S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Mit der jährlichen Erhebung zur Mitarbeiterzufriedenheit mittels eines Online-Fragebogens räumen wir unseren Arbeitskräften Dialogmöglichkeiten sowie einen offenen, anonymen Resonanzraum für Feedback – u. a. in Form von anschließenden Teamworkshops – rund um die Arbeitsbedingungen, Zusammenarbeit und Unternehmenskultur ein. Dies dient insbesondere dem Management unserer wesentlichen positiven Auswirkung „Zufriedenheit der Arbeitnehmer durch Teilhabemöglichkeiten“ und adressiert gleichzeitig unsere wesentliche finanzielle Chance einer geringeren Fluktuation und gezielten Rekrutierung von Fachkräften durch an den Bedarfen der Arbeitnehmer und des Unternehmens ausgerichtete Arbeitsbedingungen, indem sie das Einbringen von Sichtweisen auf Mitarbeiterebene und somit eine aktivere Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen ermöglicht. Der zugrunde liegende Fragenkatalog wird mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt und regelmäßig angepasst. Unser Ziel ist es, eine Beteiligungsrate von mindestens 70 % zu erreichen. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde eine Vollbefragung durchgeführt. Diese findet alle zwei Jahre statt. In den weiteren Jahren findet eine Teilbefragung statt. Die Beteiligung lag im Geschäftsjahr bei 84 %. Bei der letzten Zwischenbefragung im Jahr 2024 lag die Beteiligungsquote bei 77 %. Anschließend an die letzte Teilbefragung im Jahr 2024 wurden u. a. bereichsübergreifende Formate zur Verbesserung der konzernweiten Zusammenarbeit sowie in Teams mit einer geringen Mitarbeiterzufriedenheit Maßnahmen zur systematischen Nachverfolgung initiiert, was wiederum positiv auf die Strategie und die dahinterliegenden Zielsetzungen zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit einzahlen soll.
Jährliche und systematische Feedbackgespräche fördern zudem eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung, der Wertschätzung und des gegenseitigen Vertrauens. Daher gibt es neben dem Jahresgespräch das Sommergespräch. Im jährlich durchgeführten Sommergespräch geben Mitarbeiter ihrer Führungskraft im Rahmen eines anonymen, freiwilligen digitalen Fragebogens ein direktes Feedback zum Führungsverhalten mit dem Ziel, sowohl dieses als auch die Zusammenarbeit im Team zu verbessern. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem gesamten Team und der jeweiligen Führungskraft werden anschließend Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit vereinbart. Diese Maßnahme gilt für einen überwiegenden Teil der Vonovia Mitarbeiter im Gesamtkonzern (exklusive Auszubildende, (Werk-)Studenten, geringfügig Beschäftigte, Aushilfen und Praktikanten).
Es erfolgt eine Einbindung der Arbeitnehmervertreter, die als Betriebsrat im Sinne des BetrVG verstanden werden können, in die Inhalte der Nachhaltigkeitserklärung. Bei Vonovia stellt der SE-Betriebsrat der Vonovia SE das entsprechende Gremium dar. Auch der Konzernbetriebsrat in Deutschland wird regelmäßig informiert. Der SE-Betriebsrat der Vonovia SE umfasst Arbeitnehmervertreter aus Deutschland sowie Österreich. Die Mitarbeiter der schwedischen Tochtergesellschaft haben bis dato keine Arbeitnehmervertretung installiert. Der SE-Betriebsrat wird jährlich über Veränderungen der Berichtsinhalte aufgrund neuer Wesentlichkeitsbewertungen über signifikante Anpassungen des Erhebungsprozesses und Umsetzungen von Empfehlungen aus dem Prüfprozess des externen Prüfers der Nachhaltigkeitserklärung informiert. Die Vertretung der Arbeitnehmer wird ergänzt durch eine Schwerbehindertenvertretung sowie Jugend- und Ausbildungsvertretungen.
Daneben sind die Arbeitskräfte frei darin, sich gewerkschaftlich zu organisieren und ihre Vereinigungsfreiheit entsprechend den gesetzlichen Gegebenheiten selbst zu gestalten.
Die operative Verantwortung für die Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter sowie für die Berücksichtigung der Ergebnisse im Unternehmenskonzept tragen die Personalvorständin (CHRO) sowie die Bereichsleitung HR von Vonovia.
Vonovia hat mit dem Konzernbetriebsrat einen Code of Conduct beschlossen, der konzernweit Gültigkeit besitzt und explizit die Achtung der Menschenrechte einschließt. Im Code of Conduct ist für den Konzernbetriebsrat die Möglichkeit verankert, mit dem Vorstand zur Auslegung und Anwendung des Code of Conduct Verhandlungen aufzunehmen. Gleichzeitig werden Konsultationsmöglichkeiten (etwa von Compliance-Beauftragten oder Ansprechpersonen der Bereiche Revision oder HR) zugesichert. Auf diese Weise wird die Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitskräfte sichergestellt.
Vonovia bewertet die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmern anhand der jährlichen Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat wird nicht überprüft. Allerdings werden jährlich Führungskräfte auf der ersten, zweiten und dritten Ebene unterhalb des Vorstands zu ihrer Zufriedenheit mit dem Betriebsratsmanagement befragt.
