltungen und deren zuständigen Behörden ist ebenfalls obligatorisch. Bei Neubauten werden bereits im Vorfeld der Maßnahmen alle betroffenen Anwohner im Zuge vorgeschriebener und auch freiwilliger Beteiligungsverfahren in den Prozess eingebunden. Auch jenseits der Einbindung im Kontext konkreter Baumaßnahmen können unsere Kunden im Rahmen unserer regelmäßigen Kundenzufriedenheitsbefragungen, über unsere Kundenservicecenter und die jeweiligen Objektbetreuer sowie über andere Hinweisgeberkanäle jederzeit Anliegen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzungsthemen, Wasser- und Meeresressourcen, dem Wohnumfeld sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft einbringen.
G1 – Unternehmensführung
Mithilfe unseres IT-gestützten Risikomanagement-Tools „Risk2Value“ werden für den gesamten Vonovia Konzern Risiken von Korruption und Bestechung sowie im Bereich Unternehmenskultur systematisch und einheitlich erfasst und bewertet, sodass eine 100 %-ige Abdeckung über alle Konzerngesellschaften im In- und Ausland gewährleistet ist. Auf Basis der erfassten und bewerteten Risiken werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Wesentliche Chancen und Risiken wurden nicht identifiziert. Unsere Geschäftspartner sind vor Vertragsabschluss zur Unterzeichnung unseres Geschäftspartnerkodex, in dem wir unsere Erwartungen und Anforderungen an unsere Vertragspartner formulieren, verpflichtet. Die möglichen Risiken durch Verstöße von Vertragspartnern in unserer Wertschöpfungskette sind in den im „Risk2Value“-Tool integrierten Risiken eingeschlossen.
