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44 Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Erstansatz der Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern, die insbesondere Verpflichtungen aus den Garantiedividendenvereinbarungen umfassen, erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert wird dabei grundsätzlich durch den Unternehmenswert der Gesellschaften bestimmt; sofern ein vertraglich vereinbarter Mindestkaufpreis diesen Betrag übersteigt, wird dieser Kaufpreis angesetzt.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern handelt es sich insbesondere um Verpflichtungen zur Zahlung von Garantiedividende im Rahmen von geltenden Ergebnisabführungsverträgen oder Co-Investorenvereinbarungen in Höhe von 792,2 Mio. € (31. Dezember 2024: 208,8 Mio. €).

Der Anstieg zum 31. Dezember 2025 resultiert im Wesentlichen aus der Garantiedividenden im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE. Die Aktionäre, die nicht getauscht haben, bekommen eine Garantiedividende. Diese wurde, abgeleitet aus der Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags, mit ihrem Barwert in Höhe von 157,3 Mio. € in die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern eingestellt.

Daneben erhält der neue Deutsche Wohnen SE Minderheitsaktionär Apollo Capital Management L.P. eine Garantiedividende. Diese wurde ebenfalls, abgeleitet aus der Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrages, mit Ihrem Barwert in Höhe von 310,9 Mio. € in die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern eingestellt.