38 Rückstellungen
Rückstellungen
31.12.2024 | 31.12.2025 | ||||||||
in Mio. € | langfristig | kurzfristig | langfristig | kurzfristig | |||||
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 499,8 | – | 449,9 | – | |||||
Sonstige Steuerrückstellungen (ohne latente Steuern) | – | 20,8 | – | 59,3 | |||||
Übrige Rückstellungen | |||||||||
Umweltschutzmaßnahmen | 13,6 | – | 12,6 | – | |||||
Verpflichtungen aus dem Personalbereich | 43,9 | 79,9 | 60,2 | 40,9 | |||||
Sonstige übrige Rückstellungen | 27,2 | 239,9 | 27,4 | 319,0 | |||||
Summe übrige Rückstellungen | 84,7 | 319,8 | 100,2 | 359,9 | |||||
Summe Rückstellungen | 584,5 | 340,6 | 550,1 | 419,2 | |||||
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden die Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) entsprechend IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ ermittelt. Danach werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Zu jedem Bilanzstichtag wird eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt.
Der bilanzierte Betrag stellt den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) nach Verrechnung mit dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens dar.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollständig in der Periode ihrer Entstehung bilanziert und als Komponente des sonstigen Ergebnisses außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in den Gewinnrücklagen erfasst. Auch in Folgeperioden werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nicht mehr erfolgswirksam.
Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen. Als Dienstzeitaufwand wird der Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung bezeichnet, der auf die von Arbeitnehmern in der Berichtsperiode erbrachte Arbeitsleistung entfällt.
Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst. Als Zinsaufwand wird der Anstieg des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung bezeichnet, der grundsätzlich entsteht, weil der Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Periode näher gerückt ist.
Für die Versorgungszusagen einzelner Personen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Diese werden in Höhe des steuerlichen Aktivwertes (d. h. Deckungskapital zuzüglich zugeteilter Überschussanteile) angesetzt.
Versorgungszusagen im Rahmen der BAV 2021 werden über Fondsanteile finanziert, welche mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden.
Diese qualifizieren jeweils als Planvermögen im Sinne des IAS 19.
Übersteigt der Wert des Vermögens den entsprechenden Verpflichtungsumfang, wird in Höhe des überschießenden Betrags ein Vermögenswert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Verpflichtungen aus leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Pläne) bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) werden entsprechend IAS 19.34 wie Verpflichtungen aus beitragsorientierten Plänen bilanziert. Für eine Berücksichtigung als leistungsorientierter Plan in der Rechnungslegung sind die erforderlichen Daten und Informationen nicht verfügbar (insbesondere Angaben über die individuellen Anwartschaften und das dem Mitgliedsunternehmen zugeordnete Planvermögen), sodass der Plan in Anwendung von IAS 19.34 als beitragsorientierter Plan behandelt wird.
Aufgrund des BAG-Urteils aus Oktober 2024 sind verschiedene Gesellschaften der Handwerksgesellschaften Mitglied in der SOKA. Daraus resultiert die Verpflichtung, Mitarbeiter zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) anzumelden. Für die Berücksichtigung als leistungsorientierter Plan in der Rechnungslegung sind, wie auch bei der VBL, keine Daten und Informationen verfügbar.
Vonovia hat verschiedenen Mitarbeitern individuelle Versorgungszusagen gewährt, für deren Höhe grundsätzlich die geleisteten Dienstjahre maßgeblich sind.
Aus beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt Vonovia aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger. Die laufenden Beitragszahlungen werden in Höhe von 52,7 Mio. € (2024: 47,1 Mio. €) als soziale Abgaben im Personalaufwand ausgewiesen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Erfassung der ZVK-Beiträge in Höhe von 4,3 Mio. € im Jahr 2025.
Die Finanzierung leistungs- und beitragsorientierter Versorgungszusagen, bei denen Vonovia einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert, erfolgt durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Für die Versorgungszusagen einzelner Personen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.
In aller Regel handelt es sich um endgehaltsabhängige Versorgungsleistungen mit dienstzeitabhängigen Steigerungssätzen.
