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GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Als Ausdruck der hohen Bedeutung der Nachhaltigkeit für unsere Unternehmenstätigkeit haben wir über den Nachhaltigkeits-Performance-Index (Sustainability Performance Index; SPI) Nachhaltigkeitsziele in das Steuerungs- und Vergütungssystem für den Vorstand und das Top-Management (erste Ebene unterhalb des Vorstands) von Vonovia integriert. Der Index besteht aus sechs Teil-Indikatoren, die aus den wesentlichen Nachhaltigkeitsprioritäten von Vonovia abgeleitet wurden. Sie fließen jeweils mit unterschiedlicher Gewichtung in den SPI, der in Prozent gemessen wird, ein. Die Teil-Indikatoren umfassen:

Zusammensetzung des Sustainability Performance Index (SPI)

Zusammensetzung des Sustainability Performance Index (SPI)

Indikator

Scope

Gewicht-
ung

Einheit

Wert 2024

Wert 2025

Veränderung gegenüber Vorjahr

Ziel 2030

CO2-Intensität
Gebäudebestand*

Deutschland

35 % 

kgCO2e/m²

31,2

30,7

-1,4 % 

< 25

Durchschnittlicher
Primärenergiebedarf
der Neubauten**

Gesamtkonzern

10 % 

kWh/m²

22,0

21,9

-0,4 % 

< 25

Anteil barrierearmer (Teil-)Modernisierungen an Neuvermietungen

Deutschland

10 % 

%

29,5

36,8

7,3 %-Pkt.

rd. 27

Kundenzufriedenheit (CSI)

Deutschland

20 % 

%

75,2

76,5

1,3 %-Pkt.

> 73

Mitarbeiterzufriedenheit

Gesamtkonzern

15 % 

%

79,0

85,0

6,0 %-Pkt.

≥ 77

Anteil weiblicher
Führungskräfte im
Top-Management***

Gesamtkonzern

10 % 

%

25,8

26,7

1,0 %-Pkt.

≥ 30

SPI Gesamt

%

104,2

106,2

2,0 %-Pkt.

jährlich 100

  1. *Scope 1, Scope 2 (marktbezogen) und Scope 3.3, basierend auf Endenergiekennzahlen aus Energieausweisen und bezogen auf Mietfläche, anteilig inkl. spezifischer CO2-Faktoren von Fernwärmeanbietern.
  2. **Exkl. Gewerbe, Modernisierungen und Aufstockungen.
  3. ***Erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands.

Beim SPI handelt es sich um die interne Steuerungskennzahl von Vonovia, die sich explizit auf das Kerngeschäft der Immobilienbewirtschaftung und des Developments bezieht. Seine sechs Teil-Indikatoren sind unternehmensspezifische Kennzahlen.

Die Indikatoren „Anteil barrierearmer (Teil-)Modernisierungen an Neuvermietungen“, „Kundenzufriedenheit“ und „CO2-Intensität im Gebäudebestand“ werden nur für Deutschland, d. h. ohne Österreich und Schweden, erhoben.

Klimabezogene Erwägungen fließen über die beiden Teil-Indikatoren des SPI „CO2-Intensität im Gebäudebestand (in Deutschland)“ sowie „Durchschnittlicher Primärenergiebedarf der Neubauten (Gesamtkonzern)“ in die Vorstands- und Top-Management-Vergütung ein. Die CO2-Intensität im Gebäudebestand (siehe E1-4) zielt auf die energetischen Veränderungen an Bestandsimmobilien ab, während die Energieeffizienz von Neubauten den durchschnittlichen Primärenergiebedarf der neu gebauten Wohnflächen adressiert. Insgesamt gehen damit klimabezogene Erwägungen mit 11,25 % in die langfristige variable Vergütung ein. Im Jahr 2025 flossen klimabezogene Erwägungen zu rund 2 % bis 3 % (2024: rund 2 % bis 4 %) in die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (gemäß § 162 AktG) ein.

Für das Geschäftsjahr 2026 streben wir eine Zielerreichung von 100 % an. Für jeden der SPI-Indikatoren hat der Vorstand konkrete jährliche Ziele festgelegt. Die gewichteten Zielgrößen entsprechen zusammengefasst einem Zielwert von 100 %. Der unterjährige Fortschritt wird quartalsweise für die interne jährliche Steuerung durch das Controlling erfasst, an den Vorstand berichtet und überwacht. Der SPI hat im Geschäftsjahr 2025 eine Zielerreichung von 106,2 % erreicht (siehe auch Unternehmenssteuerung). Für die interne Steuerung hat der Vorstand ebenfalls Mittelfristziele für 2030 festgelegt (siehe Tabelle oben).

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder (und des Top-Managements) basiert auf unterschiedlichen Bestandteilen. U. a. wird ein Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung und ausgewogenem Chancen-Risiko-Profil in Form von virtuellen Aktien („Performance Shares“) gemäß den Maßgaben des jeweils anwendbaren Long-Term-Incentive-Plans (LTIP) gewährt. Die Zielerreichung des LTIP wird anhand von drei finanziellen Leistungskriterien und einem nichtfinanziellen Leistungskriterium, dem SPI (ohne Kundenzufriedenheit), ermittelt:

Durch die Anpassung der Gewichtung der vier Leistungskriterien (bislang wurden die Kriterien gleich gewichtet) ist über den relativen TSR die Kapitalmarktperformance von Vonovia stärker in den Fokus gerückt worden. Die Begrenzung der maximalen Zielerreichung auf 250 % des Zuteilungsbetrags blieb hingegen unverändert.

Die Kundenzufriedenheit (CSI) wurde mit Änderung des Vergütungssystems im Berichtsjahr als eines der Leistungskriterien in den Short-Term-Incentive-Plan (STI) überführt, um den Anspruch an dauerhaft hohe Kundenzufriedenheit zu incentivieren (siehe Vergütungsbericht). Sie geht dort als ESG-Ziel zu 20 %, die Adjusted Earnings before Taxes (EBT) zu 80 % und ggf. einem Strategiefaktor (als Multiplikator) in die kurzfristige variable Vergütung ein. Um eine Doppelincentivierung über beide variablen Vergütungsbestandteile (LTI und STI) zu vermeiden, wird die Kundenzufriedenheit (CSI) für die Vorstandsvergütung im für den LTI relevanten Sustainability Performance Index (SPI) nicht mehr berücksichtigt.

Die Ziele des SPI sind eng mit der Fünfjahres-Investitionsplanung verknüpft.

Im Berichtsjahr hingen rund 22 % (2024: 13 % bis 14 %) der variablen (Ziel-)Vergütung der Vorstandsmitglieder – bezogen auf die Summe aus LTI und STI – von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen ab. Der Anstieg resultiert aus der Anpassung des Vergütungssystems.

Das Vergütungssystem und der SPI sind detailliert im Vergütungsbericht und im Kapitel Unternehmenssteuerung dargelegt. Ebenso sind dort die Auszahlungsbeträge und Zielerreichungen der jeweiligen LTIP-Tranche beschrieben.

Den Vorgaben der §§ 87 Abs.1, 87a Abs. 1 AktG entsprechend beschließt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder von Vonovia. Dabei wird der Aufsichtsrat durch den Personal- und Vergütungsausschuss unterstützt, der Empfehlungen zum Vorstandsvergütungssystem entwickelt. Der Aufsichtsrat legt das Vergütungssystem (bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre) der Hauptversammlung zur Billigung vor. Der Aufsichtsrat beschließt zudem jedes Jahr die konkreten Zielwerte des SPI für die Laufzeit des STIP und LTIP sowie die Parameter der Zielerreichung.