Im laufenden Geschäftsjahr umfassen die Pensionszusagen insgesamt 6.978 (31. Dezember 2024: 6.941) Anwartschaften.
Das Entgeltumwandlungsmodell „BAV 2021“, das im Jahr 2021 eingeführt wurde, gilt einheitlich für alle definierten Mitarbeitergruppen des Vonovia Konzerns in Deutschland (aktuell teilnehmende Personen: 1.836). Hierbei werden zusätzlich zur Entgeltumwandlung die Arbeitgeberzuschüsse (sogenannte Matchingbeiträge) in die BAV eingebracht. Der jeweilige Matchingbeitrag entspricht der Höhe des jeweiligen Entgeltumwandlungsbeitrags und ist höchstbegrenzt auf 1 % des jeweiligen monatlichen Bruttogrundgehalts des Mitarbeiters. Optional kann der Zuschuss zur Vermögensbildung verwendet werden und zudem kann jährlich ein Entgeltumwandlungsbetrag in Höhe von maximal 50 % des jährlichen Bonusbetrags (ohne Arbeitgeberzuschuss) eingezahlt werden. Die Beiträge werden am Kapitalmarkt in zwei Fonds investiert und auf dem Mitarbeiterkonto (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkonto) für die Altersversorgung gutgeschrieben. Die Beiträge der Mitarbeiter und von Vonovia werden einem Treuhänder (CTA) übergeben und dürfen ausschließlich für die BAV verwendet werden. Damit sind die Mitarbeiter auch im Fall einer Insolvenz von Vonovia doppelt abgesichert, und zwar zunächst über den gesetzlich vorgeschriebenen Pensionssicherungsverein und zusätzlich durch die Vermögensmittel aus dem CTA. Bei Renteneintritt wird das Kapital einmalig ausgezahlt.
Im Rahmen eines Besitzstands können Führungskräfte/AT-Angestellte in den Gesellschaften von Vonovia am Modell „Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen“ (anspruchsberechtigte Personen: 305 inklusive Inaktive) teilnehmen. Es werden hierbei Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen in Form einer lebenslangen Rente gegen Entgeltumwandlung angeboten. Die Altersleistungen können auch kapitalisiert als Einmalbetrag in Anspruch genommen werden.
Überblick über die wichtigsten Basisdaten bestehender Versorgungspläne (sämtlich bereits geschlossen):
Überblick Basisdaten bestehender Versorungspläne
VO 1/VO 2 Veba Immobilien | VO 60/VO 91 Eisenbahnges. | Bochumer Verband | ||||
Art der Leistungen | Alters,- Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung | Alters,- Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung | Alters,- Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung | |||
Ruhegeldfähige Bezüge | Endgehalt | Endgehalt | Entfällt | |||
Max. Versorgungsgrad | Ja | Ja | abhängig von individueller Eingruppierung | |||
Gesamtversorgungsmodell | Ja | Nein | Nein | |||
Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente | Keine | Ja | Keine | |||
Bruttoleistungsgrenze | Ja | Keine | Keine | |||
Anpassung der Renten | § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG | § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG | Anp. alle 3 Jahre durch Bochumer Verband (Vorstandsbeschluss) | |||
Zurechnungszeiten | 55. Lebensjahr | 55. Lebensjahr | 55. Lebensjahr (hälftig) | |||
Rechtsgrundlage | Betriebsvereinbarung | Betriebsvereinbarung | einzelvertragliche Zusage an Führungskräfte | |||
Anzahl Anspruchsberechtigte | 304 | 586 | 313 | |||
VO 1991/VO 2002 Gagfah | VO Richtlinie Gagfah M | VO 2017 VBL-Ersatzversorgung | ||||
Art der Leistungen | Alters,- Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung | Alters,- Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung | Alters,- Invaliditäts- u. Hinterbliebenenleistung | |||
Ruhegeldfähige Bezüge | Gehalt September eines jeden Jahres | Endgehalt | Gehalt eines jeden Jahres | |||
Max. Versorgungsgrad | Baustein p. a. | Ja | Baustein p. a. | |||
Gesamtversorgungsmodell | Nein | Ja | Nein | |||
Nettoleistungsgrenze inkl. gesetzl. Rente | Keine | Keine | Keine | |||
Bruttoleistungsgrenze | Keine | Ja | Keine | |||
Anpassung der Renten | 1 % p. a. | § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG | 1 % p. a. | |||
Zurechnungszeiten | 55. Lebensjahr | 55. Lebensjahr | Keine | |||
Rechtsgrundlage | Betriebsvereinbarung | Betriebsvereinbarung | Individualregelung | |||
Anzahl Anspruchsberechtigte | 1.083 | 260 | 115 | |||
Die laufenden Renten nach der klassischen Leistungsordnung des Bochumer Verbands werden entsprechend an deren § 20 angepasst. Es handelt sich dabei um eine an § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG angelehnte, jedoch gemäß Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eigenständige Regelung. Sonstige Betriebsrenten werden vertragsgemäß nach § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG überprüft und angepasst. Dabei wird zu jedem Überprüfungsstichtag die Entwicklung der Lebenshaltungskosten seit dem individuellen Verrentungszeitpunkt überprüft und ausgeglichen. In dem als Besitzstand genannten Modell für Führungskräfte/AT-Angestellte („Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen“) wird von der seit 1. Januar 1999 bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die laufenden Renten jährlich um 1 % anzuheben (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Weitere Risiken werden nicht gesehen.
Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen zu nutzen und hat nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Für ehemalige Vorstände wurden zwecks einer zusätzlichen Insolvenzsicherung Rückdeckungsversicherungen gegen Einmalbeitrag abgeschlossen und an die Begünstigten verpfändet. Diese stellen Planvermögen dar, welches mit der Bruttoverpflichtung saldiert wird. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen liegt bei einzelnen Personen über dem jeweils festgestellten Verpflichtungsumfang. Dieser Überschuss der Marktwerte der Vermögenswerte über die Verpflichtung wird unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Abschluss weiterer Rückdeckungsversicherungen ist nicht vorgesehen.
Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt gemäß dem nach IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Hierbei werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten bei der Bewertung berücksichtigt. Die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen wurden – jeweils bezogen auf das Jahresende und mit wirtschaftlicher Wirkung für das Folgejahr – getroffen.
Versicherungsmathematische Annahmen
Versicherungsmathematische Annahmen
in % | 31.12.2024 | 31.12.2025 | |||
Rechnungszins | 3,39 | 4,08 | |||
Rententrend | 2,00 | 2,00 | |||
Gehaltstrend | 3,00 | 3,00 | |||
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir das Verfahren zur Ermittlung der Diskontierungssätze für die Pensionsrückstellungen angepasst. Dadurch ergab sich eine Abweichung in Höhe von 21 Basispunkten im Vergleich zum bisherigen Zinsverfahren. Dies führt wiederum dazu, dass die Pensionsrückstellungen bei Beibehaltung des bisherigen Zinsverfahrens um 11,3 Mio. € höher bewertet worden wären.
Um Rentenanpassungen, die aufgrund der hohen Inflation der letzten Jahre antizipiert werden, in den Pensionsverpflichtungen sachgerecht abzubilden, wurde 2024 für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen eine einmalige Erhöhung der laufenden Renten um 2,20 % berücksichtigt. 2025 war dies nicht mehr erforderlich.
Für die biometrischen Annahmen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck jeweils unverändert übernommen.
Die leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) hat sich wie folgt entwickelt:
Leistungsorientierte Verpflichtung
in Mio. € | 2024 | 2025 | |||
DBO zum 1. Januar | 541,2 | 528,8 | |||
Zinsaufwand | 16,7 | 17,4 | |||
Laufender Dienstzeitaufwand | 8,0 | 10,6 | |||
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus: | |||||
erfahrungsbedingter Anpassung der Verpflichtung | 5,4 | -7,4 | |||
Änderungen der finanziellen Annahmen | -22,9 | -38,9 | |||
Übertragung/Umbuchung | 10,4 | ||||
Gezahlte Leistungen | -30,0 | -29,6 | |||
Umbuchung in aufgegebene Geschäftsbereiche | – | – | |||
DBO zum 31. Dezember | 528,8 | 480,9 | |||
Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich auf die Gruppen der Anspruchsberechtigten wie folgt:
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtung
in Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2025 | |||
Aktive Mitarbeiter | 91,9 | 70,4 | |||
Unverfallbar Ausgeschiedene | 92,3 | 88,0 | |||
Rentner | 344,6 | 313,9 | |||
DBO zum 31. Dezember | 528,8 | 472,3 | |||
Das Planvermögen besteht im Wesentlichen aus Rückdeckungsversicherungen und aus über Treuhänder verwalteten Beiträgen von Vonovia im Rahmen des im Geschäftsjahr 2021 geschlossenen Entgeltumwandlungsmodells, die in Fondsanteilen angelegt werden. Im Einzelnen stellt sich die Aufteilung der Planvermögenswerte wie folgt dar:
Aufteilung des Planvermögens
in % | 31.12.2024 | 31.12.2025 | |||
Aktien | 9,02 | ||||
Festverzinsliche Papiere | 7,11 | ||||
Barvermögen | 1,72 | ||||
Versicherungsverträge | 82,15 | ||||
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens hat sich wie folgt entwickelt:
Zeitwert des Planvermögens
in Mio. € | 2024 | 2025 | |||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar | 30,0 | 30,4 | |||
Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag | 1,0 | 1,0 | |||
Versicherungsmathematische Gewinne aus: | |||||
Erträge aus Planvermögen, die nicht bereits im Zinsertrag enthalten sind | -0,9 | 0,3 | |||
Gezahlte Leistungen | -1,9 | -1,8 | |||
Beiträge des Arbeitgebers | 2,2 | 2,6 | |||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | 30,4 | 32,5 | |||
Die in der Bilanz erfasste Nettoverbindlichkeit hat sich wie folgt entwickelt:
Netto-Pensionsverpflichtung
in Mio. € | 2024 | 2025 | |||
Netto-Pensionsverpflichtung zum 1. Januar | 511,1 | 498,4 | |||
Zinsaufwand | 15,8 | 16,4 | |||
Laufender Dienstzeitaufwand | 8,1 | 10,6 | |||
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus: | |||||
erfahrungsbedingter Anpassung der Verpflichtung | 5,4 | -7,4 | |||
Änderungen der finanziellen Annahmen | -22,9 | -38,9 | |||
Erträge aus Planvermögen, die nicht bereits im Zinsertrag enthalten sind | 0,9 | -0,3 | |||
Übertragung/Umbuchung | 10,4 | – | |||
Beiträge des Arbeitgebers | -2,2 | -2,6 | |||
Gezahlte Leistungen | -28,2 | -27,8 | |||
Umbuchung in aufgegebene Geschäftsbereiche | – | – | |||
Netto-Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember | 498,4 | 448,4 | |||
Die folgende Tabelle leitet die leistungsorientierte Verpflichtung zur in der Bilanz erfassten Rückstellung für Pensionen über:
Erfasste Rückstellung für Pensionen
in Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2025 | |||
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen | 39,6 | 39,4 | |||
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | 489,2 | 441,5 | |||
Barwert der gesamten leistungs- orientierten Verpflichtungen | 528,8 | 480,9 | |||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -30,4 | -32,5 | |||
In der Bilanz erfasste Nettoverbindlichkeit | 498,4 | 448,4 | |||
Zu aktivierender Vermögenswert | 1,4 | 1,6 | |||
In der Bilanz erfasste Pensionsrückstellungen | 499,8 | 450,0 | |||
Im Jahr 2025 wurden versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 47,1 Mio. € (ohne Berücksichtigung latenter Steuern) im sonstigen Ergebnis erfasst (2024: versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 13,3 Mio. €), darin aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,7 Mio. € versicherungsmathematische Gewinne (2024: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 3,3 Mio. €). Damit ergeben sich für die fortgeführten Geschäftsbereiche versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 46,4 Mio. € (2024: versicherungsmathematische Gewinne von 16,6 Mio. €).
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 11,67 Jahre (31. Dezember 2024: 12,38 Jahre).
Die folgende Übersicht enthält die geschätzten, nicht abgezinsten Pensionszahlungen der kommenden fünf Geschäftsjahre und die Summe für die darauffolgenden fünf Geschäftsjahre:
Geschätzte, nicht abgezinste Pensionszahlungen
in Mio. € | erwartete Pensionszahlungen | |
2026 | 32,4 | |
2027 | 31,4 | |
2028 | 31,0 | |
2029 | 31,0 | |
2030 | 31,0 | |
2031–2035 | 148,0 | |
Sensitivitätsanalysen
Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würde bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen zu folgender DBO führen:
Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen
in Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2025 | |||||
Rechnungszins | Anstieg um 0,5 % | 499,0 | 455,7 | ||||
Rückgang um 0,5 % | 561,8 | 508,7 | |||||
Rententrend | Anstieg um 0,25 % | 536,9 | 487,6 | ||||
Rückgang um 0,25 % | 519,7 | 473,2 | |||||
Eine Verlängerung der Lebenserwartung um 4,8 % hätte zum 31. Dezember 2025 zu einem Anstieg der DBO von 17,6 Mio. € (31. Dezember 2024: 20,6 Mio. €) geführt. Dieser prozentuale Anstieg entspricht der Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr für einen zum Stichtag 65-jährigen Mann.
Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die kumulative Wirkung nicht die gleiche sein wie bei einer Änderung nur einer der Annahmen.
Die Pensionsrückstellungen enthalten in Höhe von 1,6 Mio. € (31. Dezember 2024: 2,0 Mio. €) im Rahmen eines Schuldbeitritts auf Dritte übertragene Pensionsverpflichtungen, die sich auf unverfallbare Anwartschaften und die Zahlung laufender Renten beziehen. Unter den übrigen sonstigen Vermögenswerten ist ein entsprechender langfristiger Anspruch auf Erstattung dieser Leistungen ausgewiesen.
Übrige Rückstellungen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Übrige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines Ereignisses der Vergangenheit besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen werden abgezinst, sofern der Effekt hieraus wesentlich ist. Effekte aus der Aufzinsung von Rückstellungen durch Zeitablauf werden im Zinsaufwand ausgewiesen. Der Abzinsungssatz entspricht einem Satz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen widerspiegelt.
Rückstellungen für Restrukturierungsaufwendungen werden erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten formalen Restrukturierungsplan aufgestellt und kommuniziert hat und keine realistische Möglichkeit besteht, sich diesen Verpflichtungen zu entziehen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden erfasst, wenn der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unterschreitet. Die Rückstellung wird mit dem niedrigeren Wert aus dem Barwert der Erfüllungsverpflichtung oder einer möglichen Entschädigung bzw. Strafzahlung bei Ausstieg aus dem Vertrag bzw. bei Nichterfüllung passiviert.
Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen angepasst.
Bei der Erfassung der Rückstellungen für Altersteilzeit handelt es sich grundsätzlich um andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, die über die betreffende Dienstzeit der Arbeitnehmer ratierlich anzusammeln sind.
Die Aktivwerte der Versicherung zur Insolvenzsicherung der Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeit werden mit den in den Rückstellungen für Altersteilzeit enthaltenen Beträgen für Erfüllungsrückstände verrechnet.
Eventualschulden sind auf vergangenen Ereignissen beruhende mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten zukünftiger unsicherer Ereignisse erst noch bestätigt wird, bzw. auf vergangenen Ereignissen beruhende gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden gemäß IAS 37 grundsätzlich nicht angesetzt.
Entwicklung der übrigen Rückstellungen Geschäftsjahr
Entwicklung der übrigen Rückstellungen Geschäftsjahr | |||||||||||||||||||||||
in Mio. € | Stand 01.01. 2025 | Änderun- gen des Konsoli- dierungs- kreises | Zu- führungen | Auf- lösungen | Saldierung Plan Assets | Zinsanteil | Wertver- | Umbuchung | Umbuchung im Zusammen- | Inan- spruch- nahme | Stand 31.12. 2025 | ||||||||||||
Übrige Rückstellungen | |||||||||||||||||||||||
Umweltschutzmaßnahmen | 13,6 | -0,2 | -0,8 | 12,6 | |||||||||||||||||||
Verpflichtungen aus dem Personalbereich | 123,8 | 33,6 | -46,3 | -0,1 | 0,7 | -10,6 | 101,1 | ||||||||||||||||
Sonstige übrige Rückstellungen | 267,1 | 0,0 | 168,4 | -11,6 | 0,0 | 0,6 | -1,7 | -76,4 | 346,4 | ||||||||||||||
404,5 | 0,0 | 202,0 | -57,9 | -0,1 | 1,1 | -1,7 | -87,8 | 460,1 | |||||||||||||||
Entwicklung der übrigen Rückstellungen Vorjahr
Entwicklung der übrigen Rückstellungen Vorjahr | |||||||||||||||||||||||
in Mio. € | Stand 01.01. 2024 | Änderun- gen des Konsoli- dierungs- kreises | Zu- führungen | Auf- lösungen | Saldierung Plan Assets | Zinsanteil | Wertver- | Umbuchung | Umbuchung im Zusammen- | Inan- spruch- nahme | Stand 31.12. 2024 | ||||||||||||
Übrige Rückstellungen | |||||||||||||||||||||||
Umweltschutzmaßnahmen | 14,4 | 0,3 | -1,1 | 13,6 | |||||||||||||||||||
Verpflichtungen aus dem Personalbereich | 62,4 | 96,1 | -13,5 | 0,0 | 0,7 | -10,4 | -11,5 | 123,8 | |||||||||||||||
Sonstige übrige Rückstellungen | 187,7 | 146,0 | -28,1 | -0,2 | 0,0 | 0,8 | -39,1 | 267,1 | |||||||||||||||
264,5 | 242,1 | -41,6 | 0,0 | 0,8 | -10,4 | 0,8 | -51,7 | 404,5 | |||||||||||||||
Rückstellungsauflösungen erfolgen grundsätzlich gegen die Aufwandsposten, gegen die die Rückstellungen ursprünglich gebildet worden sind.
Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen im Wesentlichen die Beseitigung von Verunreinigungen an Standorten von ehemaligen Raab Karcher-Gesellschaften. Mit der Sanierung wurde bereits begonnen oder es liegen Vereinbarungen mit Behörden vor, wie der jeweilige Schaden zu beseitigen ist. Die Kostenschätzungen basieren auf Gutachten, die die voraussichtliche Dauer der Schadensbeseitigung und die voraussichtlichen Kosten enthalten.
Die Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen Rückstellungen für Altersteilzeit, Tantiemen, Abfindungen außerhalb von Restrukturierungen sowie sonstige Personalaufwendungen. Bestandteil der sonstigen Personalaufwendungen ist eine auf Basis der Regelungen des IFRS 2 ermittelte Rückstellung für den Long-Term-Incentive-Plan (LTI) in Höhe von 25,0 Mio. € (31. Dezember 2024: 14,3 Mio. €) (siehe [F48] Anteilsbasierte Vergütung).
Die sonstigen übrigen Rückstellungen enthalten wesentliche einzelne Kostenpositionen Kosten für Strukturierungsmaßnahmen in Höhe von 163,9 Mio. (31. Dezember 2024: 96,7 Mio. €), Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 60,9 Mio. € (31. Dezember 2024: 37,7 Mio. €), Prozesskosten in Höhe von 4,7 Mio. € (31. Dezember 2024: 22,4 Mio. €), Kosten aus Betriebsprüfungen in Höhe von 3,7 Mio. € (31. Dezember 2024: 4,3 Mio. €) sowie Rückstellungen für andere vertraglich vereinbarte Garantien in Höhe von 2,2 Mio. € (31. Dezember 2024: 2,8 Mio. €).
Der Konzern erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellung im kommenden Jahr in Anspruch zu nehmen.